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Auszubildner kein Lohn - Seite 1
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18.12.2008 20:12
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Tuning Beitrag 1 |
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gericom-ford Gast |
Guten Tag
Ich bin Azubi als gerüstbauer und habe diesen monat keinen Lohn bekommen. Wie soll ich mich verhalten und was kann ich da machen ? im arbeitsvertarg steht immer am 15. ja als ich meinen arbeitgeber drauf angesprochen habe miente er er hats überwiesen. aber schaut noch mal nach nach 3 tagen habe ich mich wieder gemeldet das kein geld da ist meinte er das er da nix dran machen kann,.... hmmm ?!?!?!?!!?!?!?!?!?!?!?!?!?!?!?!?!?!?! Nunja, also muss ich dabei was beachten, hat wer vielleicht noch Tipps für mich etc. Bin für jede Hilfe dankbar ! Mfg |
18.12.2008 20:15
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Tuning Beitrag 2 |
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Schiermeier Camper ![]() 551 Beiträge 04.10.2006 registriert Kennzeichen: H |
Würde mich da erstmal an die Handwerkskammer wenden und das Problem schildern, normalerweise müssten die da was unternehmen. |
18.12.2008 20:17
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Tuning Beitrag 3 |
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gericom-ford Gast |
hmmm ja aber wie soll ich das machen arbeite von 7 bis so fast 20 uhr jeden tag ,... mo-fr natürlich |
18.12.2008 20:21
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Tuning Beitrag 4 |
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pagenGrillmeister ![]() 947 Beiträge 23.04.2006 registriert Kennzeichen: EU |
wie alt bist du? von 7-20 ist auch schonmal nicht erlaubt weil du min. 12 std. ruhepause nach der arbeit haben musst.....gesetz dem fall das jugendarbeitsschutzgesetz (alter: 15-17) greift noch für dich.
du wirst ja wohl einen anruf bei dem verein tätigen können ?!?! wenn nicht, schreib nen brief. |
18.12.2008 20:23
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Tuning Beitrag 5 |
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gericom-ford Gast |
bin 19 jahre ,...... hmmmm |
18.12.2008 20:29
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Tuning Beitrag 6 |
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Schorse-bezwinger ![]() 3966 Beiträge 18.10.2002 registriert Kennzeichen: OS |
Erstmal erhältst du rein, rechtlich gesehen, weder Lohn noch Gehalt sondern eine Ausbildungsvergütung, also es soll deine Kosten decken plus ein kleines Taschengeld.
Die Fälligkeit deines "Lohns" ist nach § 614 BGB geregelt. Der Zahlungsverzug nach § 286 des BGB. Durch diese beiden Paragraphen wird klar, dass es nicht nötig ist den Arbeitgeber durch eine Mahnung/Zahlungserinnerung in Verzug zu setzen, er wird ist automatisch einen Werktag nach dem 15. des Monats im Zahlungsverzug. Weiter Informationen hierzu findest du hier: Hensche Nun ist aber, meiner Meinung nach, etwas Fingerspitzengefühl gefragt. Der sofortige Gang zum Anwalt oder Arbeitsgericht, könnte das Vertrauensverhältnis zwischen dir und deinem Chef langfristig beschädigen. Ich würde erneut das Gespräch mit ihm suchen, wenn er sich dort uneinsichtig zeigt, würde ich schriftlich (per Einschreiben mit Rückschein) den Lohn fordern, d.h. eine Frist zur Nacherfüllung setzen. Sollte das alles nicht helfen, wird dir aber leider nichts anderes helfen wie der Gang zum Fachanwalt für Arbeitsrecht. Wenn du weist, dass alle Angestellten ihren Lohn nicht erhalten haben, würde ich versuchen meinen Lohn zu erhalten -> Ein wenig Nachdruck durch das Argument "Insolvenzantrag durch Dritte" wirkt gelegentlich Wunder! (P.S. Nicht sehr zuträglich für das Arbeitsklima )
MfG Haiduk |
18.12.2008 20:30
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Tuning Beitrag 7 |
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Zufahrtdichtparker ![]() 1036 Beiträge 13.12.2005 registriert Kennzeichen: VIE |
