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wenn der polizist seine mütze nicht aufhat, darf er auch nichts sagen |
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Das mit der Mütze wußte ich ohne die darf er dich nicht belehren |
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leute wo lebt ihr eigentlich? erstens ist der text von rasu faktisch falsch und die sache mit der mütze müßt ihr mir auch noch mal erst erklären. |
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Zitat: Lese einfach mal den Dienstvorschriften Katalog für Vollzugsbeamte der Einsatzpolizei (so heißt das Ding zumindest in NRW land aber was da drin steht gilt grundsätzlich auch in Osnabrück) bevor du das in Frage stellst. Zitat von bad_boy leute wo lebt ihr eigentlich? erstens ist der text von rasu faktisch falsch und die sache mit der mütze müßt ihr mir auch noch mal erst erklären. |
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Zitat: das denke ich nicht und stelle es in frage. es hat nichts mit der mütze zu tun sondern vielmehr ob du als verkehrsteilnehmer den polizisten auch als polizisten wahrnehmen und erkennen kannst.aber was da drin steht gilt grundsätzlich auch in Osnabrück beste bad_boy |
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Zitat: Demnach bist du der meinung, das Osnabrück als rechtsfreier Raum giltZitat von bad_boy Zitat: das denke ich nicht und stelle es in frage. es hat nichts mit der mütze zu tun sondern vielmehr ob du als verkehrsteilnehmer den polizisten auch als polizisten wahrnehmen und erkennen kannst.aber was da drin steht gilt grundsätzlich auch in Osnabrück beste bad_boy na toll, also doch Königreich Osnabrück und methoden wie im Mittelalter (oh habe direckt vergessen... der Schuldturm steht ja noch... könnte man ja gut für solche Tage reaktivieren) |
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nein, bin ich nicht, aber osnabrück ist definitiv nicht nrw kannst ja auch nicht nach holland fahren und erwarten, daß dort die gleichen gesetze gelten wie in deutschland. |
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Zitat: Zur Info: Der Dienstvorschriftenkatalog bezeihtsich auf das Beamtengesetz, das Bundesweit rechtskraft hat, und auch für jeden beamten bindend ist, hier sind solche dinge wie Kleiderordnung etc. festgelegt. Dies ist für alle Beamten gültig, und mir ist nicht bekannt, das es in NDS ausser Kraft gesetzt wurde...Zitat von bad_boy nein, bin ich nicht, aber osnabrück ist definitiv nicht nrw kannst ja auch nicht nach holland fahren und erwarten, daß dort die gleichen gesetze gelten wie in deutschland. |
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guggst du nochmal post 95, rasu. |
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Zitat: nur so kurz by the way,Zitat von bad_boy guggst du nochmal post 95, rasu.aus eigener erfahrung, habe ich festgestellt, das das mit der Mütze sogar in Bayern bestand hat, und solange der Beamte sich nicht an die entspr. Kleiderordnung hält, ihm jederzeit ein Verfahrensfehler nachgewiesen werden kann.... solltest du eigentlich wissen, das dich ein Anwalt in einem Rechtsstreit daraufhin in der Luft zerreisst, wenn du dich nicht dran hälst... gilt übrigens auch für die sogen. formgerechte Ansprache während einer Kontrolle.... und auch hier kannst du voraussetzen, das ich diesbezüglich entspr. Erfahrungen gesammelt habe. 20 Jahre Fernverkehr ohne einen punkt in FL sprechen hier für sich, denke ich.... |
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So ich glaube ich muß hier mal was klarstellen, |
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hallo könnte ihr mal beim thema bleiben? |
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machen wir dp303. |
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soooo bin wieder daaaaaa! |
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