6 Monate Pagen Verbot Für Alle !!! - Seite 2

Seiten: 3< 123>

  • Nickpage von Mattig-Manta anzeigen Mattig-Manta


    Seitenstreifen Parker


    520 Beiträge
    Kennzeichen: ST

  • Nickpage von Mattig-Manta anzeigen Mattig-Manta


    Seitenstreifen Parker


    520 Beiträge
    Kennzeichen: ST
  • | 09.04.2002 17:33

@ Olli
wie läufts bei dir eigentlich mit dem Einspruch. Schon was fertig ?

  • ~MovinIce
    Gast
  • ~MovinIce
    Gast
  • | 09.04.2002 18:12

also mal kurz zu § 17. mein vater bringt mir den von der dienststelle mit und kontakt zum anwalt ist auch schon aufgenommen. (es gibt auch nette polizisten)


  • Nickpage von AndreasF anzeigen AndreasF


    Zufahrtdichtparker


    1050 Beiträge
    Kennzeichen: OS

  • Nickpage von AndreasF anzeigen AndreasF


    Zufahrtdichtparker


    1050 Beiträge
    Kennzeichen: OS
  • | 09.04.2002 18:22

Siehe dein Dad.


  • Nickpage von deltaHF anzeigen deltaHF


    Happymeal-Esser


    452 Beiträge
    Kennzeichen: OS

  • Nickpage von deltaHF anzeigen deltaHF


    Happymeal-Esser


    452 Beiträge
    Kennzeichen: OS
  • | 09.04.2002 19:44

pff. bald kann man ohne erlaubnis der stadt nicht mehr atmen, wa?
dass solche eierköpfe sich für solche berufe entscheiden... nu ich weiss schon warum... da braucht man nicht zu denken, alles wird fertig vor die nase gelegt!
:knuddel:

das musste einfach raus.. auch wenn ich jetzt jmnden beleidigt habe.
gegen die polizei hab ich nix. die aus braunschweig waren einfach klasse!!! war nett mit denen zu reden.

gruss
deltaHF


  • Nickpage von Manta-Olli anzeigen Manta-Olli



    Fast+Furious Regie


    1732 Beiträge
    Kennzeichen: MI

  • Nickpage von Manta-Olli anzeigen Manta-Olli



    Fast+Furious Regie


    1732 Beiträge
    Kennzeichen: MI
  • | 09.04.2002 22:17

@deltahf
Wenn Du das ernst meinst mit den Braunschweigern, dann weiß ich auch nicht.
Gerade DIE kamen mir nicht sehr helle vor.
Das war das 3. Mal seit meinem Lappen wo ich angehalten wurde. Nicht einmal hatte auch nur einer Lust dazu von der Polizei, sich anzuschauen, ob auch wirklich alles eingetragen ist.
Und was macht die Braunschweigerin??
Sie guckt ob das auch die Felgen sind, die bei mir eingetragen sind. Anstatt ersteinmal zu schauen, wieviel Profil meiner hat...
Aber auch da hätte sie auf Granit gebissen.

@Manni 2
Tja, wir werden erstmnal das Schreiben abwarten, das ja heute abgeschickt wird/wurde.


  • Nickpage von Auto Freakin anzeigen Auto Freakin


    Abgasjunkie


    231 Beiträge
    Kennzeichen: OS
  • | 10.04.2002 11:38

Also ich fand die Braunschweiger Poliziesten eigentlich ganz nett, nur ob sie wirklich was in der Birne haben kann man bezweifeln. Der eine meinte ja glatt, dass an dem Wagen von MovinIce nicht viel gemacht ist. Nur die Farbe wäre auffällig und nicht schön.
und die Beamtin hat die Reifengröße vergeblich in den Felgen gesucht!!

Aber sonst waren sie sehr nett.

  • ~Kleiner Engel
    Gast
  • ~Kleiner Engel
    Gast
  • | 10.04.2002 13:09

Hi Leute! Ihr kennt mich zwar nicht, aber ich bin auch jeden Freitag auf Page. Habe soeben einen blauen Brief von der Stadt bekommen. "Platzverweis für das Gebiet der Stadt Osnabrück" und "Androhung von Zwangsgeld". Wißt ihr mit was die mich angehalten haben? - mit einem total orginalen Auto!!! Das ist der Hammer. Ich darf ein halbes Jahr von freitags 16:00 Uhr bis Sonntags 02:00 Uhr die Stadt Osnabrück nicht mehr betreten. Sau heftig!!!! Ich versuch mal das Schreiben einzuscannen. Keine Ahnung, ob ich das hinkriege.


