Gefahr durch Kopfhörer im Straßenverkehr

| 21.09.2023


Denn wer Kopfhörer trägt, hat ein höheres Unfallrisiko, weil Umgebungsgeräusche weniger gut wahrgenommen werden, warnt die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ).

Was genau gilt in Sachen Kopfhörer, wenn man beispielsweise mit dem Fahrrad oder dem Auto unterwegs ist? In der Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es lediglich: "Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden."

Das Gehör darf nicht beeinträchtigt sein: Diese Vorgabe ist eine wichtige Orientierung. Hohe Lautstärken verbieten sich somit. Doch noch besser ist es, gar keine Kopfhörer im Straßenverkehr zu verwenden. Denn sie mindern schon ohne Tonsignal die Hörfähigkeit. Das gilt für kleine, beidseitig im Ohr getragene Varianten ebenso wie für voluminöse, ohrumschließende Modelle. Zusätzlich ablenken und für Unaufmerksamkeit sorgen können natürlich Musik oder die Inhalte von Sprachwiedergaben, etwa Podcasts.

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Bildunterschrift: mid Groß-Gerau -trägt, hat ein höheres Unfallrisiko, weil Umgebungsgeräusche weniger gut wahrgenommen werden.

Neben der Wahrnehmung von Umgebungsgeräuschen ist es unbedingt wichtig, Sondersignale zum Beispiel von Feuerwehr, Polizei, Rettungswagen und anderen Hilfsorganisationen zu hören. Daher eignen sich Kopfhörer mit aktiver Unterdrückung von Umgebungsgeräuschen erst recht nicht für den Mobileinsatz.

Wenn die Soundtechnik auf den Ohren die Wahrnehmung eines Sondersignals oder des Hupens anderer Autofahrer verhindert, ist das eine Ordnungswidrigkeit, und es droht ein Bußgeld. Außerdem haben Autofahrer oder Fahrradfahrer, die nachweislich Kopfhörer tragen und in einen Unfall verwickelt werden, laut Versicherern eine Teilschuld. mid/wal Bildquelle: Mark Rohan Unsplash / GTÜ






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