Nochmal zu Xenon/jetzt angeblich mit Tüv!!!!

  • Corradomichi
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  • Corradomichi
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  • | 28.09.2002 20:31

Habe das hier mal aus dem Corradoforum kopiert........



Hi,

habe heut einen Artikel in einer Autozeitschrift gelesen. Die Firma Target Automotive Te. 0031 3560 35355 aus den Niederlande haben eine Nachrüstlösung für alle Autotypen vorgestellt. Voraussetzung ist H4 oder H3.


Zitat:
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Diese Beleuchtungssysteme wurden für alle Fahrzeuge entwickelt, die über folgende Halogenlampentypen verfügen: H-1, H-3, H-4,HL-4D (Bi-Xenon), H7, HB, 9004, 9006 und 9007.

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Habe auch eine Homepage gefunden: http://www.target-automotive.com/du/index.php

Angeblich mit Tüv. Preis für Trafo und Starter + Xenon 810 €uro. Einbau muss von einer Fachwerkstatt vorgenommen werden.

Habe denen mal eine Email geschrieben, wie das mit dem Tüv ist, wenn ich eine Antwort habe, poste ich es Euch.


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Ich halte euch auf dem laufenenden........;)


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  • | 30.10.2002 21:53

Also, Xenon ist legal und ohne RIESEN Aufwand nicht legal in einem älteren Fahzeug nachzurüsten.
Hier mal ein Schreiben vom KBA:
[img]http://home.arcor.de/wolmoe/kbaxenon.gif[/img]

auch wenn nun vielleicht leute kommen mit : Ich habs aber Eingetragen, usw.... Spielt keine Rolle, Illegal ist Illegal. Egal ob nun Eingetragen oder net.

  • ~Lame
    Gast
  • ~Lame
    Gast
  • | 02.11.2002 05:03

Hallo,

doch, das spielt sehr wohl eine Rolle!

Denn wenn ein Prüfer (amtlich anerkannter Sachverständiger!!!jemanden etwas einträgt, egal ob mit ABE, EG-Betriebserlaubnis, Einzelabnahme, Vitamin-B, Schmiergeld oder sonst irgendwie, es wird eine Tagebuchnummer vergeben, anhand derer festgestellt werden kann zu welchem Zeitpunkt und vor allem durch welchen Prüfer die jeweilige Veränderung eingetragen worden ist.

Sollte sich herausstellen, daß die Eintragung nicht hätte stattfinden dürfen und kommt es dadurch zu einem Unfall oder sonstigen Problemen (Abschleppen, Stilllegung, Mängelkarte, HU, usw.), so ist lt. diversen Urteilen des OLG Hamm der jeweilige Prüfer zur Rechenschaft zu ziehen.

Macht ja auch Sinn, woher soll denn Otto-Normalverbraucher alle Vorschriften, Gesetzte usw. kennen. Dann könnte man sich die Prüfer, Polizei etc. auch sparen.

Xenon-Nachrüstung ist bei vielen Fahrzeugen problemlos legal (und KBA-konform) möglich. Logisch, daß man nicht an Original-SW rumschweißen, flexen, biegen, fräsen darf, aber z.b. kann man die kompletten Scheinwerfer tauschen, wenn es diese ab Werk mit Xenon gab. Die automatische LWR gibt es ebenso beim Händler, ansonsten auch direkt bei Hella für knapp 180€. Die Scheinwerferreinigungsanlage ist auch kein Thema.

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