3 x §19 = §21 ??


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  • | 02.06.2010 18:19

Hi

da ich von allen Seiten was anderes höre und sich ja hier ein Dekra Mitarbeiter und andere fähige Leute befinden, wollt ich hier nochmal nachfragen.

Und zwar will ich Fahrwerk, Felgen und Spurplatten auf einmal eintragen lassen.
Zu jedem Teil ist ein Teilegutachten für eine Eintragung nach §19 dabei.

Ist die Gesamteintragung jetzt auch nach §19 oder nach §21??

Die einen sagen das die anderen das.

Wenns ne §19 Eintragung ist kann ich ja diese auch bei der GTÜ machen lassen oder?

MFG s1Ze

  • silversurfer_TDI
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  • silversurfer_TDI
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  • | 02.06.2010 20:14

hey hatte das problem auch gerade weil ich fahrwerk und felgen mir gekauft habe und sie eingetragen habe und auf beiden gutachten steht §19 und wenn 2 sachen eingetragen werden mit paragraph 19 wird es zur 21er abnahme es sei denn es sind serienfelgen und wenn du ein fahrwerk eingetragen haben möchtest wo §19 im gutachten steht und du das ganze mit Serienalus fahren möchtest kannst du die eintragung auch bei der Dekra oder der GTÜ machen lassen aber nicht wenn du zubehör felgen fahren möchtest wie z.b. MAM oder so weil diese können sich laut gutachten mit den anbauteilen gegenseitig behindern zur zeit der abnahme und nachfolgend nach der abnahme und deshalb musst du wohl oder übel zum TÜV. wenn du in den neuen Bundesländern wohnst ist es genau umgekehrt da macht der Dekra die 21er abnahme und der tüv darf dort nur die 19er abnahme machen


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  • | 02.06.2010 20:21

Alles klar danke dir.

Also ab zum TÜV :lehrer:

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