gestauchte Federn...eintragen? - Seite 1

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  • | 17.06.2004 19:49

An unserem Cabrio haben wir schon mitte Letzten Jahres die Federn vorne stauchen lassen(Basis M-Fahrwerk)! Damals viel es auch noch nicht so auf, da der Wagen bis auf diese Sache serie war!

Inzwischen ist aber doch nen bisschen dran gemacht und der Wagen liegt durch die neuen Reifen nochmal tiefer! Und nen Ölwannenschutz ist auch noch drunter! Jetzt wüsste ich gerne, ob wir das eintragen lassen sollen oder nicht? Und macht der TÜV das bei gestauchten Federn?


edit: Hier mal 2 Bilder...denke am Ölwannenschutz sind es unter 8cm...muss ich aber mal messen

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  • | 17.06.2004 20:04

Ich würde wie du sagtest den tiefsten Punkt des Fahrzeuges messen
und dann würde ich mich mal vorab mit nem Prüfer Kurzschließen, normalerweise macht das nichts wenn da nichts schleift bei zuladung.

  • Sven
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  • Sven
    Gast
  • | 17.06.2004 20:05

Stauchen oder pressen von Federn ist doch illegal (da Bauartveränderung), oder nicht ? Das gibt´s dann bestimmt nicht eingetragen...


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  • | 17.06.2004 20:07

Also im Radhaus schleift eigentlich nichts! Nur bei Spurrinen schleift es am Unterboden:rolleyes::D Genauer gesagt am Ölwannenschutz! Also Nebenstraßen sind nicht wirklich was für uns!

edit: @Sven
Eigentlich nicht...der, der das gemacht hat meinte man kann das beim E30 machen...nur bei neueren Autos(z.B der neue A3) besser nicht!

Keine Ahnung...ein Arbeitskollege hatte mir vor ein paar Tagen mitgeteilt dass er an gestauchte Federn mit ABE rankommen könnte. Das kann ich mir nur sehr schwierig vorstellen. Ich werde den mal morgen fragen, wie der heisst. Vielleicht kann der Dir weiterhelfen:rolleyes:


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  • | 17.06.2004 20:09

Zitat:
Zitat von Beast from the east
Keine Ahnung...ein Arbeitskollege hatte mir vor ein paar Tagen mitgeteilt dass er an gestauchte Federn mit ABE rankommen könnte. Das kann ich mir nur sehr schwierig vorstellen. Ich werde den mal morgen fragen, wie der heisst. Vielleicht kann der Dir weiterhelfen:rolleyes:
wäre nett;)


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  • | 17.06.2004 20:18

Also ich bin mir eigentlich 100 % sicher das es illegal ist so wie Sven es auch meinte.Also wirst du es wohl nicht eingetragen bekommen.


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  • | 17.06.2004 20:24

100 % nicht legal Tüv-bar.


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  • | 17.06.2004 20:30

nicht so gut, wa?

mal gucken...und was, wenn ich nur die Bodenfreiheit eintragen lasse? Kann das ja auf die Reifen schieben:D


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  • | 18.06.2004 11:42

Gestauchte Federn sind wie abgesägte Federn sind wie gebrochene Federn, sind einfach kaputte Federn. Mit dem Unterschied, dass man es ihnen nicht so einfach ansieht.

Und bei einer Bodenfreiheit von weniger als 8 cm an der tiefsten Stelle ist auch in jedem Fall Sense. 11 cm ist der Richtwert, an denman im Regelfall gebunden ist.

  • ~Matze
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  • | 18.06.2004 11:51

Denke auch mal, das man die gepressten Federn nicht eingetragen bekommt.

Bei uns fährt ein E36 Cabrio rum was 4,6 cm hat.




Matze


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  • | 18.06.2004 11:59

keine Chance mit gepressten Federn - hab ich auch schon mal versucht!

Würde das sowieso nicht empfehlen, da das Fahrverhalten doch derbe drunter leidet! :(

Durch das Stauchen ändert sich die Biegsamkeit des Stahls ... Das Material wird spröde und kann unter Belastung brechen !!!
Gefährliche Angelegenheit ... ich würd die Dinger schnellstens rausnehmen !!!


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  • | 18.06.2004 12:23

@all: Weil wir grad beim thema sind:

Was passiert denn genau, wenn die Federn gepresst werden? Wird der Stahl da extra erhitzt oder wie funktioniert das?

Wenn ich das richtig weiss, funktioniert das so :

Federn erwärmen, pressen, in gepresstem Zustand abkühlen ... fertig !
Wie gesagt durch erhitzen und abkühlen der Federn verändert sich die Molekularstruktur ... der Stahl wird spröde :(

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