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Hallo, |
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die müssen dir erstmal beweisen das der vorher kaputt war |
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Kann ich mir nicht vorstellen, das sie dir etwas können. |
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Ja wie soll man das denn Nachweisen? |
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hauptsache in der auktion von dir stand drin das du privatmann bist und keine garantie gibst. |
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Zitat: genau so ist es. ich habe seit über 2 jahren einen Rechtsstreit laufen weil ich mal Endstufen bei ebay verkauft habe Zitat von Audi RS3 hauptsache in der auktion von dir stand drin das du privatmann bist und keine garantie gibst. Bei mir stand das nicht drunter |
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Ja das stand drunter, also bin ich auf der sicheren Seite und die können mir nix? Auch wenn da was mit Anwalt kommt, ich habe so das gefühl das die sowas nicht zum ersten mal machen, würden denen sogar unterstellen das die sowas immer versuchen. |
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Dann sollten sie dir nichts können. Stand ja drunter das du keine Garantie gibst. |
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ja bei mir war ja bis jetzt auch immer alles ok, wie mein Bewertungen zeigen. |
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hast du schon ne bewertung bekommen ?????? |
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@Krie6hofv Zitat: Das heißt nicht, dass das Gerät nicht falsch verpackt werden darf und dadurch dann kaputt geht. Und auch nicht, dass die das auspacken und es gleich auseinanderfällt.Als privatkäufer kann ich keine Garantie übernehmen und ein Umtausch ist auch nicht möglich Nur wenn die es runterfallen gelassen haben oder es durch normalen Gebrauch kaputt geht, bist Du auf der sicheren Seite. Wenn es schon vorher angebrochen war und durch den Transport gänzlich kaputt ging ist das dann leider wohl das Problem des Verkäufers. Ich habe mal nen Videorekorder bei ebay verkauft, 3 Wochen nach dem Kauf ist ein Zahnrad vom Laufwerk gebrochen, vorher lief er 10 Jahre lang einwandfrei ... hatte auch Garantie ausgeschlossen und keine Probleme damit. @Viper Zitat: War das nicht eher so, dass man als Privatverkäufer, insofern man nicht die Garantie ausschließt, Garantie geben MUSS ? Das war doch die Regelung ab 2004... denn seit einiger zeit gibt es eine vorschrift die besagt das es bei privatverkäufen keine gewärleistung und garantie gibt! schicke Seite dazu: http://www.knetfeder.de/kleinkarier..t/recht-eu.html |
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Hat Ebay nicht jetzt ein 14-tägiges Rückgaberecht eingerichtet? Habe da sowas gehört. |
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Zitat: ja aber nur bei richtigen händlern
Zitat von NaLiC Hat Ebay nicht jetzt ein 14-tägiges Rückgaberecht eingerichtet? Habe da sowas gehört. |
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bei prrivatauktionen is normalerweise kein Rückgaberecht! Du kannst es dem Kunden aber anbieten! Schreib einfach immer keine Garantie keine Rücknahme drunter |
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also ich sehe da ein kleines problem. |
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