Ebay: können die mir was? - Seite 1

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  • | 10.11.2004 23:03

Hallo,

ich habe ein Radio mit Wechsler bei Ebay versteigert, heute meldet sich der Käufer (ne Elektrofirma) und mahnen mich in einem anwaltston das der Wechsler kapputt sei und der Schaden laut deren Fachleuten schon vor dem Versand war, ich solle mich zu diesem Sachverhalt umgehend melden.
Der Wechlser war 100%ig ok, ich habe am gleichen Tag des Versands noch selber vom meinen CD "befreit" also ging er da auch.
Können die mir jetzt was, ich meine selbst wenn bei dem Wechlser wie von denen beschrieben ne Schiene weggebrochen ist, woher soll ich das wissen ich bau den doch nicht aus ein ander, der Wechlser ging und damit war er für mich ok.
Muss ich den Wechlser nun zurückkaufen oder was vom Auktionspreis erstatten?


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  • | 10.11.2004 23:06

die müssen dir erstmal beweisen das der vorher kaputt war


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  • | 10.11.2004 23:08

Kann ich mir nicht vorstellen, das sie dir etwas können.
Kann ja jeder sagen das er kaputt angekommen ist und sich dann Geld wiederholen.
Hast du denn in die Auktion reingeschrieben das du keine Garantie gibst?


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  • | 10.11.2004 23:08

Ja wie soll man das denn Nachweisen?
Selbst wenn der vorher schon kapputt war, woher soll ich das denn wissen, ich habe nen funktionsfähigen Wechlser verkauft und er tat ja auch.

Edit: Hier mal die Auktion


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  • | 10.11.2004 23:09

hauptsache in der auktion von dir stand drin das du privatmann bist und keine garantie gibst.

wenn das nicht drunter steht können die dir was.


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  • | 10.11.2004 23:11

Zitat:
Zitat von Audi RS3
hauptsache in der auktion von dir stand drin das du privatmann bist und keine garantie gibst.
genau so ist es. ich habe seit über 2 jahren einen Rechtsstreit laufen weil ich mal Endstufen bei ebay verkauft habe :rolleyes:

Bei mir stand das nicht drunter :boese:


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  • | 10.11.2004 23:13

Ja das stand drunter, also bin ich auf der sicheren Seite und die können mir nix? Auch wenn da was mit Anwalt kommt, ich habe so das gefühl das die sowas nicht zum ersten mal machen, würden denen sogar unterstellen das die sowas immer versuchen.


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  • | 10.11.2004 23:21

Dann sollten sie dir nichts können. Stand ja drunter das du keine Garantie gibst.
Ich schreibe es auch immer drunter, obwohl ich bis jetzt noch keine Beanstandung hatte.


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  • | 10.11.2004 23:23

ja bei mir war ja bis jetzt auch immer alles ok, wie mein Bewertungen zeigen.


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  • | 10.11.2004 23:26

hast du schon ne bewertung bekommen ??????
hast du schon eine abgegeben ??????
im grunde genommen können sie dir garnix
nachweisen können sie dir nix und eine rechtliche verfolgung gibt es einfach nicht bei privatverkäufern (ich bin annerkanntes ebaymittglied)
denn seit einiger zeit gibt es eine vorschrift die besagt das es bei privatverkäufen keine gewärleistung und garantie gibt!

  • Sven
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  • Sven
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  • | 10.11.2004 23:28

@Krie6hofv

Zitat:
Als privatkäufer kann ich keine Garantie übernehmen und ein Umtausch ist auch nicht möglich
Das heißt nicht, dass das Gerät nicht falsch verpackt werden darf und dadurch dann kaputt geht. Und auch nicht, dass die das auspacken und es gleich auseinanderfällt.

Nur wenn die es runterfallen gelassen haben oder es durch normalen Gebrauch kaputt geht, bist Du auf der sicheren Seite. Wenn es schon vorher angebrochen war und durch den Transport gänzlich kaputt ging ist das dann leider wohl das Problem des Verkäufers.

Ich habe mal nen Videorekorder bei ebay verkauft, 3 Wochen nach dem Kauf ist ein Zahnrad vom Laufwerk gebrochen, vorher lief er 10 Jahre lang einwandfrei ... hatte auch Garantie ausgeschlossen und keine Probleme damit.

@Viper
Zitat:
denn seit einiger zeit gibt es eine vorschrift die besagt das es bei privatverkäufen keine gewärleistung und garantie gibt!
War das nicht eher so, dass man als Privatverkäufer, insofern man nicht die Garantie ausschließt, Garantie geben MUSS ? Das war doch die Regelung ab 2004...

schicke Seite dazu: http://www.knetfeder.de/kleinkarier..t/recht-eu.html


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  • | 10.11.2004 23:40

Hat Ebay nicht jetzt ein 14-tägiges Rückgaberecht eingerichtet? Habe da sowas gehört.


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  • | 10.11.2004 23:41

Zitat:
Zitat von NaLiC
Hat Ebay nicht jetzt ein 14-tägiges Rückgaberecht eingerichtet? Habe da sowas gehört.
ja aber nur bei richtigen händlern


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  • | 11.11.2004 08:57

bei prrivatauktionen is normalerweise kein Rückgaberecht! Du kannst es dem Kunden aber anbieten! Schreib einfach immer keine Garantie keine Rücknahme drunter

Dann is man sicher

Speedy


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  • | 11.11.2004 09:16

also ich sehe da ein kleines problem.
du hast zwar die garantie aber nicht die gewährleistung ausgeschlossen.
mal zur erklärung

garantie, ist für schäden die nach dem kauf entstehen und
die gewährleistung ist für schäden da die vor dem kauf entstanden sind (auch wenn du keine ahnung davon hattest)

du hast die gewährleistung nicht ausgeschlossen und jetzt versuchen die dir dadurch einen strick zu drehen.

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