Still gelegt - Seite 2

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  • | 14.05.2004 12:56

Zitat:
Zitat von walpurgis
Das sehe ich nicht so. §19(3) StVZO sieht das Erlöschen der BE vor, wenn eine technische Veränderung vorgenommen wurde, für die ein Teilegutachten vorliegt und die vorgeschriebene Änderungsabnahme nicht unverzüglich vorgenommen wurde.


Wenn ich das jetzt richtig verstanden hab!?
Heißt das wenn ich auf dem weg zum Tüv bin und die just vor 5 min geschloßen haben!!!

Das die mir bis zum nächsten Tag, wenn der Tüv wieder offen hat, mir nicht an die Auto bißeln können!?


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  • | 14.05.2004 12:58

Ja, das heißt es. Man darf nur nie den Unterschied zwischen der "reinen Lehre" und der Polizeipraxis unterschätzen.


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  • | 14.05.2004 13:01

Zitat:
Zitat von walpurgis
Ja, das heißt es. Man darf nur nie den Unterschied zwischen der "reinen Lehre" und der Polizeipraxis unterschätzen.
Sagmal gibt es eigendlich dieses toll Buch der Paragrafen irgendwo als Pdf zu saugen?

Wenn ich, in der Polizeipraxis denen den Paragrafen unter die Nase halte,
was ist dann???


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  • | 14.05.2004 13:25

Das "tolle Buch der Paragrafen" heißt StVZO und gibt´s an jeder Ecke im Internet zu lesen...

Erläuterungen, Fallbeispiele, Richtlinien, Dienstanweisungen usw. stehen z.B. im <Kirschbaum: Kommentare zur StVZO>


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  • | 16.05.2004 22:35

Die unterschrift kann ich leider nicht entziffern aber es sieht nicht nach D.gogo oder ähnliches aus ! mein auto ist immer noch nicht wieder auffer straße weil son scheiß kerl bei dem ich mir felgen gekauft hat nicht in die puschen kommt !
naja was soll man machen ?! ich werd auf jeden fall innen rechtsschutz gehn und wenns geht die teile direkt auf dem parkplatz vom tüv einbaun wenns geht *lol*
und wenn dann wieder was ist von wegen meine karre liegt zu tief und die den abschleppen können die zahlen !


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  • | 21.05.2004 15:23

ich weiß schon warum ich meinen käfer noch nicht auf straße habe !!! mich haben die grünen auch schon öfters angehalten wenn man net zu denn ist passiert da auch nix


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  • | 06.11.2004 02:05

wo wurde dein wagen stillgelegt???
körbi???

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  • | 06.11.2004 08:25

Zitat:
Zitat von homie
wo wurde dein wagen stillgelegt???
körbi???
Guck mal aufs Datum das ist schon über ein halbes jahr her :rolleyes:

und er wurde wohl bei der disco Köpi stillgelegt.


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  • | 06.11.2004 09:52

ich frage nur mit ich weis wo die polizei regelmäßig rauszieht...da ich noch einiges net wirklich richtiges am auto habe :)


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  • | 06.11.2004 14:48

Frage an Walpurigs: Mit dem unverzüglich zum Tüv fahren bei angebauten Änderungsteilen... wie Du meinst aus der Polizeipraxis, weiß daß denen das fast egal ist die wollen das doch gar nicht hören, oder es ist als Standard Ausrede erkannt.

Nicht eingetragen ist nicht eingetragen.

Außer Du befindest Dich echt um 7:55 unter der Woche kurz vor der Auffahrt zum TÜV-Gelände.


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  • | 06.11.2004 16:46

Klar wollen die das nicht hören. Wenn diese Regelung mit einem einfachen "Hab ich eben erst angebaut" prinzipiell umgangen werden könnte, würde sie wohl keinen Sinn machen. Eine entsprechende Diskussion mit dem kontrollierenden Polizisten wird deshalb auch kaum zum Erfolg führen.

Die Bedeutung des Wortes >unverzüglich< kann aber sehr wohl zum Tragen kommen, z.B. bei Gerichtsverhandlungen oder wenn nach einem Unfall bei der Schadenregulierung festgestellt werden muss, ob das Fahrzeug mit erloschener Betriebserlaubnis unterwegs war.

Wenn du glaubhaft darlegen kannst, dass die Änderung eben erst vorgenommen wurde, z.B. durch Werkstattrechnungen oder Vermessungsprotokolle mit Datum, und du auf dem Weg zur Abnahme bist (z.B. einen Termin hast) oder gerade Wochenende ist, kann dir niemand was anhaben.


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  • | 08.11.2004 21:12

:D
Die Realität ist ne andere.

Alles wird angebaut für teures Geld und dann fehlen 40 ,-€ für die Abnahme.

Bei einer Kontrolle wird behauptet: "Hab ich heute eingebaut !! Eeeeehrlich!"

Dann sieht man sich die Federn und Dämpfer an ! Voller Dreck und keichter Rostanflug!!

Die fühlen sich, glaub ich, verarscht !!

:frage:


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  • | 08.11.2004 21:32

Genau so ist es auch.

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