Vorschriften der Polizei - Seite 2

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  • | 21.04.2004 01:00

@Arno_Nühm:

das heißt doch, das wir eine veranstaltung mit einem pfarrer und einer messe organisieren müssten, das das ganze legal ist...

ich finde der pfarrer könnte dann auch eine andacht für alle die im straßenverkehr ums leben gekommen sind halten... (oder so)
:D:D:D


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  • | 21.04.2004 01:08

Zitat:
aber leider besteht da kein interesse dran zumindest von offizeiller seite!
Also sieht es bei Euch nicht anders aus als bei uns. Die Polizei und auch die Stadt wollen, oder dürfen nicht mit uns in Kontakt treten. Warum weis der Geier. Und dabei würde sich der Einsatz von 3 Hundertschaften problemlos auf 3 Streifenwagen begrenzen lassen, wenn es heißt "Ras in den Mai".

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  • | 06.12.2004 08:26

Zitat:
Zitat von DK-Design
Trotzdem sind sie zu Arrogant !
Diese Witzfiguren:D
Immer diese bösen Worte :D...
Die Aufgaben und Kompetenzen richten sich nach dem Polizeigesetz des Landes, in dem ihr wohnt.
Zudem gibt es die StPO und viele weitere Gesetze, die das Einschreiten regeln. So einfachist das.


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  • | 06.12.2004 13:02

Zitat:
Die Aufgaben und Kompetenzen richten sich nach dem Polizeigesetz des Landes, in dem ihr wohnt.
Zudem gibt es die StPO und viele weitere Gesetze, die das Einschreiten regeln. So einfachist das.
Na das ist aber sehr vereinfacht ;)

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  • | 06.12.2004 13:46

Zitat:
Zitat von Nightwish
Zitat:
Die Aufgaben und Kompetenzen richten sich nach dem Polizeigesetz des Landes, in dem ihr wohnt.
Zudem gibt es die StPO und viele weitere Gesetze, die das Einschreiten regeln. So einfachist das.
Na das ist aber sehr vereinfacht ;)
Na schön, Du hast es ja so gewollt:D:

NRW: PolG
ansonsten: StPO, LimSchG, BimSchG, OwiG, BGB, StVO, StVG, FeV, StVZO, BOKraft, VersG, AO, KraftStG, PflichtVersG, VwVfG, VwGO, GVG, POG, SDÜ, PsychKG, JGG, WaffG und und und.
Und alle diese Vorschriften müssen bekannt sein. Zumindest sollte man wissen, wo es steht:rolleyes:...
Reicht das?!

Finde ich ja ehrlich super,dass hier Polizisten nicht immer nur als Radarpistoleros beschimpft werden,gut das mal einer zu Wort kommt!Muss sich keiner schämen,dass er Polizist ist!
Vorschriften in diesem Land sollte man besser nicht diskutieren-da wird man nur wütend von!


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  • | 06.12.2004 16:09

Also wenn ich das mal richtig verstanden hab gibt es eine Gewaltenteilung
Die Ausführende Gewalt wäre in diesem fall die Polizei die Gesetzgebende in diesen fall der Staat bzw. die Regierungen die die Gesetze verabschieden bzw. in den Rat geben.
Wenn ich das bis hier richtig verfolgt hab dann kann die Polizei nur das einhalten der Gesetze überwachen und darf und kann auch keine neuen Gesetze beschließen.
Sicher kann sie in eigenem ermessen handeln aber auch nur in begrenzten maße.
Von daher wäre es interesanter in z.B. den Schönefelder Gesetzes Texten mal zu schauen oder sich ein parr andere Lehrbücher über Rechtsbewustes Handeln durch zu lesen als über die Regeln der Polizu zu diskutieren.
oder meint ihr die Weiblichen Beamten bei der Polizei:D
Sorry aber irgendwie versteh ich diesen thread nicht.


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  • | 06.12.2004 17:33

Zitat:
Na schön, Du hast es ja so gewollt
Nein, das habe ich nun wirklich nicht gewollt.

Zitat:
Zudem gibt es die StPO und viele weitere Gesetze, die das Einschreiten regeln. So einfachist das.
Aber es zeigt sehr anschaulich, dass es genau das NICHT ist: einfach.

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  • | 07.12.2004 16:16

Zitat:
Aber es zeigt sehr anschaulich, dass es genau das NICHT ist: einfach.
Endlich mal einer, der mich versteht:applaus:!!!


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  • | 07.12.2004 16:48

Also wenn es nur um die Strafprozeßordnung geht, dann kann ich zwei ücher empfehlen die gibts über die Kammern oder jeden Buchhandel zu beziehen.
Wenn die durch gearbeitet sind sollte man eigentlich fit für das erste und zweite Staatsexamen in Recht sein es wird aber später nochmal genauer darauf eingegangen.
Die aktuellen ISBN Nummer hab ich gerade nicht aber kann man sich schnell bgesorgen, Dank Googel:D

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