Auto angeblich zu tief.... - Seite 4

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  • | 02.03.2005 17:20

Ganz ehrlich - ich finde es OK wenn du mit nur 4cm Bodenfreiheit nicht mehr auf die Straße darfst. :D

Ich möchte nicht hinter dir herschleichen müssen wenn du versuchst jeden Minibuckel ohne Schaden zu überqueren.

Und falls du genügend Cochones hättest zu sagen: "Da fahre ich jetzt mit normaler Geschwindigkeit drüber, egal ob was bricht - Hauptsache ich belästige nicht alle hinter mir." dann hätte ich keine Lust von wegfetzenden Teilen deiner Schüssel getroffen zu werden.

Und ebenso ist es OK das du so NICHT in einer holperigen Kurve mit Achsteilen aufsetzen und dabei ausgehebelt und auf meine Fahrbahn versetzt werden kannst.


Du siehst - es hat nur Vorteile das du so nicht am Verkehr teilnehmen kannst. :applaus:


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  • | 02.03.2005 17:31

Deinen Ärger verstehe ich. Schuld ist meiner Ansicht nach ganz klar derjenige, der dir dein Fahrzeug mit 4 cm Bodenfreiheit positiv begutachtet hat. Ich würde dich auch gleich wieder wegschicken.

Du kannst durchaus zu der Prüfstelle hinfahren und fragen, wie sie das wieder ins Reine bringen wollen.


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  • | 02.03.2005 18:11

@GolfIIST

Und da fällt bei dir der Groschen nicht ???

Du hast dir doch selber einen Exoten ausgesucht !!! GTÜ !!!

Der hat genau das gemacht, was du verlangt hast !!! FREI MARKTWIRTSCHAFT !!!

Das Problem:

Zitat:
Bin dann zur GTÜ gefahren und hab den da abnehmen lassen!!! Problem beim TüV war, daß der nicht in den Bremsenprüfstand kam!!! Der kam wohl drauf abner dann hat die Karre aufgelegen und Räder hingen in der Luft!!! Bei der GTÜ war es absolut kein Thema!!! Der Prüfer ist damit ne Runde um den Block gefahren und hat dann von der Straßenlage geschwarmt und das er garnicht wüßte was die beim TüV haben!!! Hat ein paar Werte eingetragen, Plakette druff und ab dafür!!!
Zitat:
Vor Gericht behauptet er das Gegenteil. Dann stehst du allein im Regen. Und wenn die Daten überstimmen, die er dir eingetragen hat, mit den Daten, die an deinem Fahrzeug tatsächlich vorhanden sind, dann hat er eben einen Rechtschreibfehler in die Änderungsabnahme reingefummelt. Hab ich genau so erlebt.

Geh zum TÜV oder zur DEKRA, da werden sie geholfen !!!

Dir bleibt kein anderer Weg, als gegen diesen netten Herrn eine Anzeige zu erstatten. Ansonsten darfst du dein fahrwerk wieder so herrichten, das alles paßt!


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  • | 02.03.2005 19:03

@ Bernie

Der Typ von der GTÜ hat das ja nicht eingetragen!!! Das ist ganz normal und wie sich das gehört beim TüV eingetragen!!! Mit Änderung der Fahreughöhe, Maßen wieviel cm Gewinde noch frei ist bis zum unteren Federteller etc.!!! Und deshalb reg ich mich darüber auch so auf!!! Es ist alles so wie es eingetragen wurde und trotzdem machen die sich auf einmal naß wenn die den Wagen sehen!!!

Wie soll es denn bei den Geländewagen weitergehen??? Müssen die demnächst alle ihre Rammbügel abbauen nur weil die verboten werden??? Na schönen Dank auch!!! Sind schließlich auch nicht ganz günstig!!!


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  • | 02.03.2005 19:35

Zitat:
Zitat von Nicedriver
Ganz ehrlich - ich finde es OK wenn du mit nur 4cm Bodenfreiheit nicht mehr auf die Straße darfst. :D

Ich möchte nicht hinter dir herschleichen müssen wenn du versuchst jeden Minibuckel ohne Schaden zu überqueren.

Und falls du genügend Cochones hättest zu sagen: "Da fahre ich jetzt mit normaler Geschwindigkeit drüber, egal ob was bricht - Hauptsache ich belästige nicht alle hinter mir." dann hätte ich keine Lust von wegfetzenden Teilen deiner Schüssel getroffen zu werden.

Und ebenso ist es OK das du so NICHT in einer holperigen Kurve mit Achsteilen aufsetzen und dabei ausgehebelt und auf meine Fahrbahn versetzt werden kannst.


Du siehst - es hat nur Vorteile das du so nicht am Verkehr teilnehmen kannst. :applaus:
was habt ihr den für straßen das da über 4 cm hohe stücke raus stehen?
da würde ich aber auf passen sonst gehen die felgen kaputt

ich habe hier schon mal reingeschrieben mann setzt zwar ab und zu mal auf aber ausgehebelt oder sonst so was passiet glaub ich nie oder hast du schon mal bei einem rennen im tv gesehen das da jemand von der strecke geflogen ist weil er auf gesetzt hat?