  • Nickpage von deltaHF anzeigen deltaHF


    Happymeal-Esser


    452 Beiträge
    Kennzeichen: OS

  • Nickpage von deltaHF anzeigen deltaHF


    Happymeal-Esser


    452 Beiträge
    Kennzeichen: OS
  • | 10.04.2002 14:38

habe (noch?) kein brief bekommen :heul:

  • ~Kleiner Engel
    Gast
  • ~Kleiner Engel
    Gast
  • | 10.04.2002 16:44

Hier das Schreiben, was ich heute erhalten habe:
Zitat: "1.Platzverweis (Aufenthaltsverbot) für das Gebiet der Stadt Osnabrück
2. Androhung von Zwangsgeld
Sehr geehrte Frau ....!
1. Aufgrund der §§ 17 Abs. 2, 3 abs. 1 Nr. 1 Niedersächsischen Gefahrenabwehrgesetzes (NGefAG) in der zur Zeit gültigen Fassung erteile ich Ihnen hiermit ein Aufenthaltsverbot für das Gebiet der Stadt Osnabrück erteilt. Dieses Aufenthaltsverbot gilt bis zum Ablauf von 6 Monaten vom Tage der Bekanntgabe an und zwar jeweils Freitags und Samstags zwischen 16:00 Uhr und 02:00 Uhr des Folgetages.

2. Nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwalungsgerichtsordnung (VwGO) wird hiermit die sofortige Vollziehung angeordnet.

3. Aufgrund der §§ 65 Abs. 1 Nr. 2, 67 Abs. 1 NGefAG drohe ich Ihnen für jeden Fall der Nichtbeachtung des Aufenthaltverbotes ein Zwangsgeld in Höhe von 500 Euro an. Ich weise darauf hin, dass gem. §68 Abs. 1 NGefAg das Amtsgericht auf Antrag der Verwaltungsbehörde Ersatzzwangshaft anordnen kann, sofern das festgesetzte Zwangsgeld uneinbringlich ist.

Begründung zu 1.: Im Bereich der Stadt Osnabrück hat sich im Laufe der Jahre eine Tuningscene gebildet. Entsprechende Treffen der Scene finden regelmäßig freitags und samstags an verschiedenen Örtlichkeiten, schwerpunktmäßig an der Pagenstecherstraße und an der Hannoverschen Straße statt. Diese Treffs sind allgemein bekannt, werden jedoch auch zusätzlich über verschiedene Medien bekannt gemacht. Hierdurch werden nicht nur Teinehmer, sondern auch Zuschauer in einem erheblichen Umfang angelockt. Diese Personen halten sich auf den angrenzenden Flächen als auch teilweise auf der Fahrbahn auf. Durch die auf der Fahrbahn befindlichen Personen erfolgen Gefährdungen des Individualverkehrs. Daneben besteht die Gefahr, dass durch stattfindende Rennen, Beschleunigungsfahrten, Burn-Outs u.ä. Dritte geschädigt werden. Diese Verstöße stellen Straftatbestande wie der Straßenverkehrsgefährdung bzw. des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr dar.

Aus diesem Grund wird ein Aufenthaltsverbot ausgesprochen gegen die Personen, die in Verdacht stehen, sich an diesen Aktivitäten zu beteiligen.

Nur duch längerfristige Aufenthaltsverbote ist eine Senkung der o.g. Auswirkungen zu erreichen.
Ermächtigungsgrundlage für dieses Aufenthaltsverbot ist § 17 Abs. 2 NGefAG. Hiernach können Personen auch länger als vorübergehend von einem Platz verwiesen werden, wenn dir Annahme berechtigt ist, dass diese Personen Straftaten begehen.

Diese Behörde hat nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, ob ein Einschreiten erforderlich ist. Sie sind als Insasse in einem scenetypischen Fahrzeug in der Nähe der bekannten Treffpunkte angetroffen worden.

Die in der Vergangenheit fetsgestellten Verstöße und Straftaten anderer Personen im Bereich der Pagenstecherstraße und der Hannoverschen Straße lassen die Prognose zu, dass die Wahrscheinlichkeit gross ist, dass auch sie als einzelne, hinzutretende Person eine Straftat im Bereich der Pagenstecherstraße und der Hannoverschenstraße begehen werden.
Ihr Verhalten, das Aufhalten in der Tuningscene, erfüllt demnach die Voraussetzungen des §17 Abs. 2 NGefAG.

