rückgaberecht?
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habe ja das problem mit meinen felgen. bei ebay ist es ja so daß man ein gewisses rückgaberecht bei händlern hat, also ware zurück und geld wieder her. ich habe die felgen aber hier beim normalen händler gekauft, gibts da auch so eine gesetzliche bestimmung? |
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mußt schon ne guten grund haben warum du die zurückgeben willst.. |
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ja auch die müssen garanie auf felgen geben.ist aber immer so eine sache . wenn z.b. klarlack bablättert sagen die gerne das mann den falschen felgenreiniger benutzt hat |
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Viele gewähren ein Rückgaberecht von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen aus Kulanz. |
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Jedes Geschäft, welches Sachen übers Internet verkauft, muss ein 14-tägiges Rückgaberecht einräumen. (Fernabgesetz) Die Firmen, die ihre Sachen im Laden, also lokal verkaufen, sind daran nicht gebunden. Viele räumen das Recht aus Kulanzgründen trotzdem ein, aber verpflichtet sind sie nicht! |
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hat man nicht 2 jahre gesetzl. gewhrleistung? |
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Ein gewisses gesetzliches Rückgaberecht hast du nicht, wenn die Felgen in einwandfreiem Zustand sind. Liegen aber Mängel vor, so gibt es ein gewisses Rücknahmerecht...in den ersten 6 Monaten nach Kauf muss dir der Händler beweisen, dass die Teile bei Kauf in einwandfreiem Zustand waren. Aber nach diesen ersten 6 Monaten bist du in der Beweispflicht gegenüber dem Verkäufer. Und dann versuch es ihm mal zu beweisen, dass die Teile bei Kauf nicht in Ordnung waren. |
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Zitat: Ja und? Das heisst nicht das ich die innerhalb von 2 Jahren zurückgeben kann
Zitat von G3Atlantis hat man nicht 2 jahre gesetzl. gewhrleistung? |
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Ich dachte das 14tägige Rückgaberecht wäre gesetzl. geregelt |
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Zitat: Ja, aber nur wenn du die Sachen über Kataloge, Internet oder ähnlich kaufst (FERNabgesetz!) Wenn du die Sachen aber lokal kaufst, gilt dieses GEsetz und damit die 14 Tage Frist nicht mehr. Wie gesagt, manche (meistens grosse) Geschäfte machen es trotzdem, sie sind dazu aber nicht gezwungen!!
Ich dachte das 14tägige Rückgaberecht wäre gesetzl. geregelt ansonste siehts wie folgt aus: In dieser Zeit darfst du den gekauften Gegenstand OHNE ANGABE VON GRÜNDEN zurückgeben und dubekommst dein Geld zurück (Rücktritt vom Kaufvertrag) Ansonsten werden gesetzlich 24 monate gewährleistung vorgegeben; Gewährleistung bedeutet, dass die Ware frei von Sachmängeln übergeben werden muss und der Hersteller dafür aufkommt, wenn die Sache einen Schaden aufweist. In dieser Zeit kann der Hersteller entscheiden ob er dir Nachbesserung, Minderung, Rücktritt vom Vertrag oder neue Ware gewährt... Sind zwei Nachbesserungsversuche fehlgeschlagen, dann darfst du entscheiden was du möchtest |
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es gibt für einen "normalen" Händler keine gesetzliche bestimmung, oder wie viele kunden bei uns auch immer sagen es gibt ein gesetzliches rückgaberecht |
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Genau. |
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