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Also meine Frage, darf ich mit normalen Autofühererschein (B) einen Gabelstapler fahren(FLURFÖRDERUNGSGERÄRT)?? |
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soweit ich weiß muss man da nen extra schein für machen.... |
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Musst du definitiv!!! Wenn du son Ding inner Firma bewegen willst... |
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und warum steht das in lerbuch so drin??? |
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Mit der Klasse L darfst du "selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderungsfahrzeuge" bis 25 km/h führen. Das bezieht sich darauf, diese Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr zu benutzen. |
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Zitat: würde ich nicht so sagen.Zitat von SaschaHB soweit ich weiß muss man da nen extra schein für machen....den die meisten einsatzorte sind je auf privatgrundstücken. bei vielen firmen reicht oft nur eine einweisung. warscheinlich gilt die aussage der fahrschule auf den öffentlichen straßenverkehr und öffentlich zugänglichen plätzen (z.B.parkplätze). ich würde den gabelstaplerschein ähnlich einem schweißerpass setzen, der nur eine gewisse fähigkeit/wissen nachweist. |
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da muß man extra eine unterweisung machen mehr gibts da nicht zu sagen...das mit dem auto führerschein ist quatsch... |
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Zitat: alles klar, jetzt weiß ich bescheit Zitat von Nightwish Mit der Klasse L darfst du "selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderungsfahrzeuge" bis 25 km/h führen. Das bezieht sich darauf, diese Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr zu benutzen.Die Berufsgenosenschaften verlangen in der Regel, dass die Personen, die einen Stapler fahren sollen, eine besondere Ausbildung gemacht haben. Das hat dann allerdings nichts mit Verkehrsrecht zu tun, sondern mit speziellen Vorschriften der Genossenschaften. edit: Ich sollte vielleicht noch ergänzen, dass an die Ausrüstung des Staplers erhebliche Anforderungen gestellt werden, wenn das Teil sich im öffentlichen Straßenverkehr bewegen soll. ![]() THX |
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jep, bei dem schein für flurbeförderungsfahrzeugen, also gabelstablern etc. geht es nicht darum das du dann damit auf der straße fahren kannst sondern ledeglich darum das du den umgang damit lernst wenn er beladen ist, das fängt damit an wie du unter paletten zu fahren hast, dann mußt du z.b. einen kleinen parkur fahren (aufladen----um hütchen fahren---abladen) und dir wird ne menge gezeigt was du alles nicht machen darfst |
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Zitat: da fällt mir gerade der FILM ein "Staplerfahrer Klaus - Der erste Arbeitstag"Zitat von CandyRed jep, bei dem schein für flurbeförderungsfahrzeugen, also gabelstablern etc. geht es nicht darum das du dann damit auf der straße fahren kannst sondern ledeglich darum das du den umgang damit lernst wenn er beladen ist, das fängt damit an wie du unter paletten zu fahren hast, dann mußt du z.b. einen kleinen parkur fahren (aufladen----um hütchen fahren---abladen) und dir wird ne menge gezeigt was du alles nicht machen darfst ![]() [B]der Film zum Downloaden[/b] wer Ihn noch nicht gesehen hat, muss Ihn sich mal anschauen, mega geil!!! |
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zum thema was man nicht mit nem stapler machen darf... sage ich nur : siehe Staplerfahrer Klaus |
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Der Film is einfach nur geil!!! |
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auf dem Betriebsgelände is das mit dem Schein Latte, muß sich halt die Firmenversicherung mit rumschlagen wenn was passiert. |
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Zitat: guck mal einen Post über dir Zitat von SaschaHB zum thema was man nicht mit nem stapler machen darf... sage ich nur : siehe Staplerfahrer Klaus ![]() ![]() |
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Zitat: Blödsinn, schon mal was vom Arbeitsschutzgesetz gehört ????Zitat von Bassti auf dem Betriebsgelände is das mit dem Schein Latte, muß sich halt die Firmenversicherung mit rumschlagen wenn was passiert.Sollte ein Unfall mit Personenschanden passieren wird es garantiert riesigen Ärger geben. Unter anderem wegen Verlustes des Versicherungsschutzes und Regreßforderungen gegen die Firma und Fahrer(Unwissenheit schützt vor Strafe nicht) Schadensersatzklagen, strafrechtliche Folgen wegen Mißachtung des Arbeitsschutzgesetzes, grob-fahrlässiger Körperverletzung mit Todesfolge oder gar (grob-)fahrlässiger Tötung (im schlimmsten Fall). Und bei grobfahrlässiger Tötung, kann es im Knast enden ![]() Und wer meint mit einer pissigen "Einweisung" aus dem Scheider zu sein, irrt gewaltig. Man muß schon richtigen Staplerschein haben..... |
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