Kein Handy am Steuer

| 09.08.2023


Bereits im sechsten Mal in Folge macht der Hessische Rundfunk gemeinsam mit dem ADAC Hessen-Thüringen auf Gefahren der Handynutzung im Straßenverkehr aufmerksam.

Hessenweit soll die Aktion Zuhörerinnen und Zuhörer für die Gefahr von Ablenkung am Steuer sensibilisieren. Experten schätzen, dass jeder zehnte Unfall auf Ablenkung zurückzuführen ist. Gerade beim Telefonieren, Schreiben und Lesen von Nachrichten werden Tempo-, Blick- und Spurverhalten deutlich beeinträchtigt.

Schon eine kurze Ablenkung bedeutet viele Meter Blindfahrt. Selbst wer nur für vier Sekunden zum Lesen einer WhatsApp Nachricht auf das Handy schaut, fährt bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h rund 60 Meter blind. Plötzlich auftretende Hindernisse werden viel zu spät wahrgenommen. Notwendige Reaktionen wie Bremsen oder Ausweichen verzögern sich.

Ablenkung an Steuer und Lenker ist nicht nur gefährlich, sondern kann auch teuer werden. Im Straßenverkehr ist das Telefonieren mit dem Handy am Ohr nach Paragraf 23 Absatz 1a der StVO (Straßenverkehrsordnung) verboten. Handy-Sünder erwarten folgende Bußgelder:

100 Euro und 1 Punkt in Flensburg beim Führen eines Kraftfahrzeugs
150 Euro, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot beim Führen eines Kraftfahrzeugs mit Gefährdung
55 Euro für Rad- und Pedelec-Fahrer bis zu 25 km/h

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Viele Autofahrer unterschätzen die Gefahr durch Handynutzung am Steuer.

Für E-Scooter, S-Pedelecs oder E-Bikes bis zu 45 km/h gelten bei Verstoß gegen das Handyverbot die gleichen Bußgelder wie für Kraftfahrzeuge. Pedelecs bis zu 25 km/h gelten noch als Fahrrad, ein Verstoß gegen das Handyverbot am Steuer zieht somit ein Bußgeld von 55 Euro nach sich.

Smartphone und Co. dürfen nur dann benutzt werden, wenn sie weder aufgenommen noch gehalten werden müssen - sie sich also nicht in der Hand, sondern in einer Halterung befinden. Um die Navi-Funktion am Handy nutzen zu dürfen, muss dieses im Auto außerhalb des Sichtfeldes fest in einer Halterung angebracht werden. Meist eignen sich die Mittelkonsole an den Lüftungsschlitzen, die Armaturen oder die Windschutzscheibe. Beim Fahrrad sollte die Halterung am besten in der Mitte des Lenkers angebracht werden, damit das Handy nicht beim Bremsen stört.

Mehr Informationen zu der Aktion gibt es unter: adac.de/hth-kopfhoch mid/jub Bildquelle: Sebastian Zintel, ADAC Hessen-Thüringen e.V.






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