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Zitat: japp...mein kolech hatte auch keine probleme gehabt!
Zitat von BMW SKinner also nen kumpel von mir hat seinen kompakt 60/40 tiefer und hat das auch eingetragen bekommen!!! |
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ihr müsst echt mal zu unserem tüv, der trägt dir auch nen gaskocher in der mittelarmlehne ein |
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Hallo wir sind hier in OS und nicht in OE! |
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ja sag bloß. |
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hab das mal gesehen beim polo das einer die scheinwerferhöhe extra eingetragen hatte beim 2er polo ist das auch so ein problem ein originaler hat ca 52-53 cm scheinwerferhöhe! da ist dann theoretisch auch nicht mehr viel zumachen mit tieferlegen! |
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Irgendwo muss der TüV doch eine Grenze ziehen! Und die ist eben bei 50cm. Das du mit 48cm knapp dran vorbeischrammst, ist Künstlerpech. Wäre die Grenze bei 45 und jeman hätte nur 43 cm zw. Scheinwerfer und Boden, würde er sich auch beschweren. Man kann es nunmal nicht allen recht machen. |
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Zitat: Richtig !!! Das is nu mal so...... Grenzen sind Grenzen ! Zitat von HAIDUK Irgendwo muss der TüV doch eine Grenze ziehen! Und die ist eben bei 50cm. Das du mit 48cm knapp dran vorbeischrammst, ist Künstlerpech. Wäre die Grenze bei 45 und jeman hätte nur 43 cm zw. Scheinwerfer und Boden, würde er sich auch beschweren. Man kann es nunmal nicht allen recht machen. Und zu einen anderen TüV fahren oder eine Dekra Station ist zwar ne Möglichkeit, wenn du allerdings in eine Polizeikontrolle kommst und der Polizist mal nachmisst, hast du schnell eine Mängelkarte oder Stilllegung kassiert, da die Eintragung soviel wert ist wie das Stück Papier auf dem es gedruckt ist MFG HAIDUK Aber wie Der Fußgänger schon sagte ich würd bei H&R mal aufen Tisch kloppen weil das müßte deren Problem sein, sollen dir nen anderen Satz Federn mal zuschicken um zu schauen ob die anderen vielleicht ne Kleine Fehlproduktion sind !!! |
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Ich hatte das Problem bei dem alten Polo 3F (Gallerie) von meiner Frau (hat alles Eingetragen). |
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bei h&r beschweren bringt dir bestimmt nichts denn im normalfall steht in jedem gutachten das eine Scheinwerferhöhe von 50cm nicht unterschritten werden darf....also ist h&r schön aus der sache raus.....wenn dein auto jetzt tiefer ist werden sie dir sagen das es toleranzen beim Bau des Autos sind und das es mal vorkommen kann......also haste du was polizei kontrollen angeht wohl schlechte karten, aber du kannst dich darüber freuen das es fast keinen polizisten gibt der die Regelung mit der Scheinwerferhöhe kennt......so sind meine Erfahrungen zu dem Thema |
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@walpurgis |
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§ 50, Abs. Zitat:
Mit Spiegelkante ist der Reflektor gemeint. |
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Entscheidend ist die Lichtaustrittskante. Die wird sichtbar, wenn man ein Blatt Papier direkt an das Scheinwerferglas hält. |
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also es kann durchaus sein, dass der typ einfach falsch gemessen hat. heute war ich bei einem anderen tüv und der hat das zwar auch nachgemessen, meinte aber es wäre in ordnung und somit hat er mir das auch eingetragen *freu*. bilder gibt in meiner nickpage. aber ich finde der ist auch nicht so tief, dass das nicht mehr passen würde. |
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Ist doch im grünen Bereich ... falls sich das FW nicht noch gewaltig setzt |
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jup, hast recht, aber die hab ich ja schon. muss nur noch auf den sommer warten |
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