Zweimal im Jahr Miete erhöhen -geht das?


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  • | 14.10.2007 13:51

Hallo Leute
mein Vermieter hat mir im Februar diesen Jahres eine Mieterhöhung von 40 Euro aufgedrückt. Als Begründung nannte er die Sanierungsarbeiten der letzten Jahre (vor dem Jahr 2006) am Haus (Sandstrahlen, Gartenbepflanzung,...) und dass er mir ja noch nie die Miete erhöht hat und die Nebenkosten stark gestiegen sind. Wörtlich im Schreiben: "aufgrund der stark gestiegenen Kosten.... "
Na gut hab ich gezahlt. Ich wohne seit 7 Jahren da und das war das erste Mal wo er erhöht hat.

Aber gestern lag ein weiterer Brief im Kasten mit einer unklaren Nebenkostenabrechnung, einer hieraus resultierenden Nachzahlung 281,18 und Mieterhöhung 25,-. Ganz untern schreibt er das jetzt die Nebenkosten 85,- betragen. Aber die waren schon vor der ersten Erhöhung im Frebruar 60,-.

Darf er 2x im Jahr die Miete überhaupt erhöhen?

Mit der ersten Erhöhung von 40,- und der jetzigen komm ich auf 125,- Nebenkosten - das wäre mehr als das was er schreibt mit 85,-.

Er hat mir zu der ersten Erhöhung keine Unterlagen oder Nachweise erbracht.
Wenn er nun sagt, dass die erste Erhöhung die Kaltmiete betroffen hat und die zweite nur die Nebenkosten, kann ich da was machen? Hätte er mir das nicht explizit damals so schreiben müssen?

Wie soll ich nun verfahren? Einfach bezahlen oder was kann ich tun?

Ich hoffe jemand von Euch kennt sich aus und kann mir helfen...

Danke
Alias


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  • | 14.10.2007 13:59

Hallo

so wie ich das verstehe hat dein Vermieter dir im Februar die Miete erhöht und nun erhöht er dir im Ramen der nebenkostenabrechnung deine nebenkosten, und soweit ich informiert in ist das erlaubt. Aber er muß dir auf wunsch die nachweise für die berechnung der nebenkosten in kopie zur verfügung stellen

MFG

Thomas


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  • | 14.10.2007 15:11

also ich würd erstmal beim vermieter anrufen und einfach mal nachfragen, der wird dir dann sicherlich erklären können wie und warum die erhöhung zustande gekommen is!

aber grundsätzlich is das schon möglich!


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  • | 14.10.2007 15:50

ich denke auch, das 1.mal wars die kaltmiete oder so und beim 2.mal die warmmiete, die lässt sich ja einfach errechnen, wenn du nächste jahr weniger verbrauchst senkt sich die ja auch wieder...


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  • | 14.10.2007 16:53

Naja die Nebenkosten sind ja nicht von mir abhängig. Das ist Müllabfuhr, Abwasser Versicherungen und so Zeug... da hab ich aber keine Nachweise dazu bekommen. Nur von ihm selbst geschriebene Liste, die sich nicht nachrechnen lässt

bei der ersten Erhöhung wollt er mir die Nebenkostenabrechnung geben - hat es damals allerdings nicht. Das heißt, das ich das so verstehe, dass es beim ersten Mal auch die Nebenkosten waren, die er mir erhöht hat. Sonst hätte er mir den Mietspiegel oder Vergleichswohnungen angeben müssen. So stehts zumindest im Gesetz. Er hat es aber mit steigenden Kosten begründet - die sind doch dann Nebenkosten oder versteh ich das falsch?

ich hab da was gefunden dass mindestens ein jahr zwischen zwei Mieterhöhungen liegen muss....
Das muss nicht sein wenn es einmal die Kaltmiete und einmal die Nebenkosten sind? Hab dazu nämlich nichts gefunden.


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  • | 14.10.2007 18:38

Du musst unterscheiden zwischen Erhöhung der Kaltmiete und Erhöhung der Nebenkosten.

Wenn er die Kaltmiete um 40€ erhöht, kann er das machen.

Wenn er den Nebenkostenabschlag erhöht kann er das auch machen, muss dir aber eine ausführliche und vernünftige Nebenkostenabrechnung erstellen. Dort ist enthalten, was du an NK bezahlt hast, und wieviel er bezahlen musste (Müllabführ, Versicherung, etc.) Mein Vermieter fügt immer alle Rechnung zu den Nebenkosten hinzu, sodaß ich selbst errechnen kann, ob ich was wieder bekomme oder ich nachzahlen muss.


