Fadenkreuz Scheinwerfer u. Heckscheibenwischer bemängelt! - Seite 3

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  • | 12.09.2007 01:36

Der Heckwischer ist Teil der Bauartgenehmigung ist müsste daher formell ausgetragen werden.

Was die Beleuchtungseinrichtungen angeht: die StVZO ist Bundesrecht und regelt die Vorschriftsmäßigkeit von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen. Für diese gilt auch weiterhin, dass vorhandene Beleuchtungseinrichtungen funktionieren müssen, und dass nur solche verbaut sein dürfen, die vorgeschrieben oder zugelassen sind. Daran hat sich nichts geändert, auch durch die "EG-Definition" nicht.

Entscheidend ist lediglich, ob ein Gehäuse mit Abschlussglas schon eine Beleuchtungseinrichtung ist oder noch nicht. Das gab es aber schon vor der EU und zur Klärung dieser Frage mag es sinnvoll sein die EU-Definition heranzuziehen.


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  • | 12.09.2007 09:23

Welcher Bauartgenehmigung?
Du meinst Betriebserlaubnis des Fz.

In der Betriebserlaubnis für einen Opel Astra-F-Caravan,ABE F 854, Punkt 1.3 steht der Heckwischer explizit in der Liste der wahlweisen Ausrüstung, somit wahlweise und nicht fester Bestandteil der BE. Da stehen auch z.B. Innenverstellbare Spiegel, el.Fensterheber, Nebelscheinwerfer,... drin ( die Liste umfasst 2 Seiten).

Und das selbe Fz-Modell mit EG-BE, genannt Opel T92-Kombi, e1*96/79*0075*00 verweist bei Punkt Scheibenwischer/Wascher auf Rili 78/318EWG.

78/318EWG regelt die Beschaffenheit der Scheibenwischer und Scheibenwascher.
Anwendungsbereich :Kfz mit ? 4 Rädern und bbH > 25 km/h. Betroffen ist deren Sichtfeld für den Fahrer von 180° nach vorne.

Fazit: Heckwischer ist kein Bestandteil der Fz-BE,weder national noch EG, und somit wahlweise montierbar und somit auch wahlweise demontierbar.
Ohne jeglichen formellen Summs!


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  • | 12.09.2007 10:05

Also ich habe keinen Heckwischer mehr am kombi dran und muß mal langsam zum tüv ( bin schon fast nen monat drüber ), mal gucken was der sagt :D


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  • | 15.09.2007 23:40

Um mal der eher etwas akademischen Diskussion die Luft aus den Segeln zu nehmen:

Die gute alte HU-Mängelrichtlinie sieht "Scheibenwischer hinten fehlt" als Mangel vor.


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  • | 16.09.2007 01:01

Nope. Nur Scheibenwischer fehlt,wischt nicht. Punkt 303...

Nix von hinten erwähnt.


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  • | 16.09.2007 10:15

Aha. Und ein Scheibenwischer hinten ist also kein Scheibenwischer. Dann werden in Zukunft abgefahrene Reifen hinten auch nicht mehr bemängelt, weil in der RiLi nichts von hinten steht...

Das oben geschriebene "Scheibenwischer hinten fehlt" ergibt sich aus der mit der Aufsichtsbehörde abgestimmten EDV-Umsetzung Scheibenwischer/Wischerarm/Wischerblatt - vorne/hinten/rechts/links - fehlt/schmiert/defekt/ohne Funktion usw.


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  • | 16.09.2007 11:05

@ walpurgis mein golf 2 ist von 1986 und da war der heckscheibenwischer noch nicht serienmäßig. darf ich den trotzdem nicht wegmachen?


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  • | 16.09.2007 11:28

"Scheibenwischer links/rechts" ...ah ja.

Hmmm... In einer anderen EDV-Umsetzung einer anderen Prüforganisation mit vielleicht einer anderen Aufsichtsbehörde als der in XX gibts das nicht. Da steht lediglich
"Wischerblatt hinten verbraucht/beschädigt/defekt"

Ja, das hintere Wischerblatt ist aufgeführt. Warum? Ich weiß es nicht, weil ich bei der Umsetzung nicht dabei war. Aber ich reime es mir zusammen: Weil ein defektes Wischblatt die Scheibe beschädigt. Ein nicht vorhandener Wischer aber nicht.
Aber nicht der Wischer in Funktion oder Vorhandensein.
Des weiteren
"Scheibenwischer: fehlt"

Der vorgeschriebene Scheibenwischer fehlt... könnten ja mal anregen, die EDV dahingehend umzustellen...

