Eintragung Rallye Front


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  • | 08.06.2007 09:15

Sers'

Ich habe gerade gelesen, dass man die Rallye Front beim Golf 2 nur einbauen kann, wenn der Wagen keine Elektrische höhenverstellung hat, sprich vor 1.1.1990, weil dann die LWR Pflicht war.

Stimmt das? Oder hat die schonmal jemand in nen Wagen nach baujahr 1990 eingebaut?

Denk seit längerer Zeit nach die einzubaun, aber wenn das nicht geht dann Spar ich mir das viele Geld dafür, weil werden ja doch mit ziemlich hohen Peisen gehandelt.

Danke im Vorraus.

Bitte keine Antworten wie "Dann bau doch Jetta ein <- Ende" oder so...


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  • | 08.06.2007 13:16

wusste gar net das das vorschrift ist, auf der anderen seite bei meinen angel eyes zhab ich die elektr. lwr einfach abgelassen ;) wenn die einmal richtig stehen is doch jut... und anhängen tust ja eh nüscht ;)
alöso ich würd se anbauen...


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  • | 08.06.2007 13:39

Also ich habe einen Golf 2 BJ: 89 mit Rallye Front drin . Die ist ohne LWR und eingetragen.


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  • | 08.06.2007 13:43

ähm. mein tüvmensch meinte nur als ich meine angels angebaut habe:

mach einfach die lwr unbrauchbar. naja jetzt ist anstelle des reglers ein blindstopfen und fertig ist ;)

bei rallyfront machste genauso. aber seitwann muss man die eintragen lassen? is doch orginal golf 2 genauso wie jettafront. musste auch nix eintragen lassen.


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  • | 08.06.2007 13:45

Zitat:
Zitat von Nightfire
bei rallyfront machste genauso. aber seitwann muss man die eintragen lassen? is doch orginal golf 2 genauso wie jettafront. musste auch nix eintragen lassen.
da stimme ich zu... is mir auch neu, das manoriginal vw eintragen muss...


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  • | 08.06.2007 13:50

Eingetragen wird da garnichts! orginal VAG.die Front selber is ja auch schon gebraucht teuer genug;)und Bildschön...*schwärm*


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  • | 08.06.2007 15:25

Also meine eintragung ist 1994 gemacht worden. Ziff.1: m. VW-Rechteckscheinwerfer .


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  • | 08.06.2007 20:24

Also eintragen muss man die Theoretisch schon... denn der Rallye ist zwar auch nen 2er aber nen anderer interner name... somit Logischerweise auch ein anderes auto

Glaube da gibts andere ABE's denn die Rallye Front ist glaube ich(ALLES WAS ICH SCHREIBE KANN DUMMFUG SEIN <-- gerichtet an die Dekra/TÜV-fraktion im Forum) nicht für den 19E grundsätzlich von VW freigegeben. Der Rallye heisst ja irgendwie 19E - XXX (genaues weiss ich nicht) und nur weil es Original VW Teile sind, sind die Scheinwerfer zwar freigegeben, aber nicht für das auto(19E).

Kann auch Dummfug sein, wie schon gesagt, aber so sehe ich das.
naja aber ich glaube das wird die Wenigsten Prüfer interessieren, geschweige denn das die das Überhaupt wissen.

Aber ging ja eher um die LWR ob die nicht Pflicht ist bei meinem Wagen und ob da keiner was gegen sagt, wenn ich die einfach abklemme

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