Was man über Re-Importe wissen sollte

| 29.09.2013


Wer wollte nicht sparen? Noch dazu, wenn es um größere Anschaffungen geht wie beispielsweise die eines Autos. Verlockende Angebote finden sich viele und gehen oftmals weit über die vom ansässigen Händler gewährten Rabatte hinaus. Mehrere Tausend Euro sind bei Re-Importen drin.

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Doch wie unbedenklich ist ein solcher Erwerb? Gelten Gewährleistungs- und Garantiefristen wie gewohnt auch bei Re-Importen? Worauf ist zu achten? - Grundsätzlich müsse der Händler den Käufer darauf hinweisen, dass es sich um ein reimportiertes Fahrzeug handele, sagt ACE-Rechtsexperte Volker Lempp. Der Käufer seinerseits habe davon auszugehen, dass Ausstattung und Ausrüstung nicht unbedingt dem inländischen Standard entsprechen. Werden reimportierte Fahrzeuge als Neuwagen angeboten, dürfen auch sie nicht älter als zwölf Monate sein. Nimmt der Käufer Einschränkungen aus Kostengründen in Kauf, bleibt er an seine Kaufentscheidung gebunden.

Gewährleistungsfristen auch für Re-Importe
Grundsätzlich gilt der Kauf eines reimportierten Neuwagens als unbedenklich, solange der Verkäufer in Deutschland sitzt und in eigenem Namen verkauft. Die gesetzliche Gewährleistungspflicht gilt für ihn ebenso wie für jeden anderen Händler auch. Auch hier beginnt die 2-Jahres-Frist ab Übergabe des Fahrzeugs an den Käufer. Vorsicht sei allerdings geboten, wenn Auslandskäufe lediglich vermittelt würden, unter Umständen sogar gegen Vorauszahlung, warnt Lempp.

Im Gegensatz zur Gewährleistungsfrist beziehen sich Garantien oftmals auf das Datum der Erstzulassung, sodass beim Erwerb eines Re-Imports ein Teil der Garantie bereits durch die Erstzulassung im EU-Ausland abgelaufen ist. (news2do.com/mn)






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Autor: Yannik Maier