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  • | 02.03.2005 19:39

@GolfIIST

Sorry, dan hatte ich dich falsch verstanden.


Das sind, als Beispiel, die Daten aus einem Teilegutachten eines POLO:

Das Abstandsmaß, Unterkante Federteller zu unterem Gewindeende soll

mindestens VA: 20 mm HA: 60 mm
sollte höchstens VA: 50 mm HA: 90 mm
betragen.

Außerdem muß der Abstand Radmitte - Bördelkante

mindestens VA: 295 mm HA: 310 mm
betragen.

Das soll heißen, daß Maße variabel sein können. Das hätte der a.a.S. aber erkennen müssen. Wie du siehst, besteht die Möglichkeit bis zu 30 mm zu variieren. Dann kommst du deinen 80 mm Bodenfreiheit verdammt nah.

Ich geh mal davon aus, wenn du bei dem Herrn wieder vorfährst, wird die Angelegnheit kostenfrei geregelt. Das Problem wird dann das Straßenverkehrsamt sein.
Der Fahrzeugschein, Kopie des Briefes, ist nicht kostenlos. Ob der TÜV das zahlt ist fraglich.

:D


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  • | 02.03.2005 20:19

Zitat:
Zitat von sssack
was habt ihr den für straßen das da über 4 cm hohe stücke raus stehen?
da würde ich aber auf passen sonst gehen die felgen kaputt
Zeig doch mal etwas Phantasie: Beim allgemeinen Strassenzustand sind Spurrillen doch normal, kombiniere das noch mit einem hochstehenden Asphaltflicken und/oder einem Schlagloch.

Es gibt Gründe für diese Vorschrift.


Zitat:
Zitat von sssack
ich habe hier schon mal reingeschrieben mann setzt zwar ab und zu mal auf aber ausgehebelt oder sonst so was passiet glaub ich nie oder hast du schon mal bei einem rennen im tv gesehen das da jemand von der strecke geflogen ist weil er auf gesetzt hat?
Du vergleichst doch nicht ernsthaft den normalen Straßenverkehr mit einer Rennstrecke? :staunen:

Und es ist ein Riesenunterschied ob du mit Anbauteilen aus Plastik oder GFK aufsetzt oder mit tragenden Teilen. Mein GFK-Gedöns setzt auch ab und an mal auf, da passiert nix - man verliert etwas Lack oder ähnliches, alles reparabel. Bei Achsteilen sieht das schnell anders aus.

Ich hatte es GolfIIST bereits pmt:

Mein alter E36 war 70 tiefer und hatte nochmal 6cm Kerscher-GFK-Lippe drunter - etwa 6cm Bodenfreiheit (Turnschuh paßte noch drunter, mit Sicherheitsschuhen ging das nicht). Und wenn man halbwegs normal gefahren ist hat das ewig aufgesetzt (außer auf glatt asphaltierten Straßen, die sind aber nicht überall), ganz zu schweigen von Straßen wo es nicht mehr weiterging und ich zurück mußte. Natürlich nicht auf meinen Hausstrecken die ich kannte, aber dummerweise kennt man nicht alle Straßen wo man mal hinfährt.

Übrigens ist der Käufer meines Wagens genau so rausgekreiselt wie in meinem Posting: Mit zuviel Gas durch eine S-Kombination, Kurve etwas zu weit geschnitten, linkes hinteres Rad von der Fahrbahn auf den Grünstreifen (der war von anderen Wagen da ausgefahren), mit der Achse hinten links aufgesetzt -> der Arsch ging nach rechts. Durch den Schwung war er aus der Lücke raus, alles griff wieder, er versuchte noch gegenzulenken als der Asphalt zuende war. Grünstreifen andere Straßenseite, Böschung runter, überschlagen. Glück gehabt, das Rückrat war gebrochen aber es geht wieder halbwegs - nur in seinem Job als Maler wird er nie wieder arbeiten können, mit 36


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  • | 02.03.2005 20:48

Zitat:
Zitat von sssack
messen die bei euch wirklich nach? bis jetzt war noch jeder wagen bei mir unter 50 cm ganz zu schweigen von der bodenfreiheit von 11cm die man laut dekra haben muß
bei uns interesirt das keinen mein wagen hat deine bodenfreiheit von ca.4 cm und die lampen ca 46cm .die dekra hat mich nur weggeschickt weil ich nicht auf die grube gepasst habe (mindestens 8 cm)
bin dan zum tüf gefahren die haben eine exta bühne für solche felle.
bei mir hat auch noch nie ein polizist nachgemessen
ich finde sowieso das eine mindestbodenfreiheit schwachsin ist hauptsache es schleif nix
4 cm die armen Armeisen:heul:


