ebay - Recht?! Hilfe - Seite 2

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    Pagen-Freak


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  • | 12.10.2005 13:26

Nix Dumm gelaufen für den anderen!!!

Mit der Aussage : Ohne Garantie oder Gewährleistung , schließt mann nicht jedweglichen Haftungsausschluß aus!!!
Das heißt nur das der Verkäufer nicht für Schäden durch Benutzung oder altersbedingten Verschleiß haftet. Mehr nicht.
Die Modellverwechslung ist eine angepriesene aber nicht zutreffende Produkteigenschaft. Wenn mann einen richtigen Fuchs erwischt kann er sogar auf "der Produktbeschreibung entsprechenden Ersatzlieferung" bestehen und dies einklagen!!!


Kann alles bei Ebay oder im BGBhp oder HRG nachgelesen werden.

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