Unterbodenbeleuchtung nun doch mit TÜV? - Seite 8

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    Mofafahrer


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  • | 06.05.2005 00:39

könnte man den thread nicht schließen????

a) ist es witzlos darüber diskutieren zu wollen, da es nichts zu dikutieren gibt.
b) es gibt immer ein paar unverbesserliche die es besser wissen oder wollen.
c) wird sich an diese vorschrift nichts ändern.
d) jeden scheiß aus usa-land muß man nicht mitmachen. und wem usa besser gefällt, der sollte auswandern und sich dann wundern was sich dort tut.
denn auch dort ist nicht alles gold was glänzt.:D


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  • | 06.05.2005 00:40

Sorry Jungs,

aber kann mal einer mit ARGUMENTEN (nicht "ist so") erklären, warum UBB - Röhren ein E - Prüfzeichen haben? Was hat das denn dann für eine Bedeutung? Die Installation am Auto müsste doch damit erlaubt sein.

Ich meine damit wirklich nicht den Betrieb (wegen verändertem Signalbild, etc. leuchtet ja fast jedem hier ein) sondern nur die reine Installation.


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  • | 06.05.2005 00:46

warum willst was installieren, das du nicht benutzen darfst. im übrigen muß lt. stvzo alles was am fahrzeug installiert ist auch funktionieren.

zum e-prüfzeichen: es gibt länder mit anderen ausrüstungsvorschriften. dort sind die dinger vielleicht erlaubt. wenn ja müssen sie dort ein e-prüfzeichen haben?

und wer sagt dir, daß das e-prüfzeichen auf den röhren

1) rechtmäßig zustande gekommen ist
2) für den kraftfahrzeugverkehr gültig ist.

K & N Luftfilter war auch mal ein abgassystem (auspuff) bevor es versehentlich im Zuge des verkaufs von Österreich nach niederlande ein ansaugsystem wurde:D

  • Kaufi
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  • | 06.05.2005 01:25

e-prüfzeichen heißt nicht direkt dass du es benutzen darfst am kfz. auch ne stehlampe ausm wohnzimmer kann ein e-prüfzeichen haben


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  • | 06.05.2005 01:59

eben...wenn du die UBB in deinen kofferraum packst sagt jha keiner was....

mal davon abgesehen: ich versteh auch nicht, warum jeder so heiß auf dieses häßliche zeug ist...


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  • | 06.05.2005 08:45

Nochmal zum e-Prüfzeichen: Ein Motorradauspuff hat auch ein e-Prüfzeichen und ich darf ihn mir nicht unter mein Auto bauen. Jede Leuchte und jeder Scheinwerfer hat ein e-Prüfzeichen. Deshalb darf ich auch nicht die Schlußleuchte nach vorne und die Abblendscheinwerfer an den Unterboden schrauben.

Im Übrigen gibt es verscheidene e-Prüfzeichen. Jede Kosmetikflasche und jede Haarspraydose hat ein e-Prüfzeichen.


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    Fahrschüler


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  • | 06.05.2005 08:50

Zitat:
Zitat von Andi1
und wer sagt dir, daß das e-prüfzeichen auf den röhren

1) rechtmäßig zustande gekommen ist
2) für den kraftfahrzeugverkehr gültig ist.
Z.B. habe ich hier Neonröhren von der Firma JOM liegen. Ich glaub nicht, dass die da irgendwie ein E-Prüfzeichen faken, weil das glaub ich ziemlich viel Stress geben würde.
Für was anderes als den Kraftfahrzeugverkehr sollte dieses Prüfzeichen denn gültig sein, wenn es von einer Firma kommt, die Autoteile herstellt?


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  • | 06.05.2005 08:53

Schau doch mal auf die Homepage des Herstellers, da steht bei jeder Neonröhre der Zusatz "Dieser Artikel ist im Bereich der StVZO nicht zugelassen." dabei.


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  • | 06.05.2005 10:25

Der Einbau von Neons oder UBB ist doch erlaubt insofern das sie im regelmäßigen Straßenverkehr abgeklemmt sind und nur zu bestimmten Treffen montiert werden, oder?


