Bußgeld & Punkt, weil "Blitzerrechnung" nich bezahlt?


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  • | 24.08.2004 16:46

Tach..!
Ich wurd' vor einiger Zeit innerorts mit 61 km/h geblitzt und hab' bisher "vergessen", die dafür fällige Rechnung von 25 € Verwarngeld zu begleichen.

Nun hab' ich wieder Post von den netten Jungs bekommen. Darin stand, dass ich nun ein Bußgeld (!) von 50 € zahlen soll - das Verwarngeld zuzüglich der Kosten für das Verfahren.

Ähm.. welches Verfahren? Ich hab' an gar keinem Verfahren teilgenommen? Und wo blieb' die Mahnung, dass ich die 25 € gefälligst zahlen solle? Ein Kollege von mir meinte, dass nun auch schon mit nem Punkt in Flensburg zu rechnen hätte - stimmt das?

:kotz::police:


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  • | 24.08.2004 22:35

Bei Regelverstößen bis 35 € wird bei Verkehrsordungswidrigkeiten ein Verwargeldverfahren durchgeführt. Das sieht so aus, dass man dir ein Verwarngeld anbietet und wenn du dies annimmst und schnell bezahlst (das OwiG spricht von einer Woche) dann ist die Sache erledigt.

Eine Mahnung wird übrigens nicht verschickt.

Wenn man es ablehnt oder - wie in deinem Fall - nicht fristgerecht bezahlt, wird automatisch ein Bußgeldverfahren daraus. Das bedeutet (vereinfacht) Ordnungswidrigkeitenanzeige, Bußgeldbescheid - hast du nun bekommen - und zusätzlich Gebühren.

Es handelt sich bei der Sache um ein VerwaltungsVERFAHREN. Der Begriff "Verfahren" bedeutet nicht automatisch Gerichtsverfahren. Es steht dir natürlich frei, ein solches Anzustreben ;)

Wie aus 25 € plötzlich 50 € werden können ist mir so aber jetzt nicht klar. Bist du sicher, dass es sich um die gleiche Sache handelt? Der Regelbetrag bleibt normalerweise erhalten. Was genau ist der Vorwurf und steht da irgendwas von Vorsatz?

Bei Regelbußgeldern ab 40 € gibt es Punkte. Ob das bei dir so ist, .... siehe Absatz einen Höher.....?!

Nightwish


PS: OK, warte... hab´s nochmal gelesen. Die 50 € sind Verwarngeld inkl. Gebühren, richtig?! Dann ist das wohl so (teure Gebühren) , aber Punkte gibt es nicht.


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  • | 25.08.2004 08:25

Genau, das sind die 25 € + die Gebühren für die "Verhandlung". Aber dann muss ich ja wohl nix schlimmes befürchten - außer die Lehre daraus, dass ich sowas demnächst eher bezahlen sollte bzw. aufzupassen, wie schnell ich unterwegs bin.

Danke für deine ausführliche Antwort. :hut:


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  • | 25.08.2004 15:38

Zu befürchten hast du in dem Fall nichts mehr, vorausgesetzt du bezahlst die Verwarnung und die Gebühren dieses mal fristgerecht.

Mahnungen von Staatsbehörden bleiben, wie von nightwish schon erwähnt, grundsätzlich aus.

Gruss

also ich hab das mal bis auf drei monate rausgezögert. die haben mahngebühr draufgeschlagen die ich allerdings nicht mit überwiesen habe. die haben sich nie mehr gemeldet wegen den 8 € gebühren.


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  • | 25.08.2004 21:13

Der Trick liegt darin, dass die Verfahren sehr unterschiedlich sein können. Die einzelnen Länder und sogar Behörden haben da im Details einige Unterschiede. Im Verwarngeldbereich hab ich allerdings noch nie von Mahnungen gehört. Da kommt dann sofort der Bußgeldbescheid. Bei Bußgeldern mag ich mich da schwach an was erinnern.....


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  • | 25.08.2004 22:19

also was lernen wir daraus ???

immer pünktlich zahlen !!! :D :cool:


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  • | 25.08.2004 23:48

Zitat:
Zitat von Alphamännchen
die Lehre daraus, dass ich sowas demnächst eher bezahlen sollte bzw. aufzupassen, wie schnell ich unterwegs bin.
Die Lehre sollte doch die sein, vorrausschauender zu fahren, und rechtzeitig vor den Blitzern zu bremsen. :hut:
Den Überblick im Verkehr zu wahren hat noch fast keinem geschadet oder

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