Fahren ohne Fahrerlaubnis


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  • | 23.01.2006 09:23

"Haben Fahren geübt, was passiert jetzt?" - Da ähnliche Fragen immer wieder auftauchen, wurde ich gebeten eine kleine Zusammenfassung zu schreiben.


Die Vorschrift

Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) ist eine Straftat und damit keine Kleinigkeit mehr, wie schnelles Fahren oder falsches Parken.

Wer ein Kraftfahrzeug führt obwohl eine der folgenden Bedingungen zutrifft, macht sich strafbar.

1. keine Fahrerlaubnis
2. Fahrverbot
3. Führerschein sichergestellt oder beschlagnahmt

Außerdem kann der Halter bestraft werden, wenn er zulässt oder anordnet, dass jemand ein Fahrzeug führt, der es nicht darf.

Wer nicht Halter ist, aber über das Fahrzeug verfügt und jemand anderen damit Fahren lässt, kann sich u.U. ebenfalls strafbar machen (Freund oder Freundin mit Papas Auto üben lassen).

Die Fahrt muss im „öffentlichem Verkehrsraum“ stattgefunden haben. Öffentlicher Verkehrsraum ist – grob gesagt - jede Fläche, die der Allgemeinheit tatsächlich zur Nutzung zur Verfügung steht. Also auch der nächtliche Einkaufsmarkt-Parkplatz, das Parkhaus oder der Waldweg. Ein umzäuntes Gelände, zu dem nur bestimmte Personen Zugang haben, gehört wiederum nicht dazu.


Die Strafe

Die Tat kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden. Gefängnis kommt aber nur bei Intensivtätern in betracht.

Im Extremfall könnte das Fahrzeug eingezogen werden.

Jugendliche oder junge Erwachsene können alternativ noch auf Sozialstunden hoffen.

Es gibt außerdem sechs Punkte. In der Probezeit ist das ein A-Verstoß. (was ist ein A-Verstoß - klick)

Eine Sperre ist durchaus auch möglich. Ggf. kann das Straßenverkehrsamt auch vorher eine MPU verlangen.

Dies sind nur die Möglichkeiten. Fragen nach der Höhe der Strafe sind müßig, weil die Strafen sich immer am Einzelfall orientieren und es regional unterschiedliche Bewertungen geben kann.

Dennoch kann man bei Google unter dem Begriff „Regelstrafen für Ersttäter“ einige – ebenfalls unverbindliche - Infos finden.

Wer ungefähr wissen will, was auf ihn zukommt, sollte sich einen Anwalt suchen!


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  • | 10.04.2008 15:19

danke für die antwort


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  • | 05.10.2011 13:32

Es gibt in vielen Städten zum Üben ausgewiesene Parkplätze..

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