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Zitat: das stimmt von vorne bis hinten null! Zitat von Bassti auf dem Betriebsgelände is das mit dem Schein Latte, muß sich halt die Firmenversicherung mit rumschlagen wenn was passiert.Auf der Straße muß aber der FS mit dem Gewicht vom Stapler passen. Also Klasse B und der Stapler wiegt 5 Toist nicht erlaubt !!!! Ähnlich Radlader usw. .... mal angenommen du fährst auf nem firmengelände mit einem stapler, ohne schein, und dir fällt z.b. ne palette vonner gabel direkt auf n auto, was glaubst du wohl wer das bezahlen darf!? denk mal du wirst keine versicherung finden die sagen wird: ok, der junge hatte keinen schein für das ding, aber weil heute so schön die sonne scheint zahlen wir das einfach mal. ne ne, da wirst du erstmal als hauptverantwortlicher, denn du bist fahrer, zur kasse gebeten und dein arbeitgeber natürlich auch, da der dich ja hat fahren lassen. mußte vor ein paar jahren selber son schein für die firma machen, deshalb weiß ich das auch! |
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Allgemeines: |
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Zitat: ja top! zwei blöde ein gedanke
Zitat von crasy boy Zitat: guck mal einen Post über dir Zitat von SaschaHB zum thema was man nicht mit nem stapler machen darf... sage ich nur : siehe Staplerfahrer Klaus |
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Zitat: Der Stapler ist eine selbstfahrende Arbeitsmaschine. Solange das Teil nicht schneller als 25 km/h fährt, fällt es unter Klasse L. Da spielt das Gewicht überhaupt keine Rolle.
Bassti postete: Auf der Straße muß aber der FS mit dem Gewicht vom Stapler passen. Also Klasse B und der Stapler wiegt 5 Toist nicht erlaubt !!!! Ähnlich Radlader usw. .... |
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Ich bin von Beruf Stablerfahrer und ich sag dir auch, dass du so einen Schein extra machen musst. Der Schein zum Führer von Flurförderzeugen !!!! |
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