Beleuchtungen am Auto


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  • | 01.01.2003 17:21

TÜV

Tachoumbauten:
Nach der Straßenverkehrszulassungsordnung (STVZO) gibt es KEINE Vorschrift für die Beleuchtungsfarbe. Ablesbar muss die Anzeige sein, das erfüllen unsere Umbausätze.

Fußraumbeleuchtung:
Die Fußraumbeleuchtung ist nicht im Bereich der STVZO zugelassen.
Nach unserer Erfahrung ist es dem TÜV allerdings recht, wenn die Beleuchtung nur (!) bei geöffneter Türe an geht, d.h. in Kombination mit dem Türkontakt, allerdings würden wir einen zusätzlichen Schalter vorsehen. Während der Fahrt ist es auf jeden Fall verboten !
Nach § 54a Absatz 1 "Innenbeleuchtung in Kraftomnibussen" darf eine Innenbeleuchtung angebracht werden, wenn die Sicht des Fahrers dadurch nicht beeinträchtigt wird, dort steht wörtlich: "Kraftomnibusse müssen eine Innenbeleuchtung haben; diese darf die Sicht des Fahrzeugführers nicht beeinträchtigen."


Nebelschlußlicht:
Das Nebelschlußlicht muss eine gelbe Kontrolleuchte haben, der Umbau ist nach § 53d Absatz 5 STVZO "Nebelschlußleuchten" nicht erlaubt, dort steht wörtlich: "Eingeschaltete Nebelschlußleuchten müssen dem Fahrzeugführer durch eine Kontrolleuchte für gelbes Licht, die in seinem Blickfeld gut sichtbar angeordnet sein muss, angezeigt werden." Blau mit roter Kontrolleuchte ist nicht gestattet, blau mit der Standard Kontrolleuchte schon.

Beleuchtung des Nummernschildes:
Diese Variante, seit dem es früher dunkel wird, häufen sich hier die Fragen, ist nicht erlaubt. Wir raten davon ab, da die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Fahrzeuges mit der Montage erlischt. Siehe dazu auch STVZO § 49a "Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze" Absatz 6, dort steht: "In den Scheinwerfern und Leuchten dürfen nur die nach ihrer Bauart dafür bestimmten Lichtquellen verwendet werden."

Beleuchtung unter dem Fahrzeug:
Diese Variante, ist auch nicht erlaubt. Wir raten deshalb auch hiervon ab, da die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Fahrzeuges mit der Montage erlischt, obwohl es von Brabus eine Beleuchtung für den Mercedes Benz SL (R 230) gibt, siehe Link (unter "Brabus Aerodynamik") : http://www.brabus-online.de/prog10d.htm

Und dies schrieb die "TÜV Nord STRASSENVERKEHR GmbH"
Die angesprochenen Türausstiegs-, Motorraum- und Kofferraumbeleuchtungen sind, wie Sie bereits richtig aufgezeigt haben, dann zulässig, wenn sie während der Fahrt kein Licht nach außen wirkend abstrahlen können. Es wäre daher möglich diese Leuchten über (Tür-) Kontaktschalter zu betätigen. Die Leuchten selbst müssen sich innerhalb der Karosserie befinden.
Mit freundlichen Grüßen
TÜV NORD STRASSENVERKEHR GmbH



Quelle der o.g. Texte:
http://www.blauetachos.de/FaQ/Startseite.htm

Bezugsquellen der STVZO Texte:
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo.html


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  • | 05.01.2003 21:47

Ja, das ist das Problem bei Unterbodenbeleuchtung, aber ich verstehe nicht warum Brabus, das anbietet, der TÜV sagt doch da anscheinend nichts. Unterbodenlichter sind total schön, aber solange man keinen TÜV bekommt und die ABE des Fahrzeuges erlischt ist es sehr riskant.


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  • | 05.01.2003 22:57

Warum Brabus das anbietet???

Weil niemals nen Brabus Benz mit sowas angehalten wird. Da wird lieber bei uns geguckt ob die Kennzeichen den Mindestabstand zur Fahrbahn haben, ob die Tönungsfolie nicht zu viel der scheiben abdeckt usw.

Ist doch so.... genauso kann jeder Sportwagen mit 5cm Bodenfreiheit durch die Gegend fahren. Aber wehe da ist nen aufgemachter Golf der weniger als 10 cm unter der Ölwanne hat.


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  • | 05.01.2003 23:04

wir fahren halt kein sport wagen, sonder ein (tuningwagen) da liegt der punkt


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  • | 06.01.2003 17:18

Ja, da habt ihr wohl recht. Aber muß man mal so sehenSPortwagen ist cool. Aber dass kann jeder der einigermaßen Geld hat. Mit tunen sind manche doch völlig überfordert. Und nach nem schönen getunten Wagen kucken mehr als nach einem Porsche Boxter

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