Gebrauchtwagengarantie bei Auto-Händler


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  • | 11.01.2005 08:44

Hallo Leute,
vielleicht kann mir wer helfen.

Wie sieht das mit der Gewährleistung bzw. Gebrauchtwagengarantie bei Händler aus?

Ich weiß folgendes:

1. Wenn ein Auto-Händler einen Auto-Händler ein Auto verkauft muß er
KEINE Garantie übernehmen

2. Wenn ein Auto-Händler einen Privat-Mann ein Auto verkauft muß er
ZWEI JAHRE Garantie übernehmen

ABER JETZT KOMMT MEINE FRAGE:
Wie ist es wenn ein Auto-Händler einem Gewerbetreibenden, der aber nicht
im KFZ-Handel tätig ist (sagen wir mal Metzger oder Bäcker), ein Auto verkauft.
Das ist ja ein Kauf gewerblich zu gewerblich.

Stimmt das wirklich das (blöde Ausgedruckt) ein Metzger-Meister ein
Gebraucht-Auto kauft, keine Gewährleistung bekommt?

Wer kann dazu was sagen?:frage:


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  • | 11.01.2005 08:47

Soweit ich das von meinem Kumpel weiß, der übrigens auch Metzgermeister ist, zählt dass dann wie Autohändler zu Privatmann. Dass dieser Privatmann das Auto für sein Gewerbe benutzt ist dabei nicht von Bedeutung.

Also sind Metzgermeister doch nicht asgegrenzt. Sind ja auch nur Menschen.:D

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  • | 11.01.2005 08:52

Tja mann sollte eigentlich denken, dass Gewerbetreibende, die nichts mit KFZ-Handel zu tun haben, auch eine Garantie bekommen.
Aber einige Werkstätten sehen das anscheinend anders:boese:

Wenn diese Werkstatt wirklich damit durchkommt, frage ich mich
was Deutschland für Gummi-Paragraphen hat:angry:

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  • | 11.01.2005 09:58

Es kommt drauf an was im Kaufvertrag steht.
Wenn seine Firma als VK steht, dann Händler zu Privatmann, wenn er aber als Privatmann im KV steht, dann Privat zu Privat!


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  • | 11.01.2005 10:10

Also Kaufvertrag steht:

Verkäufer: Händler und seine Firma

Käufer: Privat Anschrift, aber bei Beruf: selbständig

Aber der Beruf hat doch nichts bei der Gewehrleistung zum sagen, oder?


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  • | 11.01.2005 10:15

Würde ich mal sagen. Sonst hättest du ja auch keine Garantie drauf wenn du deiner Frau ein Auto für privat kaufst.

Also im ganzen: Wenn du kein Autohändler bist oder in dem Gewerbe tätig, kaufst du als Privatmann, also kriegst du Garantie.

Wenn das der Verkäufer nicht einsieht, würde ich mal zum ADAC gehen, die wissen das sicher und unanfechtbar.

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  • | 11.01.2005 10:16

Ja das ist eine gute Idee, das werd ich mal machen.

  • Catalunya
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  • | 11.01.2005 10:29

Nur weil als Beruf selbständig steht, heisst das nicht, dass die Garantie verfällt, in diesem Fall! Der Wagen wurde ja vom Privatmann gekauft und nicht von der Firma!


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  • | 11.01.2005 10:33

es muß auf jeden fall im Vertrag stehen ob es eine Gewährleistung gibt oder nicht, es kann allerdings sein das sie auf ein Jahr verkürzt wurde was in schriftliche Form bei Gebrauchtwagen zulässig ist!


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  • | 11.01.2005 11:01

Zitat:
Zitat von Catalunya
Nur weil als Beruf selbständig steht, heisst das nicht, dass die Garantie verfällt, in diesem Fall! Der Wagen wurde ja vom Privatmann gekauft und nicht von der Firma!
Richtig, und genau das sieht der Händler anscheinend nicht ein.
Naja ich seh schon, dass wird wieder ein Rechtsstreit:rolleyes:


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  • | 11.01.2005 12:38

Also z.b. bei mobile steht ja nicht verkäuf nur an autohändler sonder immer EXPORT oder GEWERBETREIBENE !!! aber 2 jahre garantie gibts doch eh nicht ... ich glaub das ist max ein jahr und im zweiten ist es nur eine gewährleistung .....

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