Der neue Bußgeldkatalog - Was ändert sich?

| 28.12.2013


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Ab den 01.05.2014 tritt der neue Bußgeldkatalog in Kraft und Fahrzeugführer müssen sich dann auf ein erneuertes Punktesystem einstellen. Zum Beispiel verjährt dann jeder Verkehrsverstoß für sich, und auch ein neuer Punkteeintrag verlängert dann nicht mehr automatisch die alten Einträge und deren Tilgungsfristen. Des Weiteren wurde der Punktekatalog neu geordnet und die jetzigen Punktekategorien von 1 bis 7 fallen weg. Abgelöst werden sie von 1, 2 oder 3 Punkten, die sich nach dem Schweregrad des Verkehrsverstoßes richten. Nachzulesen auf bussgeldkatalog.org sind zum Beispiel auch die neuen eindeutigen Einstufungen:

- eine Vormerkung erfolgt bei 1 bis 3 Punkten
- eine Ermahnung bei 4 bis 5 Punkten
- eine Verwarnung bei 6 bis 7 Punkten
- der Entzug der Fahrerlaubnis erfolgt bei 8 Punkten

Wie viele Punkte für welche Verstöße?


Wer nachdem 01.05.2014 eine Ordnungswidrigkeit begeht, erhält 1 Punkt.
Bei einer groben Ordnungswidrigkeit mit Regelfahrverboten und Straftaten werden 2 Punkte eingetragen und Straftaten mit Entzug der Fahrerlaubnis mit 3 Punkten.

Des Weiteren kommt es erst zu einem Punkteeintrag ab einer Bußgeldhöhe von 60 Euro. Die Punkte haben ab Tattag bestand auf dem Punktekonto und werden so lange geführt, bis die Tilgungsfrist der Straftat abgelaufen ist.

Dadurch soll vermieden werden, dass Rechtsmittel nur dazu benutzt werden, um das Punktekonto vorübergehend zu mindern. Aber auch nach der Einführung des neuen Punktesystems am 01.05.2014 ist es möglich, Punkte wieder abzubauen. Hierzu werden freiwillige Fahreignungsseminare eingeführt, die für ein besseres Fahrverhalten sorgen sollen und dazu dienen, ein reines Absitzen zu verhindern. Die Fahreignungsseminare sind eine Kombination aus verkehrspsychologischen und verkehrspädagogischen Elementen.

Wer einen Punktestand zwischen 1 und 5 Punkten hat, der kann durch den freiwilligen Besuch eines solchen Seminares 1 Punkt abbauen, aber auch nur alle 5 Jahre. Ab 6 Punkten im Zentralregister ist kein Abbau mehr möglich. Außerdem hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den elektronischen Datenaustausch von Halterangaben zwischen den EU-Mitgliedsstaaten beschlossen.

Der Grund sind die grenzüberschreitenden Ordnungswidrigkeiten und deren Verfolgung, damit eine Durchsetzung der Sanktionen gewährleistet werden kann. Wer seinen aktuellen Punktestand abfragen möchte, kann dies mit einem formlosen Schreiben an das Kraftfahrtbundesamt tun. Die Abfrage ist kostenlos und richtet sich an:

Kraftfahrtbundesamt
Fördestraße 16
24944 Flensburg
Telefon: 0461-316-0
Fax: 0461-316-1495




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Was sollen die Änderungen bezwecken?

Hauptaugenmerk der Änderungen liegt auf den Verstößen, die für die Verkehrssicherheit relevant sind. Das bedeutet im Genauen, dass etwa Verstöße wie das unerlaubte Fahren in Umweltzonen nicht mehr im Register erfasst werden, aber gefährlichere Verstöße wie telefonieren am Steuer verstärkt geahndet werden.

Trotzdem fallen auch für Ordnungswidrigkeiten weiterhin Bußgelder an, denn auch die Höhe der Bußgelder wird drastisch angehoben.

Einträge mit einem Punkt verjähren nach zwei Jahren und Einträge mit zwei Punkten verjähren nach drei Jahren. Wer allerdings auf seinem Konto Punkte aus einer Straftat hat, muss zehn Jahre warten, bis diese verjährt sind.

Zusammenfassend kann man sagen, dass es weniger schnell und auch weniger Punkte gibt, diese allerdings wesentlich höher ins Gewicht fallen, da man bereits ab 8 Punkten den Führerschein abgibt.
Positiv hingegen ist die Tatsache, dass jetzt jeder Punkt bzw. jedes Vergehen für sich selbst verjährt und nicht automatisch verlängert wird, wenn es zu einem neuen Eintrag kommt. Zusätzlich wird Kritik daran geübt, dass das neue System Drängler und Raser begünstigt und auch die Umsetzung wird noch infrage gestellt.
So ist weiterhin noch nicht ganz geklärt, wie mit den alten Punkten nach dem 01.05.2014 verfahren wird. Nach der alten Regelung ist der Führerschein erst ab 18 Punkten weg, nach neuer bereits bei 8 Punkten. Was ist also mit den bereits prall gefüllten Punktekonten mancher Fahrer? Alte Punkte nach neuer Regelung geahndet? Zu erwarten ist wohl ein bürokratisches Durcheinander nach in Kraft treten des neuen Bußgeldkatalogs.



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Recht + Verkehr + Versicherung News von dp303
Autor: Helge Blischke



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24.02.2014 11:56 | #1

Dass nur noch die Delikte, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, Punkte nach sich ziehen, ist ja verständlich..aber die anderen Bußgelder mussten doch nicht extra erhöht werden :angry: