AU ab 01.01.2010 - Seite 2

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  • | 01.03.2010 21:47

Hey Seat!

Die AU ist ab Tag der durchführung 1 Monat gültig als Nachweis für die HU.

@Walpurgis
Danke, so hab ichs auch verstanden :)

Gruß

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  • | 01.03.2010 21:48

Zitat:
Zitat von PrivateDemon
Hey Seat!

Die AU ist ab Tag der durchführung 1 Monat gültig als Nachweis für die HU.

@Walpurgis
Danke, so hab ichs auch verstanden :)

Gruß
Perfekt dann besteht der Honda ja die AU :applaus: :race:


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  • | 02.03.2010 14:39

Soooo liebe Leute, ich habe gerade interessehalber mit unserem zuständigen Strassenverkehrsamt telefoniert, und die sagen klipp und klar das auf verlangen einer berechtigten Person (z.B. Polizei) ein GÜLTIGER Nachweis über das Abgasverhalten eines Kraftfahrzeuges vorzulegen ist, völlig unabhängig davon ob zum Zeitpunkt der HU die AU schon Bestandteil der HU war oder nicht.

Ach ja:
Bezüglich dieses konkreten Falles hier habe ich natürlich auch sofort nachgefragt. Aussage: AU machen lassen! Diese würde natürlich zurückdatiert, du hast ja Überzogen ;)
Maximal vier Wochen vor der nächsten HU mußt du dann leider nochmal eine AU machen lassen, die dann natürlich Bestandteil der HU sein wird.

Nochmal Edit:
Habe gerade nochmal mit DEKRA, TÜV und GTÜ telefoniert, alle haben die Aussage vom Strassenverkehrsamt bestätigt ;)


Zuletzt geändert 02.03.2010 14:54 von Chevyman. Insgesamt 2 mal.


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  • | 02.03.2010 18:50

Sag mal, Müsst ihr denn keine Schulungen o.ä. besuchen, wo das erklärt wird ?

Ich wüsste nicht, warum ich mich jetzt über etwas streiten sollt, was man überall nachlesen kann, z.B. >hier<

Zitat:
Ab dem 1. Januar 2010 stellt eine abgelaufene AU-Plakette keine Ordnungswidrigkeit mehr dar und wird demzufolge auch nicht mehr durch Polizei- und Ordnungsbehörden geahndet. Die AU-Plaketten werden spätestens nach dem 31. Dezember 2012 (an PKW) aus dem Straßenbild verschwinden.

Außerdem: Der Nachweis über das Abgasverhalten, welchen die Werkstätten ausdrucken, dient einzig und alleine zur Vorlage bei der HU innerhalb eines Monats. Der Zettel alleine ist völlig nutzlos.


Zuletzt geändert 04.03.2010 09:32 von walpurgis. Insgesamt 2 mal.


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  • | 02.03.2010 19:18

Natürlich müssen wir Schulungen besuchen wo das geklärt wird. Mein Aufbauseminar war im November 2009, und da wurde es uns so erklärt wie oben von mir beschrieben.

Ausserdem wurde mir meine Sicht der Lage heute nachmittag vier mal bestätigt. Ich denke mal das Strassenverkehrsamt Steinfurt, der TÜV Nord, die DEKRA und der GTÜ sollten wissen wie es in so einem Fall abläuft.

Wenn der Nachweis über das Abgasverhalten angeblich so wertlos ist, warum MÜSSEN die Werkstätten den Nachweis dann versiegeln und prägen? Warum MÜSSEN sie den Nachweis dann per fälschungssicherm Bindesiegel mit dem HU Bericht verbinden?!?!

Ausserdem mal folgenes Beispiel:
Mal angenommen im Dezember 2009 mußte ein nicht - OBD Fahrzeug zur HU sowie zur AU, welche auch im Dezember durchgeführt wurden. Dieses Fahrzeug hat die AU NICHT bestanden, wurde aber trotzdem zur HU vorgestellt. Solange der Termin zur AU nicht überschritten war, war es dem Sachverständigen bis zum 1.1.2010 ja bekanntlich sch...egal ob der Wagen die AU bestanden hat oder nicht. Dieser Wagen hat die HU jetzt erfolgreich bestanden, die AU aber nicht.

In diesem Fall dürfte dieser Wagen laut deiner Aussage (@ walpurgis) also trotz nicht bestandener AU bis Dezember 2011 durch die Gegend fahren???
Jetzt mal im Ernst, das glaubst du doch wohl selber nicht, oder?!?! ;)


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  • | 02.03.2010 19:57

Doch ganz genau. Er muss dann wieder vorfahren, wenn seine HU das nächste mal fällig ist. Ist doch nicht so schwer, oder ?

Im Übrigen habe ich nicht gesagt, dass der Nachweiszettel wertlos ist, sondern dass er nur eine Dreingabe zur HU ist und für sich alleine wertlos ist.

