Scheinwerfer aus den USA?


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  • | 18.08.2006 02:55

Ganz als erstes, nein hier gehts nicht um so einen Sealed Beam Quark ;)
Mir geht es um folgendes:
Für meinen Scirocco gibt es hierzulande nur die Serienscheinwerfer, in den USA allerdings habe ich jetzt Klarglasscheinwerfer gesichtet, sogar mit Standlicht-"Ringen". Ich find die Optik ziemlich geil und deswegen würde mich jetzt mal interessieren ob man die eintragen könnte? (und ich mein da jetzt nichts von wegen "ja beim richtigen tüff... der macht dir das blabla..." ;) )
Ist ja leider so, dass die Ammis nicht (immer) an uns Europäer denken und die Scheinwerfer deshalb hier nicht extra geprüft sind...
So sind das ganz normale H4 Scheinwerfer mit DOT nummer...
Wär da eventuell was mit ner Vollabnahme drin oder geht das garnicht? :(
Theoretisch kommt es ja nur auf die Ausleuchtung und die Blendwirkung an... das kann man ja alles messen denke ich mal... und wenn man sich ein wägelchen aus den USA importiert sind da ja auch nicht überall E-Prüfzeichen drauf ;)
Würd mich auch interessieren was der Spass wenn so in etwa kosten würde... Kohle ohne ende hab ich ja auch nicht :D ;)


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  • | 18.08.2006 04:41

also ich an deiner stelle würd mit der frage direkt zum tüv prüfer deines vertrauens gehen!

vermuten würd ich allerdings das du die scheinwerfer eingetragen bekommst, allerdings halt per einzelabnahme! aber wie gesagt, is nur eine vermutung, keine garantie.

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  • | 18.08.2006 07:53

@ SMOVE: Auf legalem (bezahlbaren) Wege keine Chance! Selbst bei Import-Fahrzeugen müssen in den meisten Fällen die US-Scheinwerfer für das Abblendlicht gegen ECE-konforme Exemplare getauscht werden. Nur für wenige Fahrzeugtypen gibt es ein Gutachten eines lichttechnischen Instituts das eine Freigabe für die US-Scheinwerfer erteilt. Solch ein Gutachten ist aber sehr Kostspielig, so das sich das Erstellen eines Solchen, nur für Importeure rechnet die in grossen Stückzahlen die betreffenden Fahrzeugtypen importieren und hier zulassen wollen.
Und gerade bei einer deutschen/europäischen Fahrzeugausführung wirst Du keine Chance auf eine "IN-ETWA-WIRKUNG GEGEBEN"-Eintragung haben. Die einzigste legale Chance wäre halt der sehr teure Weg über das lichttechnische Institut die Dir durch ein Gutachten bestätigen, das diese Scheinwerfer den gesetzlichen Anforderungen hierzulande genügen. Fallen die Scheinwerfer übrigens bei der Prüfung durch, sind die Kosten für die Prüfung trotzdem zu zahlen. - Auch dieses Risiko darf man bei der Sache nicht vergessen!


LG Markus Name: 54239-4944.gif Größe: 19x20 Dateigröße: 200 Bytes

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  • | 18.08.2006 21:22

Okay, danke für die Antworten, werd ich das erstmal so lassen wie es ist :)

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