Gericht stärkt VW-Kunden den Rücken

| 21.01.2018


In einem aktuellen Verfahren (Az. 28 U 232/16) hat das Oberlandesgericht Hamm einen interessanten Fingerzeig geliefert, der Betroffenen gefallen dürfte: Die Abschaltvorrichtung des Fahrzeugmotors könnte als erheblicher Sachmangel zu bewerten sein, so das Gericht, der schließlich auch einen sofortigen Rücktritt vom Vertrag - ohne vorherige Nachbesserungsversuche seitens des Händlers - zuließe.

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Das Oberlandesgericht Hamm scheint in einem Verfahren zu fehlerhaften Abgaswerten die Ansicht des klagenden Kunden zu teilen.

Was das bedeutet, zeigt eine Mitteilung von Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der mit seiner Kanzlei bundesweit mehr als 5.500 Gerichtsverfahren gegen VW und Händler führt: "Es handelt sich um einen weiteren Schlag für VW im Abgasskandal. Das Oberlandesgericht Hamm bestätigt unsere Rechtsauffassung, dass die Klagen gegen die Händler begründet sind. Das Aufspielen des Updates muss nicht hingenommen werden."
Es sei zu erwarten, dass die Rechtsansicht des Oberlandesgerichts Hamm dazu führen wird, dass den Klagen immer mehr stattgegeben wird, schlussfolgert der Anwalt. mid/Mst Bildquelle: Volkswagen






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