Gabelstaplerschein + Staplerfahrer Klaus - Seite 2

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  • | 28.01.2006 13:33

Zitat:
Zitat von Bassti
auf dem Betriebsgelände is das mit dem Schein Latte, muß sich halt die Firmenversicherung mit rumschlagen wenn was passiert.
Auf der Straße muß aber der FS mit dem Gewicht vom Stapler passen.

Also Klasse B und der Stapler wiegt 5 Toist nicht erlaubt !!!! Ähnlich Radlader usw. ....
das stimmt von vorne bis hinten null!
mal angenommen du fährst auf nem firmengelände mit einem stapler, ohne schein, und dir fällt z.b. ne palette vonner gabel direkt auf n auto, was glaubst du wohl wer das bezahlen darf!?

denk mal du wirst keine versicherung finden die sagen wird: ok, der junge hatte keinen schein für das ding, aber weil heute so schön die sonne scheint zahlen wir das einfach mal.

ne ne, da wirst du erstmal als hauptverantwortlicher, denn du bist fahrer, zur kasse gebeten und dein arbeitgeber natürlich auch, da der dich ja hat fahren lassen.


mußte vor ein paar jahren selber son schein für die firma machen, deshalb weiß ich das auch!


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  • | 28.01.2006 13:40

Allgemeines:
Die Berufsgenossenschaft schreibt in der BGV D27 vor, dass alle die im gewerblichen Bereich Flurförderzeuge (Gabelstapler, Schlepper, Gabelhubwagen) fahren, einen von der Berufsgenossenschaft anerkannten Fahrausweis besitzen müssen.
Außerdem muss eine schriftliche Beauftragung des Unternehmers vorliegen.

Die Ausbildung erfolgt nach den Richtlinien der Berufsgenossenschaft und auf Grundlage der Vorschriften BGV A1, BGV D27, VDI 3632, VDI 3313 und BGG 925.

Sie ist untergliedert in einen theoretischen und einen praktischen Teil.
Jeder Teil wird durch eine Prüfung abgeschlossen.(meist läuft das aber anders ab löl)

Auf betriebliche Gegebenheiten und Betriebsanweisungen wird in der Ausbildung eingegangen.


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  • | 28.01.2006 14:00

Zitat:
Zitat von crasy boy
Zitat:
Zitat von SaschaHB
zum thema was man nicht mit nem stapler machen darf... sage ich nur : siehe Staplerfahrer Klaus :D
guck mal einen Post über dir :applaus:
ja top! zwei blöde ein gedanke :rofl:


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  • | 28.01.2006 14:21

Zitat:
Bassti postete:
Auf der Straße muß aber der FS mit dem Gewicht vom Stapler passen.

Also Klasse B und der Stapler wiegt 5 Toist nicht erlaubt !!!! Ähnlich Radlader usw. ....
Der Stapler ist eine selbstfahrende Arbeitsmaschine. Solange das Teil nicht schneller als 25 km/h fährt, fällt es unter Klasse L. Da spielt das Gewicht überhaupt keine Rolle.

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  • | 29.01.2006 13:52

Ich bin von Beruf Stablerfahrer und ich sag dir auch, dass du so einen Schein extra machen musst. Der Schein zum Führer von Flurförderzeugen !!!!

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