Wirst doch wohl mal in der mittags- / frühstückspause da anrufen können. gibts da nicht auch so ne Klausel das man nur 2x in der Woche über 10 stunden arbeiten darf... irgendwie so war das... |
18.12.2008 20:56
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Tuning Beitrag 8 |
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gericom-ford Gast |
hmm,... achso ja dann ich habe das problem das ich nix bezahlen kann und überall kommen jetztlastschrieft gebüren und ect. dazu ja was soll ich denn jetzt genau machen soll ich dann morgen bei der handwerkskammer anrufen und denn das sagen oder wie soll ich mich verhalten? das ist scheiße mann ,... ich weis nicht wie ich alles bezahlen soll denn das geld das fehlt und weinahten ist auch vor der tür. und ich will das geld am besten morgen haben,... scheiß firma Pie.er echt das kotz mich voll an entschuldigung wegen wort wahl |
18.12.2008 20:59
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Tuning Beitrag 9 |
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Zufahrtdichtparker ![]() 1036 Beiträge 13.12.2005 registriert Kennzeichen: VIE |
Morgen anrufen (vor mittag, die arbeiten wahrscheinlich nur bis Mittag!) und dann erklär denen deine Situation. |
18.12.2008 21:02
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Tuning Beitrag 10 |
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gericom-ford Gast |
achso jaok muss noch die nummer suchen ,... nja dann versuche ich das mal |
18.12.2008 21:14
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Tuning Beitrag 11 |
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Schorse-bezwinger ![]() 3966 Beiträge 18.10.2002 registriert Kennzeichen: OS |
Steht doch schon oben in meinem ersten Post in dem Link zu Hensche Lies den mal intensiv und folge auch mal den weiterführend Links, dann wird dir eigentlich alles erklärt. Solche Kosten darfst du deinem Arbeitgeber in Rechnung stellen und zusätzlich noch Verzugszinsen.
Aber hast du den so knapp "kalkuliert" auf deinem Konto, dass du keine (kleine) Reserve aufgebaut hast? Denn sollten sich solche abgewiesenen / zurückgebuchten Lastschriften häufen, gibt das Abzüge in deinem Schufa-Ranking und gerade Telekommunikations- und Versicherungsunternehmen melden da relativ schnell. Also Augen auf! MfG Haiduk |
18.12.2008 21:17
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Tuning Beitrag 12 |
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gericom-ford Gast |
normaler weisen bleiben mir so 200 euro übrig aber auto war defect musste reperiert werden und am 15 gehen alles ab und normaler weise bekomme ich da geld. deswegen |
18.12.2008 21:20
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Tuning Beitrag 13 |
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Schorse-bezwinger ![]() 3966 Beiträge 18.10.2002 registriert Kennzeichen: OS |
Zitat:
Zitat von gericom-ford normaler weisen bleiben mir so 200 euro übrig aber auto war defect musste reperiert werden und am 15 gehen alles ab und normaler weise bekomme ich da geld. deswegen
Achso, wenn das was einmaliges war/ist, dann macht das eigentlich nichts. Wünsch dir viel Glück, dass du dein Geld relativ bald siehst!
MfG haiduk |
18.12.2008 21:23
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Tuning Beitrag 14 |
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Pagen-Freak ![]() 327 Beiträge 09.05.2005 registriert |
Naja sind doch grad mal 3 Tage... warte doch erstmal etwas. Wenn du mit der IHK ankommst machste dich in deiner Firma nur unbeliebt. Das Gehalt steht dir doch sowieso zu, dann leih dir doch für die paar Tage etwas, und wenn das Geld die Tage immer noch nich drauf ist sprech nochmal deinen Vorgesetzten drauf an. |
18.12.2008 21:35
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Tuning Beitrag 15 |
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gericom-ford Gast |
ja 3 tage und insgesamt so 50 euro mahrngebühren und 30 euro lastschrift gebühren wer erstatet die mir |
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