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  • | 02.03.2005 21:31

also ich weiss nicht was für eine Scheinwerferhöhe ich beim QP hatte, aber als ich ihn gakauft habe hatte ich ca 3,5 cm eingetragende Bodenfreiheit
( Abstand Radmitte zum Kotflügel war eingetragen).
Der tiefste Punkt war nicht an irgendeiner Lippe, Schweller oder ähnlichem sondern mitten unterm Waagen. Ich kann nur sagen dass der Wagen mit dieser Bodenfriheit nicht fahrbar war, man braucht dafür keine Schlaglöcher um Probleme zu haben. Ich bin auf der Bahn in einer Spurrille bei über 200 aufgesetzt dass die Funken sprühten, mien Bruder sass mit im Waagen als ich einen kleinen Stein auf der Strasse über einige Meter mitgschleift habe, wenn ich in der Stadt etwas stärker bremsen musste in Spurrilen habe ich auch Funkmariechen gespielt. Habe dann nach zwei Tagen den Wagen auf ca.7-8 cm höhergeschraubt.

Wenn mir einer erzählt, dass ein Wagen mit 4cm Bodenfreiheit auf einer normalen Strasse fahrbar ist dem zeig ich nen Vogel.


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  • | 02.03.2005 22:08

@Bernie: Also ich weiß noch nicht was du falsch verstanden hast!!! Ich kann den Wagen selber sehr gut hochdrehen aber das sehe ich nicht ein!!! Er soll so wie er eingetragen ist ne Komplettabnahme kriegen, da er jetzt länger abgemeldet war und ne neue Maschiene etc bekommen hat!!! Das hat ja alles nichts mit meinem Fahrwerk zu tun und deshalb will ich das auch nicht ändern!!!


@all: Also ich setze bei Spurrillen auch auf aber nur mir der Frontschüre!!!

Damit ich mit dem Wagen mal Funkenmariechen spiel muß es schon ziemlich dick kommen!!! Hab ich bis jetzt einmal an nem echt heftigen Gullideckel gehabt und da auch nur vom KAT den ich jetzt nicht mehr habe und dann noch einmal als ich nen Typen gejagt hab der nen geparkten PKW angefahren hat und abhauen wollte!!! Bin ich in auf nem Parkplatz mit ner etwas heftig abgesenkten Einfahrt mit ca 60-70km/h hochgeballert und hab der Achse dann doch etaws Kontakt bekommen!!! Aber der Serienwagen hat nicht viel weniger Funken geworfen!!! Ist ja wohl normal, daß bei sowas die Dampfer bis zum Ende durchschlagen!!!

Kann nur ehrlich und glaubhaft versichern, daß ich mit keiner Art von Rillen bisher irgendein Problem hatte und das mein Fahrzeit noch nie die Haftung verloren hat weil es irgendwo aufgelegen hat!!! Querrillen sind schon allein aus dem Grund kein Problem weil der tiefste Punkt zwischen den Räder ist und sich dadurch mit denen darüber hebt und Längsrillen die so derbe sind hab ich ehrlich noch nicht erlebt eund sonst fährt man da halt einfach nicht mittig drüber sondern so daß sie nicht am tiefsten Punkt schleifen können!!!


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  • | 02.03.2005 23:08

Zitat:
Er soll so wie er eingetragen ist ne Komplettabnahme kriegen,
"War", nicht "ist", Du musst die Verganganheitsform wählen. Bei deiner Komplettabnahme werden die Karten neu gemischt. Da kann es sogar vorkommen, dass Teile, die mal eingetragen waren nach heutigem Stand (z.B. wegen veralteten und nicht mehr gültigen Prüfzeugnissen) nicht mehr eingetragen werden. Weiterhin werden ab 10/2005 Fahrzeuge, die aus alten Teilen mit Hilfe von Neuteilen (das ist blöd beschrieben, wird sich noch klären, das wirklich daraus wird...) aufgebaut werden, als Neufahrzeuge mit allen Vorschriften und einem neuen EZ-Datum versehen werden. Also beim Motorumbau die OBD-Dose nicht vergessen...

Skowi

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  • | 03.03.2005 00:21

ich sehe ja das du auch aus st kommste, denk daran das sich die zeit hier auch seit letzten car freitag geändert hat, und es wird einfach nicht mehr so viel eingetragen. das wird den tüv prüfern doch sicherlich auch zu heiß.

und wenn sie es eingetragen hätten, wirste ne woche später wieder von den grün weißen stillgelegt und dann haste ein leeres konto zu der eintragung dazu ;)


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  • | 03.03.2005 14:03

@z-coupe:

meinst du, dass du nur 3,5 cm zwischen straße und unterboden deines autos hattest oder nur zwischen lippe und straße?


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  • | 03.03.2005 14:36

Hab da noch was gefunden über die Scheinwerferhöhe und Bodenfreiheit.
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  • | 03.03.2005 14:46

meine lippe is 3,5 cm über der strasse, aber insgesamt hat er ja mehr bodenfreiheit............

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