Ersatzreifen?? Muss? - Seite 1

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  • | 18.04.2003 17:04

Muss man einen Ersatzreifen mit sich führen, oder reicht auch ein Reifenpilot??? Muss man Wagenheber und radkreuz haben???


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  • | 18.04.2003 17:08

du mußt entweder nen ersatzreifen oder dieses reifenflickzeugs dabei haben soweit ich weiß!


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  • | 18.04.2003 17:08

Soweit ich weiß reicht dieser REifenpilot das hat Mercedes bei den neueren glaub ich auch nur noch drin da bin ich mir aber nich ganz sicher und radkreuz und wagenheber naja wenn du den pilot hast dann brauchste das andere denk ich ma nich mehr

ich meine das du weder das eine noch das das andere mithaben mußt. wenn du beim tüv bist wird es jedenfalls nicht kontrolliert.


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  • | 18.04.2003 17:52

Reifenpilot? Noch nie gehört! Klärt mich mal auf!
(aber haltet mich net für bescheuert, nur weil ich das net weiß:D)


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  • | 18.04.2003 18:02

Also man braucht werder das eine noch das andere !

@Stiedel: Reifenpilot ist eine art "Erstehilfekasten" für dein kaputtes Rad.
Das ist entweder ein Gas oder eine Harzlösung, die in den reifen über das Ventil eingespritzt wird. Es legt sich dann auf die ganze Mantelinnenseite wo es aushärtet und somit den reifen wieder dicht macht ! hält dann ca 100 - 150 km/h und erlaubt einen Topspeed von 80 km/h

MFG

HAIDUK


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  • | 18.04.2003 18:07

Also Pflicht ist keines von beiden! nur Wenn du zb eine Panne an der AB hast und nix dabei kann es teuer werden!

Bei meinem bestellten CC ist Reifenpilot mit dabei!
Man kann sich streite ob das eine oder andere besser ist!
Ich ziehe ein wechelreifen vor, aber das bringt schon wieder
Gewicht an Bord!

Mfg
Jens

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  • | 18.04.2003 18:08

Keine angst, man braucht weder ein Ersatzrad noch Reifenpilot.

Nur ein Verbandskasten und Wahndreieck muß auf verlangen vorgezeigt werden können, hat man dies nicht im Auto können die bis zu 20 € Bußgeld verlangen.




Matze


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  • | 19.04.2003 17:21

ist doch nicht pflicht, wurde beim tüv auch nicht danach kontroliert, und ehrlich gesagt, ich hab noch alles aber komm da nicht mehr dran:D:D:D:D


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  • | 04.06.2003 12:50

Also mich haben die Bullen auch schon öfters angehalten und nie danach gefragt, also denk ich keine Pflicht !!!

Opelz forever

Stay tuned

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  • | 04.06.2003 13:33

jo. der slk wird serienmässig nur
mit reifenpilot ausgelierfert. aber
das ist im brief auch eingetragen..
ob man das jetzt haben muss, weiss ich nicht.
hat jedenfalls noch keiner nach gefragt.
und wenn auf der bahn ein reifen
platzt, würde ich mich auch eher auf
meinen verbandskasten verlassen....:D


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  • | 09.06.2003 13:18

keine Pflicht für Ersatzreifen oder sonstige Hilfsmittel!
bei den meisten LKw´s wird der Reifen weggelasssen wegen der Zuladung!
ein Reifen( ca.150kg) das sind ca. 6 Kisten Bier mehr zum beladen!
und wann wir denn ein Reifen benötigt selten

  • Dokadriver
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  • | 10.06.2003 19:27

Ich habe auch kein Notrad oder Reifenpilot im Wagen.


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  • | 10.06.2003 19:46

Hi
Habe meine Reserveradmulde auch für was anderes gebraucht und der TÜV hat nichts gesagt. Außerdem hat der "OPEL" Speedster auch nur Reifen Pilot als Serie, tja und ich auch.

@ Striedel: Reifen Pilot ist so eine Art Kleber+Luft aus der Flasche. Wenn man ein Loch hat - Keinen Riß - wird dieser über das Ventil des Reifens eingespritzt. Befüllt den Reifen mit Luft UND schließt das Loch! Gut, Oder?

  • ~Lame
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  • ~Lame
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  • | 10.06.2003 19:50

Pflicht ist keines von beiden, wie schon gesagt.

Aber was ist wenn:

Ich wegen einer Reifenpanne z.B. in einer Autobahnbaustelle liegenbleibe (am besten auf der A7 während der Urlaubszeit :D ) und verursache einen Riesenstau, weil ich kein Ersatzrad mithabe. :frage:

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