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  • | 06.05.2005 11:00

Nein. Wurde hier schon oft genug und ausführlich erklärt.


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  • | 06.05.2005 11:54

Danke. Wllte mich nicht durch alle 4 Seiten quälen. Wird ja nun schon lang genug diskutiert. Was verboten ist, ist verboten und basta.:angry:


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  • | 06.05.2005 15:19

Ihr zäumt das Pferd von der falschen Seite auf.

Bei Euch heißt es: "E-Zeichen bedeutet in Europa erlaubt, also auch in Deutschland."

Tatsächlich bedeutet es nur, dass es die technischen Anforderungen der ECE-/EG-Regelungen erfüllt. Mehr nicht. Eine Erlaubnis für die Verwendung ist das nicht!

Der richtige Weg wäre Folgender:

1.
Frage: Welche Beleuchtungseinrichtungen darf ich haben?
Antwort: Nur die vorgeschriebenen und die sonst für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen (LTE) dürfen an Fahrzeugen verwendet werden. Welche das sind, steht in den §§ 49a ff StVZO.

2.
Frage: Müssen diese LTE bestimmten Anforderungen genügen oder dürfen es irgendwelche sein?
Antwort: LTE müssen bauartgenehmigt sein (§ 22a StVZO)

3.
Frage: Welche Genehmigungen gelten denn?
Antwort: Als Nachweis über eine Bauartgenehmigung wird u.a, eine ECE-/EG-Typgenehmigung akzeptiert, das E-Zeichen (§§ 19, 21a, 21b StVZO).


Ist einer dieser Punkte nicht erfüllt, braucht man über die nächsten gar nicht nachzudenken.

Die UBB scheitert schon an Punkt eins. Ob trotzdem die technischen Anforderungen einer Typgenehmigung erfüllt sind, spielt dann also keine Rolle mehr.

Mal abgesehen davon: Jedes E-Zeichen weist darauf hin, dass eine Genehmigung erteilt wurde, also auch, dass eine Prüfung durchgeführt und bestanden wurde. Es bedeutet aber nicht, dass das Teil als Beleuchtung für den Straßenverkehr geeignet ist, ja nicht einmal, dass es sich überhaupt um Beleuchtung handelt. Nur weil eine Spraydose ein E-Zeichen hat, dürft ihr sie nicht als Scheinwerfer verbauen ;)


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  • | 06.05.2005 16:08

dieser thread erzeugt in mir nur dasda:
[img]http://www.smilieportal.de/img/boese/2/60.gif[/img]



Zitat:
Nur weil eine Spraydose ein E-Zeichen hat, dürft ihr sie nicht als Scheinwerfer verbauen
:D:D:D:D - aber dabei säh das doch soooo geil aus...

  • Kaufi
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  • | 06.05.2005 17:00

soviel zum thema geht nicht gibts nicht in deutschland:
Name: 33926-3854.jpg Größe: 600x450 Dateigröße: 71894 Bytes
:zunge:
bin damit auch vor 3 tagen erst durch tüv ohne probleme.

€dit: bild ist kein fake


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  • | 06.05.2005 19:00

mein gott ubb hin oder her des is doch eh ausgelutscht hat man jetzt 100000 mal gesehn jetzt is dann auch mal wieder gut jetzt sieht man den mist schon an scootern von irgendwelchen unreifen vollidioten hauptsache es blinkt außerdem is der spass vorbei wenn der mist n paar meter vor einem von irgendner spastenkarren runterfällt so wie ichs erlebt hab in der umgebung vom stuttgarter flughafen wo einer sein 3er cabrio ausführen musst hätt ich da gefahrn dann wär ich vor schreck aber in den straßengraben rein
also 3er fahrer nehmt mir das net übel aber ihr kennt ja das volk das mit ihren autos die so tief liegen dass se sich bloss noch mit schritttempo fortbewegen können und die dann ihr utzutz zeugs mit 200bpm anhörn mit ihren 5000 watt boxen

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