Alkoholfahrt: Beifahrer bei Unfall mitschuldig

| 01.03.2017


Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe (AZ 1 U 35/13) hervor. Die Mitschuld des klagenden Beifahrers begründen die Richter mit seinem eigenen Alkoholkonsum. Was war geschehen?

Nach einem Clubbesuch war der Kläger zu einem Bekannten ins Auto gestiegen, der - wie sich später herausstellte - 1,7 Promille Alkohol im Blut hatte. Nach wenigen Kilometern kam der Wagen von der Straße ab und prallte gegen mehrere Bäume. Der Beifahrer verletzte sich schwer und ist seit dem Unfall halsabwärts gelähmt.

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Beifahrer sind bei einem Unfall mitverantwortlich, wenn sie bei einem betrunkenen Fahrer einsteigen.


Dessen anschließende Klage auf den vollen Ersatz all seiner materiellen und immateriellen Schäden wiesen die Karlsruher Richter jedoch - wie schon zuvor die Kollegen vom Landgericht Baden-Baden (AZ 1 O 104/12) - zurück. Nicht zuletzt aufgrund seines eigenen Alkoholkonsums, erklären Experten der Huk-Coburg. Denn auch beim Beifahrer hatte die Polizei 1,2 Promille gemessen. In der Begründung heißt es, der Beifahrer habe sich "einem infolge Alkoholgenusses fahruntüchtigen Fahrzeugführer anvertraut, obwohl ihm bei Fahrtantritt erhebliche Zweifel an dessen Fahrtüchtigkeit hätten kommen müssen".

Der Einwand des Klägers, dass die beiden den Abend nicht zusammen verbracht hatten und er folglich nicht wissen konnte, wie viel der Beklagte getrunken hatte, überzeugte die Richter nicht. Den Verweis darauf, dass er selbst nicht nüchtern gewesen sei, verwendete das Gericht dann sogar gegen den Kläger. Denn deshalb habe er die Situation nicht nur falsch eingeschätzt, sondern sogar fahrlässig herbeigeführt, und dies rechtfertige seine Mitschuld. Letztlich muss er daher ein Drittel der Unfallfolgen selbst tragen. mid/ts
Bildquelle: DVR






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