Auto angeblich zu tief.... - Seite 5

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  • Nickpage von gottschi0109 anzeigen gottschi0109


    Motorabwürger


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    Kennzeichen: LIP
  • | 03.03.2005 18:45

also ich habe gerade mal unter mein auto geschaut (habe eine 60/30 tieferlegung beim e36 compact) und hab mit erschrecken festgestellt, dass ich unterm auto sone bodenplatte habe (keine ahnung was das ist, ist ca. in der höhe zwischen fahrer und beifahersitz), die max. 5cm übern boden hängt. weiß nicht genau wieviel es ist, da der untergrund uneben ist. was mich nur wundert: mit 5cm müsste ich doch längst mal aufgesetzt haben (zb. bei großen schrägen oder wenn man über eine ausfahrt fährt, die in der mitte son buckel hat). aber habe davon bis jetzt noch nichts gemerkt. aber ich gehe doch mal davon aus, dass man das hört, wenn man irgendwo auf dem boden schleift oder aufsetzt, oder?


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    Radkappenfetischist


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    Kennzeichen: TF
  • | 28.09.2006 04:28

Hallo, wollte auch mal was zu der Scheinwerferhöhe sagen. Meinen Informationen nach ist es wohl so, daß bei normalen Scheinwerfern die Unterkante der Lichtaustrittsfläche 500mm über der Fahrbahn liegen muß, wenn das Fahrzeug eine Zulassung bekommt (§21 oder ähnliches). Dann gibt es noch einen gewissen Toleranzbereich. Dieser sieht weitere 50mm vor. Dieser Bereich triff aber erst nach der Eintragung / Zulassung in Kraft. Dieses VDTÜV Merkblatt für Toleranzen an Kraftfahrzeugen wurde ausgegeben, da sich im Laufe der Jahre die Höher des Fahrzeugs ändern wird, egal ob man mit dem Wagen fährt oder nicht. Die Federn und Dämpfer lassen in ihrer Druck- und Zugkraft mit den Jahren nach, Domlager, Federunterlagen, Reifenprofil und nicht zu vergessen unterschiedliche Beladungszustände, ein voller / leerer Tank, Reserverad / Notrad, usw. All das führt unweigerlich dazu, daß sie die Fahrzeughöhe langsam aber sicher ändern wird. Deshalb dieser Toleranzbereich.
D.h. ich bekomme das Fahrwerk nur eingetragen, wenn die Höhe der Scheinwerfer 50cm über der Fahrbahn ist. Kann aber in einer Mausefalle beweisen, daß ich im Rahmen eines Toleranzbereiches liege, wenn ich die 45cm nicht unterschreite.
Um ein tieferes Fahrwerk eingetragen zu bekommen müsste man die normalen Scheinwerfer gegen DE / Linsen- oder Xenon-Scheinwerfern tauschen. Denn bei diesen Scheinwerfern wird nicht die Unterkante als Messpunkt genommen, sondern der Mittelpunkt der Linse.

*OHNE GEWÄHR !*


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    Kennzeichen: 313
  • | 28.09.2006 06:30

@Dagobert_Berlin

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