Seitenblinker
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ich hab mall ne frage darf ich meine seiten blinker komplet entfernen wenn ich in denn spiegel LED blinker drin sitzen hab oder müssen die eine gewissen länge haben? |
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Die müssen ein E-Zeichen haben, die anderen musst du sogar ausser betrieb setzen (also auch entfernen) |
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hab meine einfach entfernt und gut is,hat nie einer gemerkt und n tüv-onkel hats auch nie gestört |
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Also, wenn die Blinker vorne einen Winkel von 90 Grad haben, brauchst Du an der Seite keine. Ansonsten ja, wie xmaggix schon sagte, mit E Prüfzeichen. |
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Hmmm, und was war die Quelle deiner Erkenntnis der "90-Grad-Geschichte?" |
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Zitat: -Meine Quelle war der Mann vom TÜV, der mich drauf hingewiesen hat!
Zitat von walpurgis Hmmm, und was war die Quelle deiner Erkenntnis der "90-Grad-Geschichte?"Zur Antwort: Ja, du darfst die seitlichen Blinker durch Blinker im Spiegel ersetzen, sofern diese als seitliche Fahrtrichtungsanzeiger (Kennzeichen "5") bauartgenehmigt sind, also auf dem Blinkerglas ein E-Prüfzeichen und eine 5 stehen. Eintragen lassen brauchst du dann nichts. Das Ganze gilt unter der Voraussetzung, dass dein Auto "schon" eine EG-Typgenehmigung hat. Man kann aber (fast) pauschal sagen, dass vorhandene seitliche Blinker nicht einfach so entfernt werden dürfen. |
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Zitat: ja das mit der grad geschichte hat mir mein tüv prüfer auch gesagt zwar nicht genau 90° aber er muss an einer alltäglichen situation z.b. an kreuzungen gesehn werden
Zitat von Polotraum Zitat: -Meine Quelle war der Mann vom TÜV, der mich drauf hingewiesen hat! Zitat von walpurgis Hmmm, und was war die Quelle deiner Erkenntnis der "90-Grad-Geschichte?"Zur Antwort: Ja, du darfst die seitlichen Blinker durch Blinker im Spiegel ersetzen, sofern diese als seitliche Fahrtrichtungsanzeiger (Kennzeichen "5") bauartgenehmigt sind, also auf dem Blinkerglas ein E-Prüfzeichen und eine 5 stehen. Eintragen lassen brauchst du dann nichts. Das Ganze gilt unter der Voraussetzung, dass dein Auto "schon" eine EG-Typgenehmigung hat. Man kann aber (fast) pauschal sagen, dass vorhandene seitliche Blinker nicht einfach so entfernt werden dürfen. |
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Das ist zwar im Sinne des Gesetzes nicht korrekt, aber eine "praxistaugliche" Aussage. |
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die seitenspiegel wo ich mir rausgesucht hatte gingen so bis an glas also schon sehr weit rum.muss ich mall nach fragen ob die das mit der 5 ham |
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Zitat: gibts da ne bahjahrangabe an wann fahrzeuge mit seitenblinkern ausgestattet sein müssen?im ausland ja teilweise pflicht bei allen autos. gruss ralf
Zitat von walpurgis Das ist zwar im Sinne des Gesetzes nicht korrekt, aber eine "praxistaugliche" Aussage. |
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Wenn ab Werk welche drin waren (serienmäßig mein ich damit) müssen die auch drin bleiben. Golf 3 also. Golf 2 gabs auch ohne, dürfen also entfernt werden. |
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ich kenne genug golf 4 und golf 3 wo sie regulär vom tüv ausgetragen worden sind |
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Zitat: und in frankreich und österreich muss ich die dann wieder anbauen oder ankleben oder sowas oder wie sieht das rechtlich dann aus?hab sie bei kollegen bisher auch immer gecleant(alfa 147,golf 4,bora,corsa etc)
Zitat von Dr.nos ich kenne genug golf 4 und golf 3 wo sie regulär vom tüv ausgetragen worden sind |
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Zitat: Wieso solltest du sie für das Ausland wieder anbringen müssen? Das Fahrzeug hat eine deutsche Zulassung, die europaweit akzeptiert wird.
Zitat von Passat3bW8 und in frankreich und österreich muss ich die dann wieder anbauen oder ankleben oder sowas oder wie sieht das rechtlich dann aus? |
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Alle Fz, die eine EG-Typgenehmigung haben, müssen mit Seitlichen Blinkleuchten ausgerüstet sein. |
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