Unterschreibt für die Gerechtigkeit! - Seite 2

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  • | 27.09.2005 21:44

Zitat:
Zitat von Stevie
Sorry Leute aber was soll das bringen ???

Was soll man mit der Unterschrift bewirken ?? -Findet
doch bis auf ein paar Perverse jeder Scheiße.......
Deshalb ist das ganze ja kein strittiges Thema wozu
man per Unterschrift erst noch Farbe bekennen muß.

Das ganze halte ich für sehr merkwürdig, ist ne professionell
gemachte Page versteckt sich auf so ner kostenlosen
.ms Domain anstatt auf den Betreiber angemeldet und bei
der DENIC eingetragen zu sein.
Ich will ja nicht den Teufel an die Wand malen, aber warum
wollen die meine komplette Adresse haben ????

Vielleicht doch nur ein Datensammler (Adresshandel) ????
Wieder so ein Comment wo ich echt sauer werde! :boese: Ich erkläre es dir: Wenn wir eine bestimmte Anzahl an Unterschriften habe, in dem Fall 800 000, dann muss das Gesetz sofort beim Bundesrat abgestimmt werden und brauch nicht extra durch den Bundestag, damit die Erlaubnis erteilt wird, abzustimmen! Und das mit den Adressen ist so, wenn wir die Listen einschicken, können wir beweisen dass du dich eingetragen hast, falls irgendeiner aus dem Bundestag meint, wir hätten hier Unterschrifen gefälscht!

Ach ja und Entschuldigung, dass ich mir keine .de Domain leisten kann, das was ich verdiene, reicht für mich echt am Rand, weil ich Auto etc. bezahlen muss! :rolleyes:
Wenn du weiterhin misstrauisch bist, dann schreib Polo-Girl22 an, mit der ich zusammenarbeite!
So ich hoffe du bist schlauer! :boese:


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  • | 27.09.2005 21:47

deswegen sind beide hp´s vom quelltet fast identisch sah auf den ersten blick etwas sonderbar aus aber dann scheint das wohl seine richtigkeit zu haben



LG sascha


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  • | 27.09.2005 21:53

Sorry, war ja nur eine Vermutung, bin halt etwas vorsichtig ;)

Dennoch halte ich es für ein Gerücht, das man mit 800.000 Stimmen
automatisch einen Gesetzesentwurf in den Bundesrat gedrückt
bekommt. Wennn das so einfach wäre würden doch ständig in
großem Stil Unterschriften von Parteien und Vereinen gesammelt...
Wo steht das, welcher § ??? also ich konnt beim Googlen
nix finden.

Bitte mach mich schlauer :D


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  • | 27.09.2005 22:06

Es ist nicht so dass dies sofort durchgesetzt wird, aber es kommt dann automatisch zum Bundesrat wo es dann abgestimmt wird!
Und diese gewisse Anzahl an Unterschriften gelten nur für das jeweilige Bundesland!

Unterschriftenaktion


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  • | 27.09.2005 22:17

Mhhh, schöner Link - allerdings sagt der nix aus, ist quasie nur was
Unterschriftensammler so beachten müssen.....

Meines Wissens nach gibt es sowas nur in der Schweiz. :rolleyes:

Naja, ich will es ja nicht mies machen. Ist ja auch sicherlich ne gute
Sache.
Respekt

Allerdings wie willst Du das ohne eigene "echte" Homepage mit fettem Traffic-Paket
durchziehen können ?? Du schreibst das Du keine Kohle für ne DE - Domain hast,
die brauchst Du aber bei ein paar Millionen Zugriffen (die Du haben wirst bei
800000 Unterschriften)
So ne Freepage macht den Traffic nicht mit und ne Strato 10 Euronen/Monat
Page auch nicht........


Also alles nicht so einfach, wenn man es wirklich
erfolgreich durchziehen will.........

:frage:


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  • | 27.09.2005 22:27

Habe mich auch eingetragen.


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  • | 27.09.2005 23:25

Zitat:
Zitat von Stevie
(...)
Meines Wissens nach gibt es sowas nur in der Schweiz. :rolleyes:
(...)
Meines Wissens nach, das stammt aus dem letzten Schulhalbjahr in Politik und Wirtschaft, ist es auch in Deutschland möglich ;)


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  • | 27.09.2005 23:28

da bin ich natürlich auch dabei!
super aktion von euch !


