Wie machen es die Ammis? - Seite 2

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  • Old Red Cardriver
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  • | 30.05.2005 21:12

Tag Zusammen!!!
Das Thema hatten wir in ähnlicher Form schon mal! Schaut mal Hier!

Im Normalfall gilt: Nur Fahrzeuge die vor dem 01.01.1970 erstmals in den Verkehr gekommen sind dürfen mit hinteren Fahrtrichtungsanzeigern mit ROTEM Blinklicht ausgerüstet sein. Das bedeutet wenn jemand ein US-Car importiert und Zulassen will das nach 1970 gebaut und erstmals zugelassen wurde, muss dieses Fahrzeug auf gelbes Blinklicht umgerüstet werden.
Fahrzeuge die hinten die rote Fahrtrichtungsanzeige bereits eingetragen haben,auch wenn es nach Erstzul. 01.01.1970 ist, haben weiterhin Bestandschutz,solange man den KFZ-Brief wegen Abmeldung/Stillegung nicht verfallen lässt. Dieses Gesetz wurde erst 2000 eingeführt, so das bis Ende der 90èr Jahre auch bei Fahrzeugen jüngeren Baujahres die rote hintere Fahrtrichtungsanzeige eingetragen wurde.
Desweiteren gilt: Roter Blinker ist nicht gleich roter Blinker!
Hier unterscheidet man zwischen dem ,,einfachen" separaten Blinklicht das genauso elektrisch beschaltet ist wie bei herkömmlichen KFZ eben nur mit rotem Blinkerglas (so wie es viele europäische Oldtimer hatten) und dem kombiniertem Brems-/Blinklicht (Zweikreisblinkanlage) wie es die Amerikaner meistens (sogar bis Heute noch) verbauen.Bei aufleuchtendem Bremslicht und gleichzeitig betätigter Fahrtrichtungsanzeige leuchtet nur noch ein Bremslicht auf und das andere übernimmt die Funktion der Fahrtrichtungsanzeige.Das Alles natürlich in ROT!
Name: 38183-4944.gif Größe: 52x52 Dateigröße: 5500 Bytes
Dieses System hat es aber auch in Europa gegeben,sogar in GELB (Gelbes Blink- und Bremslicht) z.B. bei alten Porsche oder Unimogs.Die gelbe Zweikreisblinkanlage war sogar noch bis Erstzulassung 1986 zulässig. -Nur bevor der Ein oder Andere nun schon schon wieder in Bastelideen im Hinterkopf z.B. für seinen `85er Golf oder ähnliches ausheckt: Die dafür benötigte Brems-Blinkleuchte muss natürlich auch für diesen Zweck Bauartgenehmigt sein,also einfach den vorhandenen Blinker hinten Umklemmen ist nicht.

Take care! Markus :hut:


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  • | 30.05.2005 21:44

Es gibt immer noch Neufahrzeuge oder Gebrauchtwagen neueren
Baujahres die rote Blinker eingetragen bekommen. - Einige Händler
die aus USA Grauimporte einführen bekommen das trotz der
eindeutigen Vorschriftten (siehe Posting eins über mir)
durch. - Die Ausnahmegenehmigung auf dem Straßenverkehrsamt ist
in aller Regel kein Problem, dort kennt man sich wohl auch nicht so
aus, oder macht sich keine großen Gedanken... . Es müssen beim
Anmelden ja auch ein ganzer Sack davon ausgegeben werden
(Sicherheitsgurte,Scheiben,Leuchten oder E Nummern....)
Im Brief steht dann zu den einzelnen Sachen "Außnahmegenehmigung
erforderlich......" und das Straßenverkehrsamt kloppt noch nen
Stempel "erteilt" rein. - Was man sich dann teuer bezahlen lässt.......

Meine letzte Corvette und die nagelneue C6 von einem Bekannten
wurden problemlos angemeldet. - Nur vorn auf H4 umgebaut, Rest
der Lampen nach US Standart.




.


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  • | 30.05.2005 21:52

das gilt aber nur wenn es ein deutscher zulassen will ;)

da wird mir red car driver wohl zustimmen ;) die amis dürfen bei uns auch mit neuen wagen so rumfahren ;)

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  • | 31.05.2005 06:40

@ DeserTStorM :
-Ja, dürfen Sie, da die Fahrzeuge nicht in Deutschland angemeldet und zugelassen sind sondern in den Staaten!

@ Stevie :
Da kenne ich noch so`ne weisse C5 die vor ca.2 Monaten mit Ausnahme der Hauptscheinwerfer mit der kompletten US-Beleuchtung durch die Erstabnahme gegangen ist. Mit Daytime Runninglights, Rote Fahrtrichtungsanzeige und ohne NSL...;) Manchmal kann man eben auch Glück haben. Wenn Du mehr wissen oder sehen willst, PM to me!!!

@ Klumpen :
Hier in Osnabrück gibt`s auch einen, allerdings in der zivilen Ausführung. Kenne den Besitzer... Nur der ist leider mittels gelber Glühlampen in den Rückfahrscheinwerfern umgerüstet worden. :(

-Jetzt ratet doch mal, warum die Amerikaner in den 80èr Jahren die 3.Bremsleuchte eingeführt und zur Pflichtausstattung gemacht haben...

Take care! Markus :hut:

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