Das Aufenthaltsverbot entspricht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nach §4 NGefAg. Es ist geeignet, die Auswirkungen der Tuningscenezu verringern. Die Maßnahme ist erforderlich, d.h., sie ist das mildeste mögliche Mittel. Ein Aufenthaltsverbot über einen geringeren Zeitraum würde eine Verhaltensänderung nicht sicherstellen. Ein kürzeres Aufenthaltsverbot hätte eine nicht so nachhaltige Wirkung. Das Aufenthaltsverbot ist außerdem angemessen, da der Nachteil, den Sie dadurch erleiden, nicht außer Verhältnis zu dem angestrebten Erfolg steht. Die Gefärdung besonders geschützter Rechtsgüter wie Leben und Gesundheit sowie die Rechtssicherheit sind höherrangiger zu bewerten als Ihr Interesse am Aufenthalt im Bereich des Gebietes der stadt Osnabrück.

Begründung zu 2.: Die sofortige Vollziehung liegt im öffentlichen Interesse, da durch Ihren Aufenthalt die Verletzung der Individualgüter wie Gesundheit, Leben und Eigentum so schwerwiegend ist, dass nicht erst nach Abschluß eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens abgewartet werden kann. Aus diesem Grund ist auch die Anhörung nach § 28 VwVfG nicht erforderlich.

Begründung zu 3.: Nach dem Grundsatz der verhältnismäßigkeit ist die Anordnung das geeignete und erforderliche Mittel, da es als ausreichend erscheint,und ein anderes Mittel nicht in Betracht kommt. desweiteren ist die Höhe angemessen. Ein niedriegeres Zwangsgeld hätte eine nicht so nachhaltige Wirkung. Außerdem ist der Nachteil, den sie durch das Zwangsgeld erleiden, geringer als der Nachteil, den die Allgemeinheit durch die Gefährdungen im Umfeld der Tuningscene erleidet.

Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Wiederspruch erheben. Der Widerspruch kann gem. § 80 Abs 5 VvGO auf Antrag die aufschiebende Wirkung ganz oder teilweise anordnen bzw. wiederherstellen. Der Antrag ist schon vor Erhebeung der Anfechtungsklage zulässig.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag

Pabsch"


  • Nickpage von GOLFball anzeigen GOLFball


    Mofafahrer


    93 Beiträge
    Kennzeichen: OS

  • Nickpage von GOLFball anzeigen GOLFball


    Mofafahrer


    93 Beiträge
    Kennzeichen: OS
  • | 10.04.2002 16:48

so ziemlich das gleiche, was ich bekommen hab.
bei mir ist nur die räumliche beschrenkung auf page / hannoversche wie bei dem 1ten platzverweis und es fehlt die zeit
daher wirds für die osnabrücker / nährere umgebung noch nen neues geben...


  • Nickpage von Mattig-Manta anzeigen Mattig-Manta


    Seitenstreifen Parker


    520 Beiträge
    Kennzeichen: ST

  • Nickpage von Mattig-Manta anzeigen Mattig-Manta


    Seitenstreifen Parker


    520 Beiträge
    Kennzeichen: ST
  • | 10.04.2002 19:47

Oder wir (die ohne Zeitangabe) haben ein unbefristetes Pagenverbot. Wäre allerdings ziemlich übel.

  • ~terry
    Gast
  • ~terry
    Gast
  • | 10.04.2002 21:11

[quote][b]GOLFball postete[/b]
[i]so ziemlich das gleiche, was ich bekommen hab.
bei mir ist nur die räumliche beschrenkung auf page / hannoversche wie bei dem 1ten platzverweis und es fehlt die zeit
daher wirds für die osnabrücker / nährere umgebung noch nen neues geben...[/i][/quote]

  • ~terry
    Gast
  • ~terry
    Gast
  • | 10.04.2002 21:18

ich finde wir solten uns nicht mit der Stadt anlegen ,denn nach der neuen
Gesetzesgrundlage haben die Recht.Und wir sehen alle alt aus ,denn ein anwalt ist zu teuer.


  • Nickpage von dp303 anzeigen dp303


    Administrator



    Kennzeichen: OS

  • Nickpage von dp303 anzeigen dp303


    Administrator



    Kennzeichen: OS
  • | 10.04.2002 21:25

wenn du dagegen angehen willst terry melde dich bei mir!
dann nenn ich dir nen anwalt, der das mit ner sammelklage günstiger macht, als jeder einzeln!

  • ~KLAUS
    Gast
  • ~KLAUS
    Gast
  • | 12.04.2002 03:50

Genau, das Mass ist voll, jeder der einen Lappen machen will, sollte einen Test zur Charakterlichen Eignung machen müssen. Dann gibt es hoffentlich bald keine Spinner mehr mit Ihren Mantas, Golfs und Polos usw. mehr.

Seiten: 3< 123>

Deinen Freunden empfehlen