Seitenblinker


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  • | 07.09.2007 19:24

ich hab mall ne frage darf ich meine seiten blinker komplet entfernen wenn ich in denn spiegel LED blinker drin sitzen hab oder müssen die eine gewissen länge haben?


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  • | 07.09.2007 19:29

Die müssen ein E-Zeichen haben, die anderen musst du sogar ausser betrieb setzen (also auch entfernen)


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  • | 07.09.2007 19:33

hab meine einfach entfernt und gut is,hat nie einer gemerkt und n tüv-onkel hats auch nie gestört


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  • | 07.09.2007 19:45

Also, wenn die Blinker vorne einen Winkel von 90 Grad haben, brauchst Du an der Seite keine. Ansonsten ja, wie xmaggix schon sagte, mit E Prüfzeichen.

War bei mir nämlich grad Thema, und da ich die 90Grad Geschichte nicht wusste, hab ich LED´s an den Aussenspiegeln. :rolleyes:


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  • | 07.09.2007 19:56

Hmmm, und was war die Quelle deiner Erkenntnis der "90-Grad-Geschichte?"

Zur Antwort: Ja, du darfst die seitlichen Blinker durch Blinker im Spiegel ersetzen, sofern diese als seitliche Fahrtrichtungsanzeiger (Kennzeichen "5") bauartgenehmigt sind, also auf dem Blinkerglas ein E-Prüfzeichen und eine 5 stehen.

Eintragen lassen brauchst du dann nichts.

Das Ganze gilt unter der Voraussetzung, dass dein Auto "schon" eine EG-Typgenehmigung hat. Man kann aber (fast) pauschal sagen, dass vorhandene seitliche Blinker nicht einfach so entfernt werden dürfen.


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  • | 07.09.2007 20:13

Zitat:
Zitat von walpurgis
Hmmm, und was war die Quelle deiner Erkenntnis der "90-Grad-Geschichte?"

Zur Antwort: Ja, du darfst die seitlichen Blinker durch Blinker im Spiegel ersetzen, sofern diese als seitliche Fahrtrichtungsanzeiger (Kennzeichen "5") bauartgenehmigt sind, also auf dem Blinkerglas ein E-Prüfzeichen und eine 5 stehen.

Eintragen lassen brauchst du dann nichts.

Das Ganze gilt unter der Voraussetzung, dass dein Auto "schon" eine EG-Typgenehmigung hat. Man kann aber (fast) pauschal sagen, dass vorhandene seitliche Blinker nicht einfach so entfernt werden dürfen.
-Meine Quelle war der Mann vom TÜV, der mich drauf hingewiesen hat! ;)


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  • | 07.09.2007 20:24

Zitat:
Zitat von Polotraum
Zitat:
Zitat von walpurgis
Hmmm, und was war die Quelle deiner Erkenntnis der "90-Grad-Geschichte?"

Zur Antwort: Ja, du darfst die seitlichen Blinker durch Blinker im Spiegel ersetzen, sofern diese als seitliche Fahrtrichtungsanzeiger (Kennzeichen "5") bauartgenehmigt sind, also auf dem Blinkerglas ein E-Prüfzeichen und eine 5 stehen.

Eintragen lassen brauchst du dann nichts.

Das Ganze gilt unter der Voraussetzung, dass dein Auto "schon" eine EG-Typgenehmigung hat. Man kann aber (fast) pauschal sagen, dass vorhandene seitliche Blinker nicht einfach so entfernt werden dürfen.
-Meine Quelle war der Mann vom TÜV, der mich drauf hingewiesen hat! ;)
ja das mit der grad geschichte hat mir mein tüv prüfer auch gesagt zwar nicht genau 90° aber er muss an einer alltäglichen situation z.b. an kreuzungen gesehn werden ;)


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  • | 07.09.2007 20:25

Das ist zwar im Sinne des Gesetzes nicht korrekt, aber eine "praxistaugliche" Aussage.


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  • | 08.09.2007 22:07

die seitenspiegel wo ich mir rausgesucht hatte gingen so bis an glas also schon sehr weit rum.muss ich mall nach fragen ob die das mit der 5 ham


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  • | 09.09.2007 08:33

Zitat:
Zitat von walpurgis
Das ist zwar im Sinne des Gesetzes nicht korrekt, aber eine "praxistaugliche" Aussage.
gibts da ne bahjahrangabe an wann fahrzeuge mit seitenblinkern ausgestattet sein müssen?im ausland ja teilweise pflicht bei allen autos. gruss ralf


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  • | 09.09.2007 23:33

Wenn ab Werk welche drin waren (serienmäßig mein ich damit) müssen die auch drin bleiben. Golf 3 also. Golf 2 gabs auch ohne, dürfen also entfernt werden.


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  • | 10.09.2007 09:02

ich kenne genug golf 4 und golf 3 wo sie regulär vom tüv ausgetragen worden sind


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  • | 10.09.2007 13:17

Zitat:
Zitat von Dr.nos
ich kenne genug golf 4 und golf 3 wo sie regulär vom tüv ausgetragen worden sind
und in frankreich und österreich muss ich die dann wieder anbauen oder ankleben oder sowas oder wie sieht das rechtlich dann aus?hab sie bei kollegen bisher auch immer gecleant(alfa 147,golf 4,bora,corsa etc)


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  • | 10.09.2007 13:32

Zitat:
Zitat von Passat3bW8
und in frankreich und österreich muss ich die dann wieder anbauen oder ankleben oder sowas oder wie sieht das rechtlich dann aus?
Wieso solltest du sie für das Ausland wieder anbringen müssen? Das Fahrzeug hat eine deutsche Zulassung, die europaweit akzeptiert wird.


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  • | 11.09.2007 23:46

Alle Fz, die eine EG-Typgenehmigung haben, müssen mit Seitlichen Blinkleuchten ausgerüstet sein.

Ein Beispiel dafür ist der Astra-F. So heißt er mit nationaler BE bis 1997 ungefähr.
EG-BE ist für neue Typen ab 1996, spätestens für Fz mit Ezl. 1998 Pflicht.( Die genauen Stichtage hab ich aus dem Stegreif grad nicht parat)
Der Modellwechsel zum Astra-H zog sich etwas, somit musste der Astra-F eine EG-Typgenehmigung erhalten, und hieß dann T92, einfach mit diesen ovalen Seitenblinkern in den Kotflügel gebohrt. Bei den Modellen war der dann Pflicht, weil die LTE nach EG zu sein hatte.( ECE R48)

Wenn bei den EG-BE-Fz der Seitenblinker fehlt, ist das nicht mehr vorschriftsmäßig. Daran ändert auch eine "Austragung" nix.
Und ein Golf 4 hat eine EG-BE. Somit "Austragung" wertlos, jedoch nicht folgenlos...

Allerdings sei auch angemerkt, dass das Entfernen der Seitenblinker bei Fz mit nationaler BE bis auf eine Ausnahme zulässig ist und auch nicht ausgetragen werden muss.
Die Ausnahme: Wenn in den Papieren vermerkt ist " Fz entspr.ECE R48", so z.B. manchmal bei älteren Honda-Modellen vorzufinden.

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