Unterbodenbeleuchtung nun doch mit TÜV? - Seite 10

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    Fast+Furious Regie


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  • | 09.05.2006 21:59

ähm eine frage

diese ganz normalen unterboden beleuchtungen (nicht led)

darf man die verbauen in allen farben und als einstiegsbeleuchtung nutzen? d.h. soklemmen das sie nur angehen wen tür auf ist und wen motor an ist das teil definitiv nicht einschaltbar ist und es auch nachgeweisen werden kann das es nicht geht!? dann müste es doch legal engetragen werden können oder?

oder z.b. auch als erweiterung für zentral verriegelung das wen man aufschliß das licht ein parr sekunden lang anbleibt um nachts das auto besser zu finden!?

mfg danny


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  • | 09.05.2006 22:05

NEIN. Schon tausendmal beantwortet, erläutert und erklärt !


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    Fast+Furious Regie


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  • | 09.05.2006 22:08

ja sry hab auchnoch was andres zutun als hier 5 seiten zu lesen hab schon genuch gelesen gehabt und bis dahin kamm nichts

aber meien ma irgendwo gelesen zu haebn das jeamdn das eingetragen bekommen hat da es immer asuging sobald zündung an ist den ich finde als einsteigsbeleuchtung auf nem parkplatz stört das kein schwein oder wenn man ma rechts ranfährt weil freundin pipi mus damit sie net in graben fält löl


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  • | 16.06.2006 17:57

Hy Leute

ich bin zwar noch nicht lange dabei und habe jezuz noch nicht viel hier gelesen aber ich sehe ihr streite euch hier um die UBB/unterbodenbeleuchtung!!!!

habe dazu folgendes im netz gefunden vielleicht ja ganz interesannt!!

Zu: Unterbodenbeleuchtung

angehängt von Ingo [Kontakt]
am 18.09.03 17:26
Hi, nachdem ich diesen Thread gelesen habe, möchte ich auch noch meine Erfahrung zum Thema kund tun. Ich fahre seit gut zwei Jahren einen Volvo 440, ein schönes Auto! Sein Nachfolger ein 960 steht auf dem Hof, was liegt also nahe am 440 ein wenig zu Basteln? Auf einem Treffen in Stuttgart hab ich einen Lowrider-Fahrer getroffen. Dieses Auto hatte so eben erwähntes Lowride-system und auch den Stein des Anstoßes, eine Unterbodenbeleuchtung. Ich hab dann mal nachgefragt (das Auto hatte eine TüV-Plakette) wie das funktioniert mit dem Eintragen. Also das Lowridesystem kam mir spanisch vor (...) aber die UBB war TATSÄCHLICH im Fahrzeugschein eingetragen und zwar als "Arbeitsbeleuchtung". Technische Vorraussetzung für die Betriebserlaubnis der "Arbeitsbeleuchtung ist wohl ein Trennrelais, dass den Betrieb nur bei abgeschalteter Zündung ermöglicht. Gleich Am Nächsten Tag bin ich zum TüV "Dein Tuning Partner Nr.1" und hab mich da mal erkundigt. Also "bei offenen Türen" oder "bei abgeschalteter Zündung" und diese ganzen Stammtischweisheiten sind nur teilweise richtig oder stammen aus (willentlichem oder nicht sei mal dahingestellt) aneinander vorbei-reden. Wenn ich von Unterbodenbeleuchtung spreche, dann meine ich 2x90 und 2x130er Röhren in Farbe unterm Auto. Der TüV-Beamte spricht von Unterbodenbeleuchtung und meint "Ausstiegsbeleuchtung und für die gilt, sie darf nicht über den Fahrzeugumris hinausragen, nur bei geöffneten Türen ansprechen nicht heller als 8W sein und andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden. Die Fast and Furious UBB ist ganz sicher verboten, so sicher wie das Amen in der Kirche. Mit der Anbringung erlischt die Betriebserlaubnis des KfZ. Lt Kraftfahrt Bundesamt (BKat-Nr.178) "Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeuganhänger ohne die erforderliche Zulassung oder Betriebserlaubnis auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt." Bekommt man dafür 3 Punkte (Kategorie A Verstoß) es kostet 50 Euro und es gibt kein Fahrverbot. Typischerweise gibt es gleich noch einen "Wiedervorführungstermin" beim TüV und unangenehmerweise die sofortige Stillegung des KfZ durch die Polizei D.h. Man muss es sofort aus dem Geltungsbereich der StVZO/StVO auf eigene Kosten entfernen -sprich abschleppen lassen. So das ist nur der Regelsatz, d.h. wenn man in eine Kontrolle gerät und die Beleuchtung entdeckt wird. Wird man aber WEGEN der Beleuchtung angehalten, dann kommen noch weitere Verstöße (je nach Tatbestand und Polizist)hinzu wie "in Kaufnahme von..." Personen / Sach- Schäden, Unfallprovokation, etc. So das sind so meine Erfahrungen, nach dem ich mich umfassend informiert habe. Meine Unterbodenbeleuchtung kommt nächste Woche mit der Post. Ich freu mich schon riesig
:heul:

naja was sollst jedoch bräuchte ich noch ein bissel hilfe vielleicht könnt ihr mir ja helfen ....

