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  • | 09.05.2004 03:57

Letzte woche freitag wurd ich direkt vorm köpi stillgelegt und der grund ?! verdacht auf zu wenig bodenfreiheit ! *lol* 3 tage später war ich sehr erfreut zu sehn das der gutachter schlampig gearbeitet hat !
Punkt 1: motorhaubenverlängeung nicht eingetragen (ok das wuste ich)
Punkt 2: pedalen nicht eingetragen (auch das wuste ich)
Punkt 3: aussenspiegel nicht eingetragen (stop fehler nummer 1 ! E-Prüfzeichen und es war allerdings kein kleines was mann hätte übersehn können)
Punkt 4: Rechte rad reifen kombi hat zu wenig freiheit (stop schonwieder fehler ! standart stahl felgen sogar original ! von zu wenig freiheit kann man da nicht reden *g* )

Fazit: Der Gutachter hat genau so wenig ahnung wie die Bu**** und ich darf darunter leiden !


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  • | 09.05.2004 08:49

Kann man da nicht auch gegen vorgehen? Ich meine, wenn zwei von 4 Puinkten nicht rechtmässig sind, dann würd ich mir das nich so gefallen lassen :(
Berufung einlegen oder mal zum Anwalt gehen....

  • Golf4Green
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  • | 09.05.2004 11:33

kann mich da nur anschließen, kann man da nicht irgendwie ein gegengutachten von einer anderen prüfstelle machen lassen ??

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  • | 09.05.2004 11:42

Besser wäre es natürlich, die hätten keinen trifftigen Grund gehabt.

Ich würde mir da auf jeden Fall einen Rat vom Rechtsanwalt holen, mal gucken wie die Chancen so stehen.



Matze

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  • | 09.05.2004 11:43

da kann man garantiert gegen vorgehen!
frag mal deinen anwalt!


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  • | 09.05.2004 11:46

ja kann mich da auch nur dne anderen anschliessen,anwalt einschalten oder zu ner andern prüfstelle gehen!


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  • | 09.05.2004 12:20

Zitat:
Zitat von Xeno1982

Punkt 4: Rechte rad reifen kombi hat zu wenig freiheit (stop schonwieder fehler ! standart stahl felgen sogar original ! von zu wenig freiheit kann man da nicht reden *g* )
Logisch kann das sein !

Wenn ich meine Karre richtig Tieferlege, dann schleift auch ne Serienbereifung. :rolleyes: . Beispiel: Fahre mit einem Vorderrad auf z.b. ein Pflasterstein ( ca 10cm) und schlage die Lenkung voll ein. Wieviel Luft hast du noch zwischen Reifenoberkante und Kotflügel ? Bestimmt seehr wenig.

Zu Punkt 1 und 2 : selber schuld wenn man mit nicht eingetragenen Sachen nach OS fährt. :|

Zu Punkt 3 : Gibt viele verschiedene E Zeichen und deren Bedeutungen. Ein E Zeichen heisst ja nicht immer Eintagungsfrei ( wenn ich´s richtig im Kopf habe ). Somit kann es schon sein, das deine Außenspiegel somit nicht ok waren.


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  • | 09.05.2004 13:04

Wo wurde das Gutachten denn erstellt? TÜV oder Dekra?
Das hatte ich bei der Dekra. Aber wenn wirklich einige Sachen nicht dem entsprechen, was der Gutachter gesagt hat, dann kannst du da ja noch was machen. Nur du musst es auch so sehen, sobald du etwas nicht eingetragen hast, kann deine Betriebserlaubnis erloschen sein und damit haben die immer das Recht dir den Wagen still zu legen. Ich habe sehr lange mit denen damals geredet (stand da ja etwas über 3 Stunden mit Polzei und Gutachter) und jetzt werde ich mir vorher überlegen, was ich mit meinem Auto mache oder auch nicht. Naja, denn fürs Stilllegen gibt es immerhin 3 Punkte und das reicht erstmal. Nicht zu schweigen von den Kosten...


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  • | 09.05.2004 15:22

Naja irgendwo selber Schuld, wenn du wusstest das es nicht eingetragen ist.....


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  • | 09.05.2004 16:14

ich frag mich immer wieso meiner bei Kontrollen so gut wegkommt .. es ist auch alles eingetragen und ein bischen tiefer ist er ja auch so das zwischen rad und radhaus zwei finger breit platz ist hinten vorn etwas weniger :-) aber ich denk auch es kommt drauf an wie man der Rennleitung gegenüber tritt und wie man sich verhält. Natürlich werden sie auch auf die Umstände achten wenn man im Kreise von vielen steht und kontrolliert wird dann werden sie weniger ein Auge zudrücken als würden sie einen in einer Seitenstraße kontrollieren. Denn der Freund und Helfer ist sicher kein Experte für Autos (kenn auch leute von der Rennleitung die sind froh wenn sie wissen wie das Auto angeht und bischen fährt!) :-) Aber sie machen das wofür sie bezahlt werden und ich bin dafür das nicht eingetragenes und z.T. auch gefährliches von der Strasse kommt. Allein deswegen wenn ein Unfall passiert will ich nicht von der gegnerischen Vers. hören wir zahlen nicht weil der Wagen keine ABE mehr hatte. Denn dann, so ich noch in der Lage bin könnt ich mir sehr gut vorstellen mir mein Recht mit Mr. Mag Light D4D zu holen