Man kann sich über vieles uneins sein, aber gesetzliche Regelungen sind klar definiert. Mag ja sein, dass du nur die Unwissenheit anderer weitergibst, aber genau darunter leidet dieses Forum. Wegen dem vielen Mist, der geschrieben wird, wird aus einer einfachen Frage, die eine einfache Antwort hat ein Riesenwirrwar und am Ende weiß niemand mehr Bescheid.

Deshalb nochmal:

Es gibt keine AU mehr
Es ist völlig wurscht, was die Plakette vorne anzeigt. Wen´s stört, der kann sie sich auch abkratzen
Das Einzige, was zählt ist die HU-Plakette
Man kann zur HU einen Nachweis über das Abgasverhalten, der nicht älter wie einen Monat ist, mitbringen, dann ist der Abgasteil der HU erledigt


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  • | 02.03.2010 21:50

Hallo,

wie ich sehe, habe ich ja hier ne ziemliche Diskussion ins Land gerufen.
Am Besten wird sein, wenn ich mich nochmal selbst bei der zuständigen Zulassungsstelle und anschließend gleich noch beim bei TÜV, DEKRA ect. informiere.
Da bin ich auf jeden Fall erstmal auf der sicheren Seite.
Im schlimmsten Fall muss ich mich mal kurz von denen auslachen lassen, weil ich frage, ob die mir ne AU machen können.
Da ich das aber bestimmt überlebe, werde ich es einfach mal auf gut Glück versuchen. :roll:

Weil irgendwie kommen wir hier nicht weiter, der eine kommt hier mit Zitaten aus dem Netz und der Andere macht Schulungen. Aber einer von beiden muss ja Unrecht haben. Denn wenn es nicht so wäre, würden wir ja bei einem gemeinsamen Nenner ankommen.
Denn wahrscheinlich ist das Alles, wie bei jedem anderen Gesetz zur Zeit, eine Kann-Bestimmung und bei weitem nicht klar formuliert. :boese:

MfG
Huschel


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  • | 02.03.2010 21:55

naja ich kannn es schlecht beurteilen, aber walpurgis hat nicht ohne grund ein dekra logo als avatar.

die bei der dekra werden dir also genau das sagen, was er auch sagt .... er arbeitet da ja täglich mit


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  • | 02.03.2010 22:07

Naja, ist ja Alles gut und schön. Nur, dann kann ich echt nicht nachvollziehen, warum dann hier alle bis aufs Messer rumstreiten, wenn es doch "so sonnenklar" ist.

Denn was macht denn dann Chevyman für Schulungen und Seminare, wenn das eh für die Katz ist?

Du musst doch zugeben, dass das Alles bissl komisch ist oder? :frage: :frage: :frage:

MfG
Huschel


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  • | 03.03.2010 14:18

Wie gesagt, ich kann, wie walpurgis schon richtig sagt, nur das weitergeben was mir beigebracht wurde und was mir von anderen Leuten gesagt wird.

Mir wurde aber das beigebracht was ich es oben beschrieben habe, und mein Wissensstand wurde von vielen Seiten unabhängig voneinander bestätigt, wie gesagt, unter anderem von der DEKRA in Münster, vom TÜV Nord in Steinfurt, vom GTÜ in Gronau sowie vom Strassenverkehrsamt in Steinfurt.

Aber wie dp303 schon sagt, fahr am besten selbst zu einer Einrichtung die es ja eigentlich wissen sollte (z.B. TÜV, Strassenverkehrsamt, usw.) und frag da nochmal persönlich nach oder lass es dir am besten schriftlich geben ;)


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  • | 03.03.2010 21:14

Zitat meiner Kollegin im Straßenverkehrsamt: Wenn er die AU-Plakette sauber runterkriegt, kann er die runterkratzen." Also Pro Walpurgis! ;)

Wie schon in meinem ersten Post hier geschrieben, verlange ich bei z.B. einer Wiederzulassung oder Ummeldung den Nachweis einer gültigen AU seit 01.01.2010 nicht mehr! In der Zulassungssoftware wirds dementsprechend auch nicht mehr eingetragen bzw. vom System schon ausgenullt.
Ohne jemanden oder eine bestimmte Berufsgruppe angereifen zu wollen: die Polizei ist nicht immer die erste Wahl, was Fragen zum Tagesgeschäft bei Fahrzeugzulassungen betrifft. ;) und auch Sachbearbeiter im SVA erzählen manchmal was Falsches in einem schwachen Moment, aus schlichter Unwissenheit oder weil Anweisungen von höherer Stelle nicht klar formuliert sind und Raum für Fehlinterpretationen und verschiedene Vorgehensweisen lassen....

Ach ja: die AU-Plakette gibts weiterhin; sie wird auf den Prüf-Bericht des Umweltverträglichkeitsnachweis geklebt, je nach Fahrzeugart.....


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  • | 04.03.2010 22:49

Das die Zulassungsstellen kein Nachweis über das Abgasverhalten mehr benötigt ist klar, wurde mir auch von allen Seiten so bestätigt.

