Wer kann mir helfen? Und weiß Rat? - Seite 2

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  • | 19.12.2006 09:19

Tja, die versuchen es einfach immer wieder. Vielleicht bekommen sie ja den halben Kaufpreis zurück. So spekulieren diese Leute darauf, daß sie mehr bieten können als andere, da sie ja eh die Hälfte wieder zurück bekommen werden. Und damit haben sie letzt endlich weniger bezahlt...

Traurig und armseelig... Mehr fällt mir dazu nicht ein...


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  • | 19.12.2006 09:36

ich hatte auch so ein Problem .....habe vor nicht allzu langer zeit rückleuchten für nen clio verkauft ....weg geschickt (heile) und dann nach ner woche bekomm ich ne mail von ihm das eine leuchte kaputt ist ...danach kam ne anzeige und die wurde asber fallen gelassen weil ich versichert habe das beide leuchten einwandfrei waren ....also @peugeotmieze mach dir mal keine sorgen ...der kann dir gar nix wenn du weisst das er noch in ordnung war ....aber so leute gibts leider immer wieder ,die sowas versuchen ....


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  • | 19.12.2006 10:10

@ peugeotmiezie0210 -- bitte melde dich, klingt wie ne Abzocke bei mir vor einem Jahr

Ich hatte dieselbe Situation: Lappi war durch Firma gechekct worden und per Post versandt!(Versichert) Dann angeblich Lappi kaputt mit Displayfehler usw. Jedoch war das Paket unversehrt!

Ich hatte mir nen Bild von dem Defekten Bildschirm schicken lassen.
Post kam nicht dafür auf, da dass Paket nicht defekt, eingedellt o.ä. war.

Auf Kulanz bot ich ihm an, dass er das Display tauschen sollte(bei einem Anbieter bei Ebay) für 100€. Er hetzte mir einen Anwalt auf den hals, obwohl das Anwaltsschreiben wie selbstgemacht aussah!

Leider war dieser Vorfall erst der Grund für mich eine Rechtschutz abzuschließen!


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  • | 19.12.2006 10:34

Sowas ist mir auchmal bei Ebay passiert.
Allerdings mit ner Endstufe, die habe ich auch funktionsfähig weggeschickt und nach 2 Wochen meldete sich der Käufer und ich sollte sie zurücknehmen, da defekt. Habe ihm nur geschrieben ist nicht und er hätte die wohl geschrottet. Dann hat er mich auch 1 Woche mit Mails und Anwaltsdrohungen zugespammt. Habe ihm dann die Anschrift meines Anwalts gegeben und ihn gebeten sich an den zu wenden und mich in Ruhe zu lassen. Naja habe nie wieder was von ihm gehört.
Ich glaube viele versuchen so einfach im Nachhinein den Kaufpreis noch etwas zu drücken


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  • | 19.12.2006 11:35

Genau.... Solche Sachen sind mittler Weile die gängige Art..... Ich habe ne Zeitlang sehr viele Sachen bie Ebay verkauft und sehr ähnliches erlebt....

Geh garnicht drauf ein.... Und wenn er mit einem Anwalt droht, dann soll er es tun. Alles nur heisse Luft. Aber ein Tipp noch... Ich nhabe Ebay-User erlebt, die dann gefäkte Emails von angeblichen Anwälten zu schicken. Wenn Du post von einem Anwalt bekommst, dann überprüfe den Absender un d prüfe auch, ob es sich wirklich um einen Anwalt handelt.....

Mach Dir auf jeden Fall keinen Kopf und ignorier einfach den Typen. Meist kommt man zwar nicht um eine schlechte Bewertung herum, aber da gegen kannst du eh nix tun. Die wird dir der Ebayer auch verpassen, wenn Du dich Kohlemässig runter handeln lässt... Darum... einfach ignorieren... und nicht mehr drüber nach denken...

Und noch ein Tip, den ich auch an alle richte: Nutzt Ebay nicht mehr... Käufer oder Verkäuferschutz ist den total egal...


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  • | 19.12.2006 11:43

Bei mir dasselbe, hatte nen CD-Wechsler verkauft und nach 6 Wochen meldet sich der Käufer, das er nicht funktioniert. Vor Ausbau hat er aber noch 100%ig funktioniert. Ich habe ihm keinen Cent zurückerstattet, sowas seh ich net ein ;)

:kiss: Danke ihr seit lieb! Ihr baut mich echt auf mit dem was ihr schreibt! Hoffe das die ganze Sache bald aus der Welt ist! Mag solchen Ärger nicht...:(

Jetzt habe ich noch eine Mail bekommen, das der Laptop angeblich nur 18GB statt angegeben 40 GB Festplatte hat. Hat mir auch ein Foto davon geschickt! Was hat denn der jetzt mit meinem Lappi angestellt! Der hatte schon immer 40!!!!

Kann man das ändern? Will der mich jetzt vollkommen verars...??!:boese:

Oh man...was meint ihr soll ich ihm ein letztes Mal schreiben das der vorher in Ordnung war und auch 40GB wie in der Auktion beschrieben hat!!!?
Oder gar nichts mehr schreiben?

