Seminare gegen Flensburger Punkte

| 23.06.2021


So waren zu Anfang 2021 in der Verkehrssünderkartei rund 10,9 Millionen Einträge gespeichert. Dabei geht es um Verkehrsauffälligkeiten, die mit mindestens 60 Euro Bußgeld oder einem Fahrverbot geahndet und mit einem bis drei Punkten bewertet wurden. Zu viele Delikte sollten sich Kraftfahrer aber nicht leisten, denn seit der Reform des Punktesystems im Mai 2014 reichen schon acht Punkte für den Entzug der Fahrerlaubnis.

Damit es die Fahrer nicht kalt erwischt, macht sie ihre Straßenverkehrsbehörde bereits bei vier beziehungsweise fünf Punkten auf die Möglichkeit aufmerksam, ihren Punktestand aktiv zu senken. So können sie die bei einem Punktestand von bis zu fünf Punkten freiwillig ein Fahreignungs-Seminar besuchen, einmal innerhalb von fünf Jahren einen Punkt abbauen. "Das kann schon für einen Fahrer mit zwei Punkten interessant sein, etwa wenn er im Rahmen des Führerscheins mit 17 als Begleitperson für Tochter, Sohn oder Enkel fungieren möchte", erklärt Dr. Thomas Wagner, Leiter der Begutachtungsstellen für Fahreignung (BfF) bei der Dekra.

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Radarkontrollen sind eine häufig genutzte Möglichkeit zum Punktesammeln.

Das Fahreignungs-Seminar besteht aus einem verkehrspädagogischen Teil, der bei einem dafür qualifizierten und amtlich anerkannten Fahrlehrer absolviert werden muss. Hier geht es um Kenntnisse zum Risikoverhalten, um Gefahrenerkennung und die Entwicklung von Verhaltensvarianten. In Teil zwei, der bei einem Dekra-Verkehrspsychologen absolviert werden kann, stehen die Analyse von Verhaltensweisen und die Entwicklung von Lösungsstrategien auf der Plan.

"Wir wollen erreichen, dass die Teilnehmer sicherheitsrelevante Mängel ihres Verhaltens im Straßenverkehr erkennen und lernen sie abzubauen", erläutert Wagner das Ziel der Kurse. Jedes Jahr machen rund 4.000 Fahrer von dieser Möglichkeit Gebrauch. Auch Fahrer mit sechs bis sieben Punkten können das Angebot auf freiwilliger Basis nutzen, allerdings wird hier kein Punkteabzug mehr gewährt. Unabhängig davon werden Punkte in Flensburg je nach Schwere des Deliktes nach zweieinhalb, fünf oder zehn Jahren gestrichen. mid/rhu Bildquelle: Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV e.V






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