Ich habe gehört das wenn ich meinen wargen in england anmelde und den dort umbaue das ich nurnoch die papiere umschreiben lassen muss und dann auch wenn er noch so start gegen die straßenverkehrsvorschrift verstöst ich ihn dann hier fahren darf .....ist das richtig????

MFG und have a nice day at all tuners;)

  • McClane
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  • | 16.06.2006 18:56

Leorig, was willst uns denn damit nun sagen?!?

BTW, beim TÜV gibt's keine Beamten.


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  • | 17.06.2006 01:05

Ich will jetzt nicht deinen ganzen Post auseinandernehmen, aber das hier...

Zitat:
Mit der Anbringung erlischt die Betriebserlaubnis des KfZ. Lt Kraftfahrt Bundesamt (BKat-Nr.178) "Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeuganhänger ohne die erforderliche Zulassung oder Betriebserlaubnis auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt."
...ist als Pauschalaussage schon mal falsch und das hier....
Zitat:
Wird man aber WEGEN der Beleuchtung angehalten, dann kommen noch weitere Verstöße (je nach Tatbestand und Polizist)hinzu wie "in Kaufnahme von..." Personen / Sach- Schäden, Unfallprovokation, etc.
...auch.

Die UBB als "Arbeitsbeleuchtung" ist zwar eine nette Idee, aber trotz Eintragung nicht zulässig.


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  • | 17.06.2006 11:12

hy McClane & Nightwish

wie schon gesagt ich habe das so im netz gefunden und dachte das wäre vielleicht ganz interesant und das mit der arbeisbeleuchtung ist duchaus möglich kp.
ich bin selber noch mit meinen Heckflügel zugange und noch nicht ganz so weit aber ich wollte die tage sowieso zum TüV dann werde ich da gleich mal nachharken


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  • | 17.06.2006 12:33

Wenn die Beleuchtung Außenwirkung hat, dann ist es eine lichttechnische Einrichtung (LTE) im Sinne des § 49a StVZO. Demnach ist nur erlaubt, was entweder vorgeschrieben oder für zulässig erklärt wurde. Vorgeschrieben ist eine "Arbeitsbeleuchtung" nicht. Zulässig wäre bestenfalls ein Arbeitsscheinwerfer (§ 52) zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten oder Arbeitsstellen. Das trifft IMHO auf die "Arbeitsbeleuchtung"/UBB nicht zu.


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  • | 17.06.2006 12:58

immer wieder dieses leidige thema ubb! leute, findet euch doch damit ab das die scheiße nicht zulässig is! ok, vielleicht kann man irgendwie bei irgendeinem dorfprüfer unter irgendeinem vorwand den müll eintragen lassen, aber spätestens bei der nächsten kontrolle war es das dann!

also, bitte habt erbamen und laßt den ganzen ubb threads ihre ewige ruhe ;)

@CandyRed: :applaus::applaus::applaus::applaus:

Ich kanns auch nicht mehr hören.. Es wird ständig nach irgendwelchen halb bis viertellegalen Lücken gesucht.. Es hat einfach bei dem Thema keinen Sinn, wird das selbe sein wie mit den Aluheckflügeln.. Da könnt man ja auch mal versuchen die als Sonnenkollektoren zum Solarbetrieb des Radios eintragen zu lassen.. Is genau so logisch wie ne UBB als Arbeitsbeleuchtung an nem "stinknormalen PKW".. :rolleyes:


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  • | 17.06.2006 14:14

Der low-rider ist ein besonderer Fall. Die Mitarbeiterinnen des Fahrzeugbesitzers gehen ihrem Gewerbe auf unbeleuchteten Parkplätzen nach, und die rote UBB wird zur Beleuchtung der Arbeitsstelle eingesetzt.
Achtung Ironie
Ich finde jedenfalls, dass es mit einer UBB aussieht wie im Puff.

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  • | 17.06.2006 16:41

leute wenn ihr es net mehr lesen könnt dann guckt halt nicht in solche threads hier rein und spart euch eure wenigen zeilen :rolleyes:
ihr seid noch schlimmer als die leute die sich drüber aufregen wenn sie die ubb nicht eingetragen bekommen;)

  • McClane
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  • | 17.06.2006 16:48

Witzig finde ich immer, wenn das GEschrei bei einer Kontrolle groß ist und sich DIE Leute dann nachher beschweren über die Pöse, Pöse Polizei...


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  • | 17.06.2006 16:58

@ kaufi:

man kann sich nicht immer die threads aussuchen die man liest! ;)

außerdem gehts mir doch nur darum das wirklich immer nach irgendeiner möglichkeit gesucht wird um vielleicht doch noch zur eintragung zu kommen und für den fall das das dann nach 100 anläufen auch mal klappt und der wagen dann hart ausgedrückt aufn hänger landet wird wieder rumgeheult!

warum kann man nicht einfach mal leuten wie mcclane, nightwish und walpurgis glauben!? immerhin haben die quasi tag täglich mit solchen dingen zu tun, aber nein, das muß ja alles erst nochmal wieder ausdiskutiert werden! wollt ihr das nicht verstehen oder könnt ihr das nicht verstehen!? auf ubb gibt es keinen tüv und fertig! so is halt das gesetz!

  • Kaufi
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  • | 17.06.2006 18:19

AMEN!:rolleyes:
:hut:

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