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  • | 09.05.2004 16:34

@xeno1982:
selbst wenn du lediglich die pedalauflagen nicht eingetragen hast und dein wagen tiptop ist, ist es rechtens, dir die plaketten abzukratzen! ob es sinnvoll ist, ist doch etwas anderes, es ist uns aber doch allen bewusst, was solch ein kleinkram für folgen haben kann.
und in zeiten, wenn die polizei diese ganze geschichte etwas kritischer betrachet mit dir bekannten mängeln ( ok...das wusste ich ) durch die gegend zu fahren, ist schon eigene blödheit!
ich denke, dass man auch bei einem nicht so kompetenten gutachter alle möglichkeiten hat, auch über dinge zu diskutieren. wenn die jungs aber eine sache finden, die nicht gesetzeskonform ist, hast du jegliche argumentationsgrundlage verloren....
ist es denn wirklich so, dass man die letzten fünfzig euro für eine eintragung nicht investieren kann??
wie gesagt, ich komme aus rheine und ich habe bei kontrollen nie probleme gehabt, ich habe unter allem einen tüv-nord stempel und wurde oft kontrolliert.


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  • | 09.05.2004 20:28

Na selbst mit einem Rechtsanwald wirst Du kaum eine möglichkeit haben ohne Kosten und neuer Abnahme Deine Plaketten wieder zu bekommen.
An den Pedalen gibt es ja schon mal nichts zu rütteln, und an der
Motorhaube ja auch nicht. Da kann ich mich nur anschließen und sagen leider selbst schuld. Es ist doch bekannt das die Polizei in Osna Rheine und Ibbenbüren im moment ganz agressiv kontrolliert. Mann kann aber das Gutachten per Anwald anfechten. Dazu muß mann ein Gegengutachten erstellen lassen beim GTÜ oder TÜV. Kostet ne menge Asche. Und das Gutachten muß aussagen das der Wagen 100 %ig ok ist. Und der Prüfer muß seine Abnahme vor Gericht bestätigen. Sonst kommt mann mit dem Anfechten eh nicht durch.


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  • | 10.05.2004 23:11

Klar bin ich selber schuld allerdings find ich es eine frechheit den wagen nichtmal richtig an zu gucken ! ich hab die karre seit 3 tagen wieder und meine kollegen sagen das ich genug freiheit hab ! es ist das richtige e-prüfzeichen auf den spiegeln die müssen micht eingetragen werden !
ich kann leider nichts dagegen machen da punkt 1 und punkt 2 schon zu einer still legung geführt hätte ! hatte die pedalen und die verlängerung an dem tag erst angebaut nur kam ich eine halbe stunde zu spät zum tüv ! ich hatte auch alle gutachen bei der hand nur nicht eingetragen. es ist keine entschuldigung ganz klar !
ich wurde in rheine angehalten nicht in osna !
wären die 2 sachen eingetragen gewesen hätten die sich jetzt die kosten zahlen können !


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  • | 14.05.2004 10:23

@xeno

tach...hieß der prüfer zufällig D.gogo..??wenn ja, dann hast du volle punktzahl!der hat hier in Ibb auch die karren begutachtet, und nur dummes zeug bemängelt!der hat 3 autos von bekannten die plaketten abgekratzt,und teilweise sachen bemängelt, die garnicht am fahrzeug waren!aber fehlende kats werdeen da mal übersehen..der typ hat richtig ahnung,muss ein vollprofi sein!!jedenfalls haben wir uns nen schönen nachmittag gemacht, und ihm beim "arbeiten" zu gesehen..da hat er sogar nen luftfilter vermessen,wo das teilegutachten vorlag(natürlich eingetragen),und schliesslich bemängelt, da der filter nicht an seinem halter geschraubt war(loser luftfilter im motorraum),aber er selbs hat 10 min gebraucht, um den filter überhaupt loszuschrauben und auszubauen..nun ja, mittlerweile hat man gehört, das er auschliesslich für die polizei gutachten schreibt,und den rest kann man sich ja denken....meine ma hat immer gesagt, eine krähe hackt der anderen kein auge aus...g


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  • | 14.05.2004 11:29

Zitat:
hatte die pedalen und die verlängerung an dem tag erst angebaut nur kam ich eine halbe stunde zu spät zum tüv ! ich hatte auch alle gutachen bei der hand nur nicht eingetragen. es ist keine entschuldigung ganz klar !
Das sehe ich nicht so. §19(3) StVZO sieht das Erlöschen der BE vor, wenn eine technische Veränderung vorgenommen wurde, für die ein Teilegutachten vorliegt und die vorgeschriebene Änderungsabnahme nicht unverzüglich vorgenommen wurde.

Entscheidend ist das Wort "unverzüglich". Im Straßenverkehrsrecht ist dies als "ohne schuldhafte Verzögerung" definiert. Wenn du nach dem Umbau zur nicht gleich zur Prüfstelle kannst, weil diese geschlossen ist, hast du auch keine andere Möglichkeit, sie früher zu machen. Das selbe gilt, wenn du krank oder im Urlaub bist.

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