OH MAN ICH DREH´DURCH UND DAS VOR WEIHNACHTEN!!!!!!!!!!!!:boese:


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  • | 19.12.2006 17:38

ich würde erst mal gar nicht mehr drauf antworten . dann hat er auch irgendwann keine lust mehr wenn keiner mehr auf seine sachen anspringt


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  • | 19.12.2006 17:47

Zitat:
Zitat von Peugeotmieze0210
...
Jetzt habe ich noch eine Mail bekommen, das der Laptop angeblich nur 18GB statt angegeben 40 GB Festplatte hat. Hat mir auch ein Foto davon geschickt! Was hat denn der jetzt mit meinem Lappi angestellt! Der hatte schon immer 40!!!!

Kann man das ändern? Will der mich jetzt vollkommen verars...??!:boese:
...
Hast du die Festplatte vorm Verkauf formatiert?
Wenn ja, hat er ggf. neu partitioniert und der Partition nur 18 Gig zugewiesen.
Die restlichen 22 Gig liegen dann "brach" und müssen im Bios eben formatiert werden damit Windows sie erkennt (alternativ gibt es auch Tools mit denen Windows das auch kann).

Kann nur hoffen, dass du wenigstens Format C: gemacht hast... Besser noch die Platte mit nem Datenshredder löschen. Habe schon diverse Rechner und Festplatten bei Ebay gekauft und wieder verkauft - Teilweise sogar noch mit Daten drauf.

Wenn die Daten auch gelöscht sind - selbst mit Freeware Programmen kann man sie wiederherstellen. Deswegen nen Rat an alle:
Einfaches Löschen oder Formatieren lässt sich leicht rückgängig machen.
Immer schön alle Daten shreddern vorm Hardwareverkauf!

@ Meteorman

ne habe ich nicht, kenne mich nicht besonders aus mit Pc´s ! Aber war nichts wichtiges drauf!


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  • | 19.12.2006 17:55

hab mir jetzt nicht den ganzen thread durchgelesen... kannst mal posten was für nen notebook das ist? dann kann ich mal gucken welche pixelfehlerklasse das display hat... ich tippe mal auf 2... und er soll dir sagen wieviele pixelfehler das dingen hat, falls du noch kontakt mit dem hast. wenn es nur zwei sind, fällt das eh in die toleranz, da würd sich nicht mal der hersteller was von annehmen und das auch nicht in der garantiezeit.


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  • | 19.12.2006 17:57

Naja, warscheinlich hat der Käufer neu formatiert und kommt nicht klar...
40 Gig bleiben 40 Gig - die lösen sich nicht in Luft auf.

Hört sich m.E. nach Unkenntnis an.

Lass den Typen auflaufen. Würde auch nicht mehr antworten. Wenn nichts zurück kommt wird er schon irgendwann Ruhe geben.

Zitat:
Zitat von Corona
hab mir jetzt nicht den ganzen thread durchgelesen... kannst mal posten was für nen notebook das ist? dann kann ich mal gucken welche pixelfehlerklasse das display hat... ich tippe mal auf 2... und er soll dir sagen wieviele pixelfehler das dingen hat, falls du noch kontakt mit dem hast. wenn es nur zwei sind, fällt das eh in die toleranz, da würd sich nicht mal der hersteller was von annehmen und das auch nicht in der garantiezeit.
Er hat mir Foto´s geschickt, wo zwei Pixelfehler drauf zu erkennen sind! Wie gesagt vorher hatte er gar nichts!!!

Es ist ein Fujitsu Siemens Amilo A 2000+


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  • | 19.12.2006 18:14

rein rechtlich gesehen kannst du keine probleme kriegen weil du privat verkäufer bist und nicht garantiepflichtig bist solange du das gerät als gebraucht verhökert hast kann der dir gar nischt also lass dich nich anpupen


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  • | 19.12.2006 18:52

Also mit deinem Ebay Text "Hinweise zur Gewährleistung und Garantie" bist du auf der sicheren Seite, also kann er dir rein rechtlich gesehen nichts, da du ja alles ausgeschlossen hast!
Rechtlich unbedeutend ist das der Text nur bei versteckten und arglistig verschwiegenen Mängel, aber dass ist hier nicht der Fall.
Beruh dich einfach auf dein Recht als Privatkaufmann lt. BGB und Fernabsatzgesetz, dann sollte er schnell aufgeben.
Und wenn er mit dem Anwalt droht? Dann lass ihn einfach, nach 6 Monaten ab Kaufdatum muss der Käufer beweisen, dass das Gerät in einem einwandfreien Zustand übergeben wurde, kaufmännisch gesehen der sog. "Wechsel".
Lass dich von ihm nicht verunsichern, wie schon gesagt die meisten versuchen den Kaufpreis zu drücken, was er eigentlich schon gar net darf, da er an bestehenden KV gebunden ist.

Pflichten des K:
Die wichtigste Pflicht des Käufers ist die Zahlung des vereinbarten Kaufpreises. Daneben besteht die Pflicht, die vom Verkäufer bereitgestellte Kaufsache an sich zu nehmen. Vgl. § 433 Abs. 2 BGB

Pflichten des VK:
Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer die Kaufsache zu übergeben und ihm das Eigentum zu verschaffen. Vgl. § 433 Abs. BGB.
Einschließlich muss er die vereinbarte Kaufpreissumme annehmen und eine mangelfreie Zusendung zu versichern

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