Was bedeutet "unfallfrei" genau?


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  • | 11.03.2007 16:16

mich würde interessieren was genau das Wort "unfallfrei" bei einem privaten Autoverkauf bedeutet. Mir ist mal eine 14-Jährige mit ihrem Fahrrad ans Auto gefahren. Das heißt, sie hat mir die Vorfahrt genommen und wollte noch beim Linksabbiegen schnell an mir vorbeihuschen. Leider hat es aber nicht ganz gelangt. Sie hat sich mit dem Fuß an meiner Stoßstange abgestoßen. Da ich nur Schritttempo hatte, ist sie ist nicht gefallen und hat sich zum Glück auch nicht verletzt. Durch den Stoß mit dem Fuß ist an meiner Stoßstange aber ein kleiner Bruch/Riss entstanden, der dann in der Werkstatt geklebt wurde. Kann ich trotz diesem Vorfall mein Auto noch als "unfallfrei" verkaufen oder zählt das schon dazu.
An der gleichen Stelle befindet sich übrigens auch ein Kratzer der beim Einparken entstanden ist.
Gruß, Maxie


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  • | 11.03.2007 16:38

ich meine mal gehört zu haben, solange keine teile, bleche usw neu eingeschweißt wurden also nur anbauteile wie tür, kotflügel usw beschädigt waren man den wagen trotzdem als unfallfrei verkaufen kann solange alles ordnungsgemäß repariert wurde. bin mir aber nicht sicher !


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  • | 11.03.2007 16:58

Bagatellschaden Als Bagatellschaden werden geringfügige Deformationen, kleinere Karosserie- oder Lackschäden bezeichnet. Ein Fahrzeug mit erlittenem Bagatellschaden ist nicht mehr unfallfrei, gilt jedoch nicht als Unfallwagen.

Demzufolge ist es äusserst gefährlich, den Begriff "Garantiert unfallfrei" zu verwenden. Wohl zigtausend Automobilisten dürften aufgrund der ausgestellten Kaufverträge auf Umtausch des Fahrzeuges oder Rückvergütung eines Teils des Kaufpreises klagen. Die richtige Bezeichnung lautet deshalb: "Garantiert kein Unfallfahrzeug".


Das ist ja sowie Dein Unfall!


Unfallwagen

Unfallwagen Der etwas antiquierte Begriff "Unfallwagen" wird in den Bewertungsrichtlinien BWR2000 vom +vffs, dem Fachverband der freiberuflichen Fahrzeug-Sachverständigen exakt definiert: "Ein Fahrzeug gilt als Unfallwagen, wenn eine erhebliche Schadeneinwirkung auf die primär tragende Fahrzeugstruktur erfolgte". Daraus geht unmissverständlich hervor: Fahrzeuge moderner Bauart, welche Deformationselemente vor den primär tragenden Teilen haben, sind kaum von diesem Begriff betroffen. Eine Ausnahme sind sehr hochpreisige Fahrzeuge bei welchen sich rein wirtschaftlich gesehen auch Instandsetzungen lohnen, welche einige zehntausend Franken kosten. Wird ein solches Fahrzeug perfekt instand gestellt, ist es qualitativ und technisch einem Unbeschädigten gleichzustellen, der Schaden muss jedoch unbedingt deklariert werden.

Garantiert unfallfrei Dies ist der Lieblingsbegriff der Autohändler und soll Seriosität vermitteln. Tatsächlich wird er absolut falsch angewendet. Meistens wahrscheinlich nicht mal vorsätzlich. Hier die exakte fachtechnische Definition: "Ein Fahrzeug, das bisher keinen Unfallschaden erlitten hat, ist unfallfrei". Die Rechtssprechung ist hier unzweideutig: Ein Unfall ist ein plötzliches, nicht vorhersehbar eintretendes Ereignis. Wie gross und stark dieses Ereignis sein muss, ist nicht relevant. So gesehen kann beispielsweise von einem Unfall gesprochen werden, wenn eine Blumenvase vom 1. Stock eines Hauses auf die Motorhaube eines darunter parkierten Fahrzeuges fällt. Natürlich handelt es sich bei diesem Schaden um einen Bagatellschaden, welcher vom +vffs wie folgt beschrieben wird:


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  • | 11.03.2007 18:59

Super!!!
Das war ja eine richtig ausführliche Auskunft. Danke schön!! Ich werde jetzt auf alle Fälle "Garantiert kein Unfallfahrzeug" in den Kaufvertrag schreiben.

Liebe Grüße, Maxie

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