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  • | 28.09.2005 00:08

Schön, dass es auch ein paar Leute - wenn auch bisher nur einer - das ganze etwas kritischer sehen.
Zuerst mal ein Lob an die Initiatoren: Es ist sicherlich besser, so eine Aktion zu starten, als nur am Stammtisch "Eier abschneiden" zu rufen oder die Wiedereinführung der Todesstrafe zu fordern. Und ich bin auch der Meinung, dass in Deutschland Gewaltverbrechen im Vergleich zu anderen Delikten zu wenig hart bestraft werden.
Die Aktion in dieser Form hat jedoch ein paar entscheidende Mängel:
- Es gibt keine für die Regierung oder die Legislative bindende Petitionen oder Volksabstimmungen in Deutschland. Definitiv nicht, und wenn noch so viele was anderes behaupten. Zweiflern kann ich nur die Lektüre des Grundgesetztes empfehlen, wo es nur zwei Ausnahmen gibt, die wahrscheinlich teilweise missverstanden werden. Dies ist die Neuordnung des Bundesgebiets, sprich Aufteilung/Zusammenführung von Bundesländern sowie das Petitionsrecht, nach dem jeder Bürger eine Petition an den Bundestag oder einzelne Abgeordnete zu richten hat. Es gibt jedoch keinerlei Verpflichtung für die Regierung oder den Bundestag, darauf auch nur in irgendeiner weise zu reagieren. Insofern wird den Usern vorgespiegelt, sie würden mit der Unterschrift etwas bewirken, obwohl dies zumindest auf diese Weise nicht der Fall ist.
In der neuen EU-Verfassung ist eine Art Volksbegehren vorgesehen. Allerdings sind dafür wohl eine Million Stimmen notwendig, außerdem ist die EU-Verfassung gerade von mehreren Ländern abgelehnt worden und noch sehr weit davon entfernt in Kraft zu treten.
- Der Bundespräsident hat in Deutschland eine sehr schwache Stellung und ist wohl kaum in der Lage, so etwas durchzusetzen. Das Recht der Gesetzesinitiative hat in Deutschland die Bundesregierung, sprich der Kanzler und seine Minister, der Bundestag und der Bundesrat. Daher würde ich mich mit so einem Anliegen eher an einzelne Abgeordnete, eine Fraktion oder die Regierung wenden und nicht an den Bundespräsidenten.
- Sind Namenseintragungen wie in der vorliegenden Aktion überhaupt gleichwertig zu einer gewöhnlichen Unterschriftensammlung auf Papier ? Schließlich unterschreibt man hier ja nicht mit einer qualifizierten digitalen Signatur sondern schreibt beliebige Namen, die nur existieren müssen, herein. Mit ein paar gewöhnlichen Telefonbuchausgaben würden sich schon die 800000 Unterschriften zusammentragen lassen, und die Aussage eines Users zuvor, er habe seine ganze Familie "unterschreiben" lassen spricht ja wohl für sich :-)
Sogar der zitierte Artikel 76 des Grundgesetzes schreibt nichts von der Mitwirkung des Bundespräsidenten:

Zitat:
(1) Gesetzesvorlagen werden beim Bundestage durch die Bundesregierung, aus der Mitte des Bundestages oder durch den Bundesrat eingebracht.

(2) Vorlagen der Bundesregierung sind zunächst dem Bundesrat zuzuleiten. Der Bundesrat ist berechtigt, innerhalb von sechs Wochen zu diesen Vorlagen Stellung zu nehmen. Verlangt er aus wichtigem Grunde, insbesondere mit Rücksicht auf den Umfang einer Vorlage, eine Fristverlängerung, so beträgt die Frist neun Wochen. Die Bundesregierung kann eine Vorlage, die sie bei der Zuleitung an den Bundesrat ausnahmsweise als besonders eilbedürftig bezeichnet hat, nach drei Wochen oder, wenn der Bundesrat ein Verlangen nach Satz 3 geäußert hat, nach sechs Wochen dem Bundestag zuleiten, auch wenn die Stellungnahme des Bundesrates noch nicht bei ihr eingegangen ist; sie hat die Stellungnahme des Bundesrates unverzüglich nach Eingang dem Bundestag nachzureichen. Bei Vorlagen zur Änderung dieses Grundgesetzes und zur Übertragung von Hoheitsrechten nach Artikel 23 oder Artikel 24 beträgt die Frist zur Stellungnahme neun Wochen; Satz 4 findet keine Anwendung.

