Herzlichen Glückwunsch, Kindersitz!

| 06.12.2013


Herzlichen Glückwunsch, Kindersitz!
20 Jahre Sicherungspflicht im Pkw

Bill Clinton war neuer Präsident der Vereinigten Staaten, Henry Maske wurde Box-Weltmeister im Halbschwergewicht, und im Kino lief „Jurassic Park“ – das alles war 1993. Und noch etwas passierte in diesem Jahr: Erstmalig wurde in Deutschland vorgeschrieben, dass Autofahrer ihre Kinder im Auto besonders sichern müssen. Daran erinnert der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR).

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Durch eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) wurde vor 20 Jahren festgelegt, dass Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr, die kleiner als 150 Zentimeter sind, in Kraftfahrzeugen nur mitgenommen werden dürfen, wenn „amtlich genehmigte und für das Kind geeignete Rückhalteeinrichtungen“ benutzt werden. So mancher jüngere Erwachsene erinnert sich noch heute an „seinen“ Sitz, in dem er viele Stunden im Auto zugebracht hat. Und auch das Lied von Rolf Zuckowski ist vielen noch bekannt: „Mein Platz im Auto ist hinten, und vor der Fahrt macht es ‚klick‘.“

Passenden Sitz auswählen

Heute unterscheidet man je nach Gewicht des Kindes verschiedene Arten von Sitzen: Bei den Kleinsten werden Babyschalen benutzt, die rückwärts zur Fahrtrichtung eingebaut werden. Manche Eltern montieren die Babyschale auf dem Beifahrersitz, weil so während der Fahrt ein kurzer Blickkontakt leichter möglich ist. Dabei muss jedoch der Beifahrer-Airbag deaktiviert werden, weil dieser in Kombination mit einer rückwärts gerichteten Babyschale das Kind verletzen kann.

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In der Gewichtsklasse I (9 bis 18 Kilogramm) werden Sitze angeboten, bei denen die Kinder entweder durch einen Hosenträger- oder Fünfpunktgurt oder durch ein Fangkörper-System im Sitz gehalten werden. In der Gewichtsklasse II und III (15 bis 25 Kilogramm beziehungsweise 22 bis 36 Kilogramm) gibt es vor allem Sitzerhöhungen mit Rücken- und Seitenstützen. Bei diesen wird das Kind zumeist direkt mit dem Dreipunktgurt gesichert. Die Experten des DVR empfehlen, Sitzerhöhungen erst bei Kindern ab vier Jahren zu benutzen und dabei nicht auf die Rückenstützen zu verzichten, da die Kinder so bei einem Unfall besser geschützt sind. Sehr vorteilhaft ist nach Meinung des DVR das sogenannte „Isofix“- Befestigungssystem. Dabei handelt es sich um fest im Fahrzeug eingebaute Halterungen, in die der Kindersitz mit entsprechenden Gegenstücken eingerastet wird.

Kinder immer richtig sichern

Anscheinend sind aber trotz drohendem Bußgeld und Punkten in Flensburg noch nicht alle Fahrer bereit, mitfahrende Kinder im Fahrzeug richtig zu sichern: Nach Beobachtungen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) werden Kinder zwar auf der Autobahn fast immer im Kindersitz gesichert, auf Landstraßen und in der Stadt ist die Sicherungsquote mit 90 beziehungsweise 83 Prozent jedoch deutlich geringer. Der DVR appelliert an alle Autofahrer, ihrer Verantwortung nachzukommen und bei ausnahmslos jeder Fahrt für einen wirkungsvollen Schutz aller mitgenommenen Kinder zu sorgen. Das gilt auch, wenn zusätzlich zu den eigenen noch weitere Kinder befördert werden. Denn das Risiko, bei einem Unfall verletzt oder getötet zu werden, ist nach Angaben des DVR bei einem ungesicherten Kind um das Siebenfache höher.

Derzeit wird auf EU-Ebene an einer neuen ECE-Norm für Kindersitze gearbeitet. Dabei werden die Sitze nicht mehr nach dem Gewicht, sondern nach der Körpergröße der Kinder ausgewählt. In dieser neuen Norm werden Sitze auch durch einen Seitenaufpralltest geprüft, außerdem sind dann rückwärtsgerichtete Sitze für alle Kinder bis zum Alter von 15 Monaten Pflicht. Für Eltern, die Kindersitze nach den derzeit gültigen Prüfnormen ECE 44-03 oder 44-04 besitzen, ändert sich jedoch nichts, da alte und neue Norm eine Zeitlang nebeneinander gelten werden.











TIPPS
Verkehrssicherheitsprogramme für Kinder
verkehrssicherheitsprogramme.de

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