Ich habe mitlerweile neun (!) Meinungen zu dieser Thematik eingeholt, ausschließlich von Leuten / Einrichtungen die es genau wissen sollten. Zweimal wurde mir gesagt das in diesem konkreten Fall KEINE Überprüfung des Abgasverhaltens nötig ist, sieben mal hieß es diese Prüfung MUSS durchgeführt werden. Unter diesen sieben Stimmen zum Beispiel das Strassenverkehrsamt Steinfurt und der Zentralverband des deutschen KFZ Gewerbes.

ALLE sieben Befürworter einer Prüfung stützten ihre Aussage unabhängig voneinander auf das Argument, das ein Fahrzeugführer auf Verlangen einer berechtigten Person einen gültigen Nachweis über das Verhalten der Abgase vorlegen können muß. Dieser Nachweis ist aber nicht im HU Bericht inbegriffen sofern die Frist zur Durchführung der AU vor dem 1.1.2010 abgelaufen ist, da die aktuellen Bestimmungen seit dem 1.1.2010 gelten und nicht rückwirkend auf 2008 oder 2009.

So wurde mir es heute vom Zentralverband des deutschen KFZ Gewerbes geschildert.


Zuletzt geändert 04.03.2010 23:07 von Chevyman. Insgesamt 2 mal.


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  • | 04.03.2010 23:20

Hier auch nochmal schön zusammengefasst.

Zitat:
Für eine Übergangsfrist kommt es nun vor, dass die Abgasuntersuchung schon fällig ist, die Hauptuntersuchung aber noch Zeit hat. Diese Fälle wurden geregelt:

Die Untersuchung des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems als eigenständiger Teil der HU muss durchgeführt werden, wenn die nächste HU fällig ist. Dies trifft auch zu, wenn die „alte AU“ nach § 47 a StVZO vor oder nach Fälligkeit der nächsten HU ungültig werden sollte. Es kommt somit zu einer „Anpassung der Frist der Abgasuntersuchung“.

Beispiel 1:
Die AU-Plakette weist die Fälligkeit 02/2010 aus. Die HU-Prüfplakette weist die Fälligkeit 03/2011 aus. Auch wenn die AU-Plakette schon vorher ungültig geworden ist, muss die Untersuchung des Motormanagement-/ Abgasreinigungssystems als eigenständiger Teil der HU erst bei Fälligkeit der HU-Prüfplakette durchgeführt werden.
Also AU Plakette abgelaufen? keine Panik !! Zur nächsten Hauptuntersuchung muss die Untersuchung durchgeführt werden, ein Knöllchen gibt es nicht, auch dann nicht, wenn die AU schon in 2009 fällig war!


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  • | 05.03.2010 08:51

Bin ich froh, dass ich scho immer AU und HU in einem Abwasch habe erledigen lassen, weil ich keine Lust darauf hatte, zweimal loszueiern! :D
Frage am Rande: Gibt es eigentlich auch irgendwelche Bestimmungen hier, die von vorherein absolut eindeutig sind?!


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  • | 06.08.2011 19:24

Zitat:
Zitat von walpurgis
Hier auch nochmal schön zusammengefasst.

Zitat:
Für eine Übergangsfrist kommt es nun vor, dass die Abgasuntersuchung schon fällig ist, die Hauptuntersuchung aber noch Zeit hat. Diese Fälle wurden geregelt:

Die Untersuchung des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems als eigenständiger Teil der HU muss durchgeführt werden, wenn die nächste HU fällig ist. Dies trifft auch zu, wenn die „alte AU“ nach § 47 a StVZO vor oder nach Fälligkeit der nächsten HU ungültig werden sollte. Es kommt somit zu einer „Anpassung der Frist der Abgasuntersuchung“.

Beispiel 1:
Die AU-Plakette weist die Fälligkeit 02/2010 aus. Die HU-Prüfplakette weist die Fälligkeit 03/2011 aus. Auch wenn die AU-Plakette schon vorher ungültig geworden ist, muss die Untersuchung des Motormanagement-/ Abgasreinigungssystems als eigenständiger Teil der HU erst bei Fälligkeit der HU-Prüfplakette durchgeführt werden.
Also AU Plakette abgelaufen? keine Panik !! Zur nächsten Hauptuntersuchung muss die Untersuchung durchgeführt werden, ein Knöllchen gibt es nicht, auch dann nicht, wenn die AU schon in 2009 fällig war!



Auch wenn es schon etwas her ist mit dem hier Gesagten zur AU.

Anpassung der Frist der Abgasuntersuchung heißt das meine HU dann an der Frist der Abgasuntersuchung letzten AU angepasst wird und ich 7 Monate Laufzeit Verkürzung Der HU vom TÜV Akzeptieren soll. Meine AU lag schon immer zu der Hauptunterschung 7 Monate auseinander, so hab ich den Wagen Gekauft. Fälligkeit der AU war Eigentlich der März 2011 und die Fälligkeit der HU ist Oktober 2011

Gruß Joe

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