Also der Vergleich mit den Reifen hinkt nicht nur, der sitzt sogar schon im Rollstuhl:rolleyes:

Anderes Bundesland, andere Prüforganisation, andere Aufsichtsbehörde.Bei dir möge es anders sein.

Meiner eigenen persönlichen Ansicht nach hält einer Kundenbeschwerde über eine Mängeleinstufung " Scheibenwischer hinten fehlt" keine Argumentation stand, auch nicht die des EDV-Vorhandenseins.

Konkreter Fall:

Fz fällt durch wegen Bremse defekt. Als weiterer Mangel auf dem Prüfbericht: Scheibenwischer hinten fehlt/ohne Funktion. Ein Blindstoppen in der Klappe.
Ergebnis der HU: EM (wegen der Bremse, klare Sache!), Wiedervorführung erforderlich.
Anmerkung: Ich gehe sogar davon aus, dass der EDV-mäßig hinterlegte Mangel
Scheibenwischer/Wischerarm/Wischerblatt - vorne/hinten/rechts/links - fehlt/schmiert/defekt/ohne Funktion dahingehend editiert wurde, dass er präziser ist.
Zur Nachprüfung wurde der Bremsenmangel behoben, der Kunde jedoch sieht nicht ein, sich einen neuen Wischermotor mit Einbau für etwa 200-250 Euro zu kaufen. Ihm müsste konsequenterweise die Plakette verweigert werden, weil nicht alle Mängel behoben wurden.
Und nun?
Kunde beschwert sich, und dann ist es plötzlich keine theoretische Diskussion in einem Forum mehr, sondern bittere Realität.

Und dann eine Stellungnahme verfassen, die juristisch begründet ist, dürfte m.E. ziemlich unmöglich sein.


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  • | 16.09.2007 11:49

Seit wann steht es denn dem Fahrzeughalter frei, ob er Mängel beheben will oder nicht ?

Wobei ich dir Recht gebe, dass in der Praxis dem Kunden Recht gegeben würde, aber aus anderen Gründen und nicht weil er im Recht ist.


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  • | 16.09.2007 12:20

Zitat:
Zitat von walpurgis
Seit wann steht es denn dem Fahrzeughalter frei, ob er Mängel beheben will oder nicht ?

Wobei ich dir Recht gebe, dass in der Praxis dem Kunden Recht gegeben würde, aber aus anderen Gründen und nicht weil er im Recht ist.
es steht einem fzg-halter immer frei, festgestellte mengel beheben zu lassen oder nicht, ansonsten wären die prüforganisationen ja gez ähnlich ;) ob man dann allerdings die plakette(n) bekommt ist eine andere sache...

und eine beschwerde gegen eine hu prüfung einzulgen, da diese total übrzogen streng, oder halbherzig/nachlässig durchgeführt wurde kann schon sinn machen, vorallem, wenn der aas sich nicht wirklich auskennt und fast neue bremsbeläge als verschlissen einstuft, als bsp nehme man die bremsbeläge einer mb m-klasse altes modell w163 hinten, man betrachte sich diese im neuzustand und wird feststellen, diese haben gerade mal eine reibfläche von etwas mehr als einem! cm neu.
identisch sieht es bei den bremsbacken der a-klasse in der trommel aus, wenn man diese durch das "guckloch" betrachtet sieht man ca 0,5 -0,7 mm straken bremsbelag, ergo verschlissen? falsch, neu ;)
und jetzt erzähl mir einer, ich darf bzw soll da keine beschwerde einlegen und einfach weil der aas bei der hu sagt is hin, das so hinnehmen und muss! neu machen wo doch neu und vollkommen i.o. ist. in diesem fall steht es mit wohl frei den "mangel" nicht beheben zu lassen habe aber trotzdem ein recht auf meine plakette...

:hut:


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  • | 16.09.2007 14:03

Ich habe nicht gesagt, dem Halter steht es frei, Mängel beheben zu lassen.
Aber etwas, das kein Mangel ist, muss er auch nicht beheben.

In meinen Augen ist das kein Mangel, und auch ohne Heckwischer ist das Fz vorschriftsmäßig, somit würde im pflichtgemäßen Ermessen des SV ( aaSoP/PI) eine Plakettenzuteilung trotz weiterhin fehlendem Heckwischer sowohl Regelkonform als auch QM-Gerecht sein.
Meine eigene persönliche Meinung.

Bei der NP müssen alle aufgeführten Mängel behoben sein. Nicht meine Meinung, Vorschrift.

Somit schlussfolgern wir ganz StVZO-Konform:
Es liegt im pflichtgemäßen Ermessen des aaSoP/PI, eine Mängeleinstufung vorzunehmen, er muss nur hinter seiner Entscheidung stehen.


Schön und gut. Aber nun zurück zum Thema: Bei der Polizeikontrolle (um die es ja Anfangs ging) und dem, was danach alles kommt wird es nicht so "Kundenfreundlich" zugehen, denke ich, worin mich diverse Berichte hier und anderswo ( auch im RL) in meiner Einschätzung bestärken.

Bei tüvdekraküsgtüfspundwernochsomitmischenwill geht das relativ problemlos über den Beschwerdeweg zu regeln, wenn es denn gerechtfertigt scheint ( Eine defekte Bremse zum Beschwerdegrund zu machen gabs auch schon, aber der Erfolg steht hier ziemlich außer Frage ). Aber bei der Rennleitung über sowas beschweren:
Der kontrollierte Fahrer ist dann nunmal kein Kunde...Neulich erzählt mir ein Mechaniker, dass er eben wegen eines nicht funktionierenden Heckwischers einen Mängelzettel bekam, sich aus dem Lager einen Motor holte, diesen einbaute, zur Polizei fuhr, diesen vorführte, um ihn danach wieder auszubauen und ins Lager zu legen, weil er diesen eh niemals benutzt. ( Muss später mal schauen, ob meiner überahupt noch geht...oder jemals ging :frage:)
Das kann auch nicht Sinn der Sache sein,oder?

Angemerkt: Ich habe Respekt vor Polizeibeamten und behandle diese auch so. Allerdings möchte ich auch so behandelt werden, und nicht ungerechtfertigt Mängelbescheinigungen kassieren, nur weil Einer vielleicht ein Sternchenjäger zu sein scheint
Deshalb nervt mich sowas, nicht weil ich Recht haben WILL oder um jeden Preis diskutieren WILL ( auch wenn es so scheint:rolleyes:), sondern weil halt nicht Jeder.., ich nenne es mal Machtinhaber,... immer Recht hat oder es zu haben glaubt.
Nein auch ich nicht, wenn ich Macht inne habe:cool:

Gegen einen ungerechtfertigten Mängelschein muss man sich wehren können, ohne gleich mit der Advocard und Staranwalt Rolf kommen zu müssen.


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  • | 16.09.2007 14:20

So sehe ich das auch...freundlich zu den Freundlichen bleiben un man hat keine Probleme! ;) fahre jetzt seit 4j. mit gecleanter Heckklappe und es hat wirklich noch nie! einer was gesagt-ergo: über gewisse Dinge braucht man sich echt keine gedanken zu machen...meist erledigen sich solche Kontrollen eh schon wenn man en dicken A4 Hefter mit allen kram rausreicht :D

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  • | 19.09.2007 18:48

Mich hat da auch nie jemand drauf angesprochen, ich hatte den Heckwischer aber damals austragen lassen. Diese peniblen Eintragungen haben mir warscheinlich viel ärger erspart, schon allein weil so gut wie keiner der Polizisten das im Schein fand was er suchte. Das musste ich denen dann zeigen wo es im Schein steht.

So kommt man auch etwas mit denen ins Gespräch und dann merken die auch das ich kein 18 jähriger bin der gerade ebay geplündert hat mit den ganzen illegalen Kram ;)

Hier mal 2 Bilder von meinem FZ Schein, für die die mal sehen wollen wie sowas aussieht, wenn so ein Kleinkram ein bzw ausgetragen wird *g*

http://mitglied.lycos.de/mk5jas2/ne..s/fzschein1.jpg
http://mitglied.lycos.de/mk5jas2/ne..s/fzschein1.gif

PS: Das Auto ist gibt es leider nicht mehr, aber einen Nachfolger :)


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  • | 19.09.2007 22:51

*lol* Mit Motorhaubenverlängerung.... sehr geil... und nun? 90% vom Scheinwerer abgedeckt oder was? die kannste dir schenken.... genauso ist der Teil: Ziff 27,28 u 29 streichen sowie die letzten 2,5 Zeilen völlig überflüssig.... und viel steht bei dir noch ni drin.... :D

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