Auto angeblich zu tief.... - Seite 2

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  • | 23.02.2005 22:15

Zitat:
Zitat von BMW SKinner
also nen kumpel von mir hat seinen kompakt 60/40 tiefer und hat das auch eingetragen bekommen!!!
japp...mein kolech hatte auch keine probleme gehabt!


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  • | 23.02.2005 22:18

ihr müsst echt mal zu unserem tüv, der trägt dir auch nen gaskocher in der mittelarmlehne ein :rolleyes:

Hallo wir sind hier in OS und nicht in OE!


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  • | 23.02.2005 22:36

ja sag bloß.


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  • | 23.02.2005 22:42

hab das mal gesehen beim polo das einer die scheinwerferhöhe extra eingetragen hatte beim 2er polo ist das auch so ein problem ein originaler hat ca 52-53 cm scheinwerferhöhe! da ist dann theoretisch auch nicht mehr viel zumachen mit tieferlegen!

das ja mist und mein bruder hat bei seinem polo 3 noch 46 scheinwerferhöhe haben vorher gemessen 52 und dann nachher 46 mit 60 fahrwerk was macht man da jetzt?


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  • | 23.02.2005 23:22

Irgendwo muss der TüV doch eine Grenze ziehen! Und die ist eben bei 50cm. Das du mit 48cm knapp dran vorbeischrammst, ist Künstlerpech. Wäre die Grenze bei 45 und jeman hätte nur 43 cm zw. Scheinwerfer und Boden, würde er sich auch beschweren. Man kann es nunmal nicht allen recht machen.

Und zu einen anderen TüV fahren oder eine Dekra Station ist zwar ne Möglichkeit, wenn du allerdings in eine Polizeikontrolle kommst und der Polizist mal nachmisst, hast du schnell eine Mängelkarte oder Stilllegung kassiert, da die Eintragung soviel wert ist wie das Stück Papier auf dem es gedruckt ist ;)

MFG

HAIDUK


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  • | 24.02.2005 01:47

Zitat:
Zitat von HAIDUK
Irgendwo muss der TüV doch eine Grenze ziehen! Und die ist eben bei 50cm. Das du mit 48cm knapp dran vorbeischrammst, ist Künstlerpech. Wäre die Grenze bei 45 und jeman hätte nur 43 cm zw. Scheinwerfer und Boden, würde er sich auch beschweren. Man kann es nunmal nicht allen recht machen.

Und zu einen anderen TüV fahren oder eine Dekra Station ist zwar ne Möglichkeit, wenn du allerdings in eine Polizeikontrolle kommst und der Polizist mal nachmisst, hast du schnell eine Mängelkarte oder Stilllegung kassiert, da die Eintragung soviel wert ist wie das Stück Papier auf dem es gedruckt ist ;)

MFG

HAIDUK
Richtig !!! Das is nu mal so...... Grenzen sind Grenzen !

Aber wie Der Fußgänger schon sagte ich würd bei H&R mal aufen Tisch kloppen weil das müßte deren Problem sein, sollen dir nen anderen Satz Federn mal zuschicken um zu schauen ob die anderen vielleicht ne Kleine Fehlproduktion sind !!!


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  • | 24.02.2005 06:39

Ich hatte das Problem bei dem alten Polo 3F (Gallerie) von meiner Frau (hat alles Eingetragen).
Wollte Tüv draufmachen und da sagt er zu mir jaaaaaaaahhhhhh es ist alles in Ordnung nur die Lichtaustrittsfläche muss unterkante 50cm sein und der Polo hat gerade mal 42cm (bei Koni 60/60), so bekommst du keine Plakette.

Dann habe ich
- Neue Domlager reingebaut
- 1,5bar mehr Luft auf die Reifen
- Scheinwerfer ein Stückhöher gesetzt
- Begrenzungsgummis eingebaut !

und siehe da, da war ich bei 49,5cm !
Aber er hat dann ein Auge zugedrückt und gesagt ich sollte mir vorne noch neue Reifen draufziehen lassen die alten wären auch ein bißchen Runter und dann Passt das schon.
Dann habe ich Spasseshalber bei meinem Golf nachgemessen und der hat gerade mal 36cm mit 13" Felgen !


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  • | 24.02.2005 10:07

bei h&r beschweren bringt dir bestimmt nichts denn im normalfall steht in jedem gutachten das eine Scheinwerferhöhe von 50cm nicht unterschritten werden darf....also ist h&r schön aus der sache raus.....wenn dein auto jetzt tiefer ist werden sie dir sagen das es toleranzen beim Bau des Autos sind und das es mal vorkommen kann......also haste du was polizei kontrollen angeht wohl schlechte karten, aber du kannst dich darüber freuen das es fast keinen polizisten gibt der die Regelung mit der Scheinwerferhöhe kennt......so sind meine Erfahrungen zu dem Thema


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  • | 24.02.2005 10:36

@walpurgis
Das mit dem Nachmessen ist nicht so einfach.
Habe mich mal in Essen auf der Motorshow mit nem TÜV- Menschen zu diesem Thema unterhalten. Der gute Mann sagte, dass der 50cm Abstand nicht auf die Scheinwerfer bezogen wird sondern auf den Lichtkegel und diesen können man nicht irgendwie mit dem Zollstock messen. Es kann den Fall geben wo die Scheinwerferunterkante unter 50cm liegt, der Lichtkegel dafür aber die vorgeschriebenen 50cm einhält.
Korrigier mich bitte wenn ich da falsch liege


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  • | 24.02.2005 14:12

§ 50, Abs.
(3) Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.

Zitat:
Mit Spiegelkante ist der Reflektor gemeint.


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  • | 24.02.2005 14:18

Entscheidend ist die Lichtaustrittskante. Die wird sichtbar, wenn man ein Blatt Papier direkt an das Scheinwerferglas hält.


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  • | 24.02.2005 18:38

also es kann durchaus sein, dass der typ einfach falsch gemessen hat. heute war ich bei einem anderen tüv und der hat das zwar auch nachgemessen, meinte aber es wäre in ordnung und somit hat er mir das auch eingetragen *freu*. bilder gibt in meiner nickpage. aber ich finde der ist auch nicht so tief, dass das nicht mehr passen würde.

Ist doch im grünen Bereich ... falls sich das FW nicht noch gewaltig setzt :D

Sieht nett aus ... nur noch ein paar Felgen :applaus:


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  • | 24.02.2005 18:50

jup, hast recht, aber die hab ich ja schon. muss nur noch auf den sommer warten :)
hoffe ja nicht, dass sich h&r federn setzen. hab zumindest noch nichts davon gehört.

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