Frage zur Eintragung vom Fahrwerk und Rädern


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  • | 20.10.2004 11:33

Moin,
ich habe vor mir in Zukunft nenn 60/40 Fahrwerk zu holen. Im Sommer fahre ich 225/45 17" mit 8,5x17" und im Winter 195/60 15" mit 7x15". Ist alles eingetragen. Zur TÜV-Abnahme hätte ich die Sommerräder drauf. Ist das Fahrwerk dann nur in Verbindung mit den Sommerrädern eingetragen oder zählt das auch für die Winterräder?


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  • | 20.10.2004 12:14

wenn du das fahrwerk und deine sommerreifen zusammen hast eintragen lassen, stehen diese auch zusammen auf dem schrieb. die winterreifen waren wahrscheinlich schon vorher eingetragen, oder? wenn du dir fahrwerk und sommerreifen in brief und schein eintragen lässt steht dort zum einen das fahrwerk extra und die reifen sind als zusatz zu den serienmäßig eingetragenen aufgelistet. du darfst also alle reifen, die im schein irgendwo vermerkt sind´, mit dem fahrwerk fahren.
anders wäre es, wenn du den umfang der reifen kleiner wählst. dann nur die abgenommenen. mit den oben angegebenen gibt es jedoch keine probleme.
gruss
christian


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  • | 20.10.2004 12:14

lies doch mal das gutachten genau... da steht doch bestimmt drin, dass rad/reifenkombinationen die serienmäßig oder nachträglich eingetragen worden sind weiterhin zulässig sind. vermutlich waren deine winterreifen schon immer eingetragen und somt ist das ganze dann zulässig.


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  • | 20.10.2004 12:41

also wenn du die Sommerreifen mit dem Fahrwerk eingetragen hast und du darfst dann auch die Winterreifen Standart fahren, ( wenn sie den Rollumfang nicht unter oder überschreiten) dann darfst du auch die Winterreifen fahren.


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  • | 20.10.2004 13:25

Also dürfte es ja keine Probleme geben. Danke...

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