(3) Vorlagen des Bundesrates sind dem Bundestag durch die Bundesregierung innerhalb von sechs Wochen zuzuleiten. Sie soll hierbei ihre Auffassung darlegen. Verlangt sie aus wichtigem Grunde, insbesondere mit Rücksicht auf den Umfang einer Vorlage, eine Fristverlängerung, so beträgt die Frist neun Wochen. Wenn der Bundesrat eine Vorlage ausnahmsweise als besonders eilbedürftig bezeichnet hat, beträgt die Frist drei Wochen oder, wenn die Bundesregierung ein Verlangen nach Satz 3 geäußert hat, sechs Wochen. Bei Vorlagen zur Änderung dieses Grundgesetzes und zur Übertragung von Hoheitsrechten nach Artikel 23 oder Artikel 24 beträgt die Frist neun Wochen; Satz 4 findet keine Anwendung. Der Bundestag hat über die Vorlagen in angemessener Frist zu beraten und Beschluß zu fassen.
Des Weiteren würde mich interessieren, auf welcher Basis die Aussage fußt, alle zwei Minuten würde ein Kind sexuell missbraucht / genötigt. Das wären schließlich 260000 Fälle pro Jahr. Ich möchte nicht behaupten, die Zahl sei falsch, aber eine Quellenangabe macht so eine Aussage gleich deutlich glaubwürdiger.

  • Natascha
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  • | 28.09.2005 00:14

Ich habe auch unterschrieben mir riesem Text,sowas ist echt ne gute Sache!


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  • | 28.09.2005 00:32

So, ich bin nun auch eingetragen :hut:

MFG

HAIDUK

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  • | 28.09.2005 02:00

hab auch unterschrieben

:hut:


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  • | 28.09.2005 03:20

hatte mich schon vor längerer zeit eingetragen ;) Super aktion!!


MFG AKone


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  • | 28.09.2005 09:05

Hey,
zunächst finde ich die Aktion schon mal klasse und nen guten Weg.
Ne Unterschriftenaktion zeigt, dass die Bevölkerung Interesse an dem Thema hat und kann dadurch steuern.

Ich würde es sicher anders angehen. Mein Vorschlag wäre die Vorstellung des Themas bei der jährlichen Niedersächsischen Deligierten Versammlung der JU. Dort reichen Ortsverbände Themen ein, die von der CDU besprochen und behandelt werden. Leider lebe ich nun nicht mehr in Niedersachsen und werde wohl bei keiner Deligiertenversammlung mehr sein.

Setzt dich mal mit Bekannten zusammen. Sicher ist noch der Wulfran Leiter der JU-Osnabrück Stadt und in die Orte sind auch immer Vertreten, gerade GMHütte. Kannst dich noch gern per PM an mich wenden.

Zunächst hatte ich mich nicht eingetragen, weil ich der Seite nicht vertraute und nicht wusste wer sie erstellt hat, nun werde mich auch eintragen.

Gruß
Björn

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  • | 28.09.2005 09:24

@WCC_BigDane
Das ist ne suuuuuuuuuuper Aktion, Respekt, dass du das fertig gestellt hast.

Immer wenn ich solche Vorfälle erfahre, dann entwickele ich einen tiefen Hass gegenüber denen, die den Kindern das antun und denen, die nichts dagegen unternehmen.

Ich selbst, hatte ein ähnliches Projekt in Arbeit, da ich aber keine Infos vom weissen Ring bekommen hatte, ists nichts geworden.

Ich habe meine Unterschrift hinterlassen und diese Seite gleich an ca. 20 weitere Bekannte weitergeleitet ;)

EDIT:
Nun auch auf meiner HP verlinkt.

Gruß
Andreas

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