Bei Stau: Keine Abkürzung über den Seitenstreifen

| 08.11.2016


Jeder sechste Autofahrer hält den Schlenker auf den Seitenstreifen für eine gute Idee, ergab eine Umfrage des Kfz-Direktversicherers R+V24. Doch damit setzt er nicht nur sich und andere Verkehrsteilnehmer einer großen Gefahr aus, sondern riskiert auch ein Bußgeld und mindestens einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei. "Der Seitenstreifen ist keine Abkürzung! Er darf nur im Notfall benutzt werden", so R+V24-Expertin Sina Schmitt. "Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit."

Name: 217426.jpg Größe: 600x399 Dateigröße: 61530 Bytes
Der Standstreifen darf nur nach Freigabe durch die Polizei als zusätzliche Fahrspur genutzt werden. Ansonsten ist er auf Autobahnen tabu und Notfällen oder Pannenfahrzeugen vorbehalten.

aut der aktuellen Studie kennt die große Mehrheit der Autofahrer diese Regel. Trotzdem würden 16 Prozent der Befragten bei Stau auf den Seitenstreifen ausweichen und sich damit verkehrswidrig verhalten. Auf der Standspur darf nur im Notfall, bei einer Panne, gehalten werden. Autofahrer müssen dann ihr Fahrzeug aber ordnungsgemäß und gut erkennbar absichern. Bei Stau auf der Autobahn muss eine Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge freigehalten werden: Rechtsfahrende müssen äußerst rechts, Linksfahrende äußerst links fahren. Der Seitenstreifen darf aber nur genutzt werden, wenn er wegen einer Baustelle als Ersatzfahrstreifen markiert ist, die Polizei darauf umleitet oder wenn ihn Verkehrsleitsysteme freigeben. mid/rhu
Bildquelle: ADAC






Recht + Verkehr + Versicherung News von route66