unterbodenbeleuchtung! - Seite 1

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  • | 22.07.2003 23:05

ich weiss das das thema schon mal angesprochen wurde, leider konnte ich kein thread dazu finden, vieleicht liegts an mir (falsch gesucht oder so)

also wie ist es jetzt, darf man die dran bauen aber nicht anhaben oder darf man gar nicht mehr dran bauen, und von einstiegshilfe war ja auch schon mal die rede. also wie ist es jetzt???

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  • | 22.07.2003 23:12

ab dem 1.5.03 darfst du die beleuchtung nicht mal mehr drangebaut haben, sonst biste schon dran.

und du kriegst sie evtl. auch nur noch als einstiegsleisten eingetragen wenn es den wagen serienmäßig mit einstiegsleisten gab.


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  • | 23.07.2003 11:17

das ist halt so:

es darf kein zusätzliches licht ohne papiere ans auto gebaut werden das größer ist als das standlicht...

angeblich soll man ja bald sogar seitenbegrenzungsleuchten eintragen müssen, weiß einer obs stimmt?


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  • | 23.07.2003 11:31

Wie siehts denn da eigenltich mit Neon als Innenraumbeleuchtung aus?

Also im Fussraum praktisch... Gibts da n Gesetz dazu? Weiss nur, dass es während der fahrt aus sein muss, bzw. nicht nach aussen leuchten darf!


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  • | 25.07.2003 11:48

Ich dank mal solange das nicht den ganzen Wageninnenraum erhellt ist das nicht so schlimm.
Nen Freund von mir hat den ganzen Innraum mit grünem Neonlicht ausgeleuchtet Deckenkannten usw.
Darf er auch nur im stand an haben aber ;)


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  • | 25.07.2003 11:54

wäre immer vorsichtig mit sowas! Wenn die wollen, dann halten die einen wegen sowas an, nehmen dann a´ber die ganz karre auseinander! :(
Unterbodenbeleuchtung ist soweit ich weiss NICHT erlaubt und bekommst du auch niemals eingetragen! Fussraumbelechtung sollte gehen, haben manche autos ja sogar serienmässig drin!


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  • | 25.07.2003 11:56

Hab die Fussraumbeleuchtung halt ned über den Türkontaktschlater geschlossen!

Von mir aus können Sie den Wagen komplett auseinandernehmen!
Alles was im Fzg. verbaut ist (bis auf Navi und Belecuhtung) ist Ausstattung, die beim hersteller auf der Aufpreisliste steht!


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  • | 25.07.2003 12:04

also die unterm auto ist auf jeden fall verboten...

die im innenraum weiß ich net... als ich die neons bei mir mal während der fahrt an hatte, ham die mich natürlich promt angehalten... und da ham die nur ganz normal kontrolliert... ich musste nur die soundgesteuerten im kofferraum auf dauerbetrieb umstellen dann war das in ordnung... achja, die meinten noch solang die nen separaten stromkreis haben also nicht über die zündung angeschlossen sind dürfte man die haben... müsen halt scheinbar nur nen extra-schalter haben...

mfg

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  • | 25.07.2003 13:34

Also die Beleuchtung unterm Auto bekommt man nur eingetragen, wenn du irgendwie mit einem Engländer verwandt bist, der hier wohnt, denn dann kann man das irgendwie über den engl. TÜV machen.
Aber genaues weiss ich darüber auch net.


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  • | 25.07.2003 15:09

ich hab ja alles über schalter oder so was änliches laufen, nur zu der unterbodenbeleuchtung, darf ich die jetzt gar nicht dran haben oder darf ich die dran haben und nur anschalten wenn ich stehe oder darf ich die gar nicht anschalten auch wenn ich stehe?


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  • | 25.07.2003 15:13

soweit ich weiß darfst du die gar nich haben:)


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  • | 25.07.2003 16:41

Zum Thema Neon im Innenraum kann cih nur soviel sagen: Hab ja selber 3 Röhren drinn und die strahlen nur den Fußraum bzw. Ausschnitt in der Ablage aus, sieht man von außen überhaupt nicht wenns dunkel ist und ich komm jemandem entgegen, und die gehen nur an wenn ich Tür aufmache oder den Schalter ziehe (Opel) und letztens beim Tüv hat der überhaupt nix gesagt, guts war hell, aber man sieht es trotzdem !!!

  • ~16v-Golfer
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  • | 25.07.2003 18:35

also unterbodenbeleuchtung dar man seit dem 01.05.2003 garnicht mehr am auto verbaut haben. egal ob sie nur übern türkontakt funktioniert oder sonst irgend welche tricks! ist ganz einfach alles verboten!


@ opelpsycho:

dann wirds aber umständlich schätz ich mal!

  • ~16v-Golfer
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  • | 25.07.2003 18:38

shit, gepostet,icq geschrieben und ausversehen nochmal gepostet!:D

sorry junxx!

  • Opel-Psycho
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  • | 07.08.2003 02:41

Also hier ist abschließend noch einmal ein Text direkt von der Dekra:

Zitat:
Individuelle Fahrzeugbeleuchtung

Nicht alles was leuchtet, ist erlaubt...

Beleuchtungseinrichtungen an Fahrzeugen, die unzulässig oder falsch angebracht sind, führen gerade bei Nacht zu den skurrilsten Signalbildern. Damit wird das zulässige Signalbild z.T. stark verändert und kann zu Fehleinschätzungen oder Gefährdungen im Straßenverkehr führen.

Das hat zur Folge, dass derartige Einrichtungen im Rahmen von polizeilichen Kontrollen bußgeldbewehrt bemängelt werden.

Mit diesem Thema hat sich auch der zuständige Bund-Länder-Fachausschuss befasst und entschieden, dass lichttechnische Einrichtungen, die nicht zulässig sind oder die falsch oder in unzulässiger Anzahl am Fahrzeug verbaut sind, künftig als erheblicher Mangel (EM) im Rahmen der Hauptuntersuchung zu bewerten sind. Die Prüfplakette kann somit nicht zugeteilt werden.

Sie vermeiden unnötige Kosten und Aufwand, wenn Sie veranlassen, dass alle nicht zulässigen oder falsch angebrachten leuchtenden Einrichtungen an und in Fahrzeugen, auch wenn sie nicht funktionsfähig sind, dauerhaft entfernt werden. Im Wesentlichen betrifft das:

Beleuchtete Firmenschilder
Unzulässige Begrenzungs-/Umrissleuchten und/oder Scheinwerfer am/auf dem Lkw-Führerhaus mit farbigem Licht
Gelbe Leuchten/Rückstrahler, nach vorne wirkend
Beleuchtete "Michelin-Männchen" o.ä.
Unzulässig sind aber auch alle im Lkw-Führerhaus innen angebrachte Beleuchtungseinrichtungen mit Außenwirkung, wie z.B.:

Namensschilder/Symbole mit (umlaufenden) Licht
Punktstrahler mit blauem oder andersfarbigem Licht
Für Fragen stehen Ihnen unsere Prüfingenieure gerne zur Verfügung.

Hinweis zur Unterboden- bzw. Unterflurbeleuchtung

In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.

Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:

die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend
Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.
Quelle: dekra.de

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