ŠKODA informiert seine Kunden zu EA 189-Dieselmotoren

| 08.10.2015


Ausschließlich ŠKODA Fahrzeuge mit Dieselmotoren der Baureihe EA 189 betroffen – Fahrzeuge sind sicher und fahrbereit
› Aktuelle Neuwagen mit EU-6-Motoren sind nicht betroffen

Weiterstadt – Im Zusammenhang mit der Thematik um Abgaswerte bei Dieselmotoren des Volkswagen Konzerns schafft ŠKODA Klarheit für seine Kunden. Besitzer eines ŠKODA Fahrzeugs können im Internet unter www.skoda-auto.de prüfen, ob ihr Auto betroffen ist. Informationen geben auch die ŠKODA Infoline und die ŠKODA Partner. Betroffen sind bei ŠKODA ausschließlich Fahrzeuge mit Dieselmotoren des Typs EA 189. Die Fahrzeuge sind sicher und können uneingeschränkt genutzt werden. Alle aktuell in der Europäischen Union angebotenen ŠKODA Neuwagen mit Dieselantrieb EU 6 erfüllen die gesetzlichen Anforderungen und Umweltnormen.

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Bei ŠKODA sind weltweit rund 1,2 Millionen Fahrzeuge von der Abgaswerte-Thematik betroffen. Es geht um ŠKODA Modelle mit Dieselmotoren des Typs EA 189 (Drei- und Vierzylinder-Dieselmotoren mit den Hubräumen 1,2 l, 1,6 l und 2,0 l). Diese Motoren werden bei ŠKODA in Europa nicht mehr eingesetzt. EA 189-Aggregate wurden in diesen ŠKODA Modellen verbaut: Fabia II (Baujahre 2009 bis 2014), Roomster (Baujahre 2009 bis 2015), Rapid (Baujahre 2011 bis 2015), Yeti (Baujahre 2009 bis 2015), Octavia II (Baujahre 2009 bis 2013) und Superb II (Baujahre 2009 bis 2015).

Ob ihr ŠKODA Fahrzeug betroffen ist, erfahren Kunden im Internet. Alternativ können sie sich auch an die gebührenfreie Kunden-Infoline (0800 44 24 24 6) oder ihren ŠKODA Partner wenden. Im Internet geben Besitzer eines ŠKODA Fahrzeugs unter www.skoda-auto.de die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) in eine Eingabemaske ein. Sollte das Auto betroffen sein, werden Kunden gebeten, ihren ŠKODA Partner oder die ŠKODA Infoline zu kontaktieren.

Nach wie vor gilt: Auch vor einer möglichen Nachbesserung des Abgasverhaltens sind die betroffenen Fahrzeuge weiterhin technisch sicher und fahrbereit. Außerdem gilt es unverändert, dass alle Neuwagen, die über die europaweit gültige EU-6-Norm verfügen, und alle Fahrzeuge mit Dieselmotoren, die nicht auf dem Typ EA 189 basieren, hiervon nicht betroffen sind.






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