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  • | 14.10.2007 18:50

Das ist das erste mal dass ich überhaupt eine Nebenkostenabrechnung bekomme! Und ich wohn seit 7 Jahren dort. soll ich das dann einfachbezahlen oder Einsicht verlange, sodass ich das nachrechnen kann?

zu punkt 1: Die Kaltmiete darf er erhöhen - allerdings muss er auf dein Verlangen vorlegen in welcher höhe er Sanierungsarbeiten geleistet hat und,er darf nur 11% des gesamtbetrages auf die gesamte Jahresmiete schlagen und die dann wiederrum dich damit monatlich belasten.

zu puntk 2: Nebenkostenabrechnungen müssen Jährlich an dich gehen und auf deinen Verlangen muss der Vermieter dir beweisen was er wofür bezahlt hat und er darf die auch nur das anrechnen was du nutz.-bzw. Wohnflächen mässig zu bezahlen hast...

P.S. Der Vermieter kann dir auch mehr als 2 mal die Kaltmiete erhöhen er muss es nur immer belegen...


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  • | 16.11.2007 13:14

Hm dann komm ich wohl nicht drumrum, das alles zu bezahlen. Sind ja insgesamt 65,- Euro mehr. Das merkt man schon.

Hab da noch nen Wasserschaden vom Mieter über mir. Der hat das auch seiner Versicherung gemeldet und die würde das bezahlen. Ist im Mai passiert und in der Küche - ein dicker brauner Fleck der die Wand runter reicht. Da bröckelt schon was runter.
Hab dann dem Vermieter das angezeigt und er kam mit dem Handwerker (ein Kumpel von ihm) zum Begutachten. Seitdem hab ich nichts mehr gehört. hab dann dem Vermieter 2 Briefe geschrieben mit der Bitte um Beseitigung des Schadens. Und im letzten Mietminderungsanzeige. Da kam nur ein recht unhöflicher Brief zurück, dass man solche Bagatellschäden selber überstreichen könnt und deswegen kein Fachmann holbar sei. Naja und dass sich ein Maler bei mir melden würde in den nächsten 2 Wochen zwecks Termin und ich bloß nicht die Miete mindern sollte, da ich damit nicht durchkommen würde. Aber keiner hat mich angerufen zwecks Termin. Der Vermieter ist seit Wochen im Urlaub und ich sitz seit Monaten mit dem Schaden da....und dann noch die Mieterhöhungen!

Was sagt ihr dazu?


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  • | 16.11.2007 13:26

Du bist nicht zufällig im Mieterschutzbund? Ich habe z.Zt. ähnlichen Stress mit meinem ´sturen´ Vermieter zwecks Behebung der Unannehmlichkeiten.

Leider bin ich nicht im Mieterschutzbund und eine Beratung beim Anwalt ohne Rechtsschutz... da wäre ich locker mit 100-200Euronen dabei... :staunen:

Wenn allerdings ein Schaden durch nen Wasserschaden entstanden ist, zahlt das entweder die Haftpflicht von dem der über Dir wohnt, oder die Hausversicherung... weiß grade nicht, wie die sich genau schimpft.... zahlt man aber als Mieter meist automatisch mit an den Vermieter.

Der Vermieter kann Dir auch nicht sagen, wann ein Fachmann kommen ´darf´... haben wir schon häufiger Ärger mit gehabt. Da zieht er den Kürzeren, wenn der Schaden nicht durch Selbstverschulden verursacht wurde!!


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  • | 16.11.2007 17:24

Ja nur ich hab den Eindruck, dass er den Schaden gar nicht reparieren lassen will, sondern dass ich den Fleck selbst überstreichen soll. Das reicht aber nicht, da das Wasser in der Wand sitzt und alles abbröselt. Ich hab kein Bock dann Schimmel in der Küche zu kriegen!
Kann ich da gar nix machen?

Ja Mieterschutzbund ist der nächste Akt den ich machen werde/muss

Zitat:
Zitat von Alias
Das ist das erste mal dass ich überhaupt eine Nebenkostenabrechnung bekomme! Und ich wohn seit 7 Jahren dort. soll ich das dann einfachbezahlen oder Einsicht verlange, sodass ich das nachrechnen kann?
Du zahlst seit sieben Jahren jede Menge Kohle ohne jemals ne Abrechnung zu verlangen ?? :004

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