Schaden in der Waschanlage – wer haftet?

| 29.09.2013


Kommt ein Pkw bei der Wäsche in einer automatischen Waschanlage zu Schaden und dieser ist zweifelsfrei darauf zurückzuführen, haftet in der Regel deren Betreiber. Wie die D.A.S. Rechtsschutzversicherung unter Hinweis auf ein Urteil des Landgerichts Wuppertal mitteilt, kommt dieser um eine Haftung allenfalls herum, wenn er die fachgerechte Wartung und regelmäßige Kontrolle der Anlage glaubhaft dokumentieren kann (LG Wuppertal, Az. 5 O 172/11).

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Ein Porsche Cayenne war in einer Autowaschstraße im wahrsten Sinne des Wortes zwischen die Fronten geraten, als sich am Ende des Waschvorganges die Türen der Waschstraße nicht automatisch öffneten und das Auto maschinell durch die beiden Kunststoff-Türhälften hindurch gezogen wurde. Für die an den Fahrzeugseiten und am Dach entstandenen Schäden verlangte der Porschefahrer Schadenersatz. Der Anlagenbetreiber war jedoch der Auffassung, dass die Schäden schon bestanden hätten und es sich bei dem in der Waschstraße erlittenen Schaden lediglich um Kunststoffabrieb von den Türhälften handele. Und den könne man schließlich wegpolieren.

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Das Landgericht Wuppertal berief sich auf Zeugenaussagen und Sachverständigengutachten, die die Einwände des Anlagenbetreibers entkräfteten, und sprach dem Autofahrer den Schadenersatz zu. Zudem hatte der Betreiber durch keine Dokumentation nachweisen können, wann die Anlage zuletzt kontrolliert worden ist, und technische Daten über die Torsteuerung hätten ihm auch nicht vorgelegen. (news2do.com/mn)






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Autor: Yannik Maier