i-Kfz: Was kann der digitale Behördengang wirklich?

| 17.09.2019


i-Kfz: Was kann der digitale Behördengang wirklich?

Gegen Ende 2019 soll es endlich so weit sein: Mit dem Launch der dritten Stufe der internetbasierten Fahrzeugzulassung i-Kfz lassen sich alle Dinge rund ums Zulassen online erledigen. Lesen Sie hier ein Zwischenfazit: Bringt die internetbasierte Fahrzeugzulassung wirklich so viele Vorteile mit sich? Und: Können auch Anwärter für kurze Kennzeichen ihr Fahrzeug im Internet zulassen?

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i-Kfz und kurze Kennzeichen: Alle Infos in Kürze:

• Mit i-Kfz ab Ende 2019 Autos anmelden, abmelden und ummelden
• Kurze Kennzeichen benötigen Sondergenehmigung
• Internetbasierte Fahrzeugzulassung ersetzt keinen persönlichen Kontakt

Der aktuelle Stand der internetbasierten Fahrzeugzulassung
Die internetbasierte Fahrzeugzulassung hat das Ziel, alle Prozesse rund um die Zulassung online zu ermöglichen. Federführend ist dabei das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) , das i-Kfz seit dem 01. Januar 2015 in mehreren Stufen umsetzt:

Stufe 1: Abmeldung von Fahrzeugen – mit entsprechendem Sicherheitscode und e-Ausweis-Funktion kann man sein Auto außer Betrieb setzen.

Stufe 2: Wiederzulassung – bleibt das Fahrzeug im selben Zulassungsbezirk und wird auf denselben Halter zugelassen, kann man seit 01. Oktober 2017 sein Auto wieder neu zulassen. Das geht auch, wenn man ein Kennzeichen wählt, das man online reserviert hat.

Stufe 3: Neuzulassung, Umschreibung und Wiederzulassung – Ende 2019 soll es möglich sein, alle Zulassungsvorgänge im Internet abzuwickeln.

Bei Neuzulassungen füllt der Halter seinen Antrag auf Zulassung online aus und schickt ihn digital ab. Der Sachbearbeiter in der Behörde prüft den Antrag und bringt die Zulassungsplakette per Post auf den Weg. Der Gang in die Zulassungsstelle entfällt somit also. Das erspart Wege und die Zeit in der Behörde. Wer es jedoch eilig hat, zieht aus dem postalischen Versand, der zuzüglich zur Bearbeitungszeit noch einmal zwei bis drei Tage in Anspruch nimmt, keinen Gewinn.




Wie sicher ist i-Kfz eigentlich?
Seit nunmehr fünf Jahren wird die internetbasierte Fahrzeugzulassung i-Kfz in Deutschland stufenweise umgesetzt. Um den Behördengang vollständig digitalisieren zu können, war es nicht nur notwendig, die dafür nötige digitale Infrastruktur zu schaffen. Auch die Sicherheit spielt eine wesentliche Rolle. Um alle Sicherheitskriterien einzuhalten, änderte man sukzessive die Fahrzeugpapiere, die nun mit einem Sicherheitscode versehen sind.

Zudem trägt jedes Nummernschild, das sich mitunter über Versandstores wie Kennzeichenking bestellen lässt, eine Zulassungsplakette. Auch diese verfügt über einen Sicherheitscode. Was heißt das nun? Nur wer das Nummernschild mit Code und die Nummer aus den Fahrzeugpapieren besitzt, kann ein Fahrzeug abmelden – ein effektiver Schutz gegen den Missbrauch von unberechtigten Dritten.

Der Zugang zum Onlinezulassungsportal funktioniert nur über den eigenen Personalausweis. Fahrzeughalter benötigen einen Ausweis mit E-Funktion sowie die Ausweis-App oder ein Ausweislesegerät. So stellen die Behörden sicher, dass nur Berechtige Fahrzeuge abmelden und zulassen können. Was die Sicherheit betrifft, scheint das Konzept aus digitalen und physischen Sicherheitshürden gut durchdacht zu sein. Doch wie alltagstauglich ist die Online-Zulassung – vor allem im Hinblick auf andere Kennzeichenarten?

i-Kfz und kurze Kennzeichen: Was ist möglich?

Wer einen Sportwagen fährt oder bauartbedingt keine normalen Autoschilder am eigenen Fahrzeug nutzen möchte bzw. kann, kann nicht einfach kürzere Nummernschilder anbringen. Anders als bei herkömmlichen Kennzeichen braucht es für die kürzeren Schilder eine gesonderte Genehmigung. Wie einfach diese erteilt wird, hängt vom zuständigen Bearbeiter in der Zulassungsstelle ab.

Während einige Zulassungsbezirke die Erlaubnis für die kurzen Kennzeichen ohne Weiteres erteilen, wird es in anderen schwieriger. Genau aus diesem Grund eignet sich i-Kfz nur bedingt, um kurze Kennzeichen zu beantragen. Die Eingabe in die Online-Maske der Zulassungsbehörde ersetzt nicht das persönliche Gespräch mit dem Sachbearbeiter in der Behörde. Für die Zulassung von Motorrädern, Lkw und Autos mit herkömmlichen Schildern kann i-Kfz jedoch eine gewinnbringende Alternative sein.


Quelle:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/A..gzulassung.html
https://www.kennzeichenking.de/

Foto: Martin Katler/Unsplash

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Autor: Helge Blischke