Schmerzensgeld - Seite 1

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  • | 16.02.2006 14:20

Hallo ich hab ne frage,

hatte vor kurzem einen unfall und mir ist eine frau drauf gefahren...nun beantrage ich schmerzensgeld die frage ist muss ich angeben wieviel ich haben will ? oder wie geht das....


mfg chris


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  • | 16.02.2006 14:27

Hey,
naja so einfach ist es nicht.
Mir ist im Sommer an ner roten Ampel nen großer Audi ungebremst draufgesemmelt. Eine die mit im Auto saß hatte Schleudertrauma.
Wir haben alles über meinen Anwalt gemacht, weil der Unfallverursacher bei der HDI ist. Sie musste das ärztliche Attest einreichen.
Die Sache läuft immer noch...


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  • | 16.02.2006 14:29

hab auch bericht kopie abgegeben aber die kamen an von wegen das ich ne auflistung machen soll...

ein satz von dem brief war, ich zitiere:

"- Bitte senden Sie uns eine spezifizierte Forderungsaufstellung und fügen Sie entsprechnende Belge als Nachweis bei."


chris


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  • | 16.02.2006 14:30

Was hast du denn für Schmerzen ?

Du musst auf jeden Fall ein ärztliches Attest, das möglichst zeitnah nach dem Unfall erstellt wurde einreichen. Über die Bewilligung und/oder Höhe entscheidet die Versicherung des Unfallgegners. Bei den beliebten Hals-Wirbelsyndromen (Schleudertrauma) lassen Versicherungen immer häufiger seperate Gutachten erstellen.


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  • | 16.02.2006 14:33

also durch den aufprall am stop schild hatte ich eine stauchung der wirbelsäule (Distorsion)...und unteranderem starke kopfschmerzen,übelkeit, schwindel und der gleichen


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  • | 16.02.2006 14:42

Na, die Versicherung hat dir doch geschrieben, was du tun musst. Einen Brief aufsetzen mit der Forderung nach Schmerzensgeld (unter Angabe der Höhe natürlich) und das ärztliche Gutachten beilegen.

Bei einer festgestellten HWS-Distorsion 1. Grades liegt das Schmerzensgeld in der Größenordnung von 700-1200 €, kann aber auch deutlich nach unten (rund 300€ variieren).


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  • | 16.02.2006 14:46

Mal nebenbei ne,doofe Frage,aber wieviel kann man denn da so verlangen?


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  • | 16.02.2006 14:52

genau ?! :>


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  • | 16.02.2006 14:56

s.o., das sind aber nur grobe Anhaltswerte. Entscheidend ist die Aussage des ärztlichen Gutachtens über die Schwere der Verletzung und die Heilprognose.

Google doch mal nach Beck'sche Schmerzensgeldtabelle, bzw. Auszügen daraus.

Hast du denn ein ärztliches Gutachten bzw. was steht denn darin ?


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  • | 16.02.2006 15:01

Zitat:
Zitat von walpurgis
s.o., das sind aber nur grobe Anhaltswerte. Entscheidend ist die Aussage des ärztlichen Gutachtens über die Schwere der Verletzung und die Heilprognose.

Google doch mal nach Beck'sche Schmerzensgeldtabelle, bzw. Auszügen daraus.

Hast du denn ein ärztliches Gutachten bzw. was steht denn darin ?
hab den bericht von dem.

bei erst diagnose steht

HWS.Distorsion

und bei Befund:

Keine äußerlichen Verletzungszeichen, keine Gurtmarken.
Schmerzhaft nach rechts gering eingeschränkte Beweglichkeit der HWS, druckschmerhafte paravertebrale Muskulatur, Karotidenpulse regelrecht tastbar, orientierend neurologsich ohneBefund.


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  • | 16.02.2006 16:59

Hm na ob das was wird :) Hast du nen Anwalt mit dem du das klären kannst?


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  • | 16.02.2006 17:20

schmerzensgeld bei nem autounfall??:oah:
als ich mal schmerzensgeld bekommen hab, wurd ich von 6 typen zusammengetreten, da gabs 1000 scheine für, aber der Unfall war doch sicher keine "Absicht" oder wie is das?:frage:


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  • | 16.02.2006 17:24

Absicht ist keine Vorraussetzung für Schmerzensgeld. Einzig der erlittene körperliche Schmerz ist ausschlaggebend, den andere unerlaubt herbeigeführt haben.


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  • | 16.02.2006 17:31

bin ich ja mal gespannt, ich glaub nicht das man schmerzensgeld durch nen auffahrunfall bekommt. Sonst wären die Versicherungen ja arm :)


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  • | 16.02.2006 17:42

Keine Verletzungen, kein Schmerzensgeld. Die meisten Auffahrunfälle sind ohne Verletzte...

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