stilllegung wegen scheiben gravur!!! - Seite 1

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hallo wollte mal drauf aufmerksam machen das die schnittlauch fraktion aus rheine ihr unwesen treibt.. wurde gestern abend gegen halb 5 angehalten.. fühlte mich eigentlich auf der sicheren seite da ich alles eingetragen habe.. und nun der hammer, nach langen diskussionen (die ihr auch alle kennt) kamen sie auf folgenen beschluss! stilllegung.. wegen weißen blinkerbirnen(farbe abgeblättert), einer scheiben gravur auf der hinteren seiten scheibe, und der eingetragene luftfilter.. was haltet ihr davon??? :angry::angry:


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  • | 09.03.2005 22:37

:D:D:D:D Ups die greifen ja echt Streng durch.........
Spass bei Seite ......würde mir beim Rechtsanwalt nachfragen ob das überhaupt Rechtens ist wenn das alles war bei deinem Fahrzeug......
;)


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  • | 09.03.2005 22:37

Wie bitte, wegen Scheibengravur, die hab ich auch, dazu sagen die nie was, musstest du mit zum Tüv oder haben die den so stillgelegt! Das machen die wegen Carfreitag! Geh zum Anwalt würde ich sofort tun :(


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  • | 09.03.2005 22:39

Mit welcher Begründung denn das? Was hatten die den an der Gravur auszusetzten? Und bei dem Lufi und den birnen wären es doch eigentlich mit ner Mängelkarte getan.

Also, mein Beileid hast du.


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  • | 09.03.2005 22:41

Ist es eine tragende Scheibe oder eine Scheibe mit Ausstellfunktion?


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  • | 09.03.2005 22:50

Scheibengravuren sind im bereich der StvzO wohl nicht mehr erlaubt weil die Scheiben durch die Oberflächen-beschädigung durch den Quarzsand, dazu führt das die Scheibe an Oberflächenstabilität verliert. (Genauer, die Eigenschaften der Scheibe verändern sich , und entsprechen nicht mehr der Richtlienien die die auf den Scheiben gedruckten Zulassungsnummer entsprechen).Außerdem darf ein Aufkleber ,oder was auch immer ,nicht mehr wie glaub ich 15% der Durchsicht verdecken. Also sind manche Tribals zum Kleben auf der Heckscheibe wohl auch nicht erlaubt. Hier in Ibbenbüren haben die schon 2 Wagen aufgrund der zu Großen Aufkleber in den Heckscheiben stillgelegt.(Zu stark eingeschränkte Sicht nach hinten).Komisch nur , ich hab glaub ich mal irgendwo gehört das mann nicht mal einen Innenspiegel braucht wenn mann 2 Außenspiegel hat. Mit den Gravuren hab ich in einer Flash ausgabe gelesen. Ob das so stimmt weiß ich nicht.


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  • | 09.03.2005 22:59

Ach is doch Dünnschi** mit dem Aufkleber auf der heckscheiße. PKWs die auf LKWzulasung laufen müssen sogar hinten die Scheiben raus haben und mit Blech dicht sein. Oder in Lieferwagen kann mana auch nciht nach hinten schauen.
Also das kann nicht wahr sein.


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  • | 09.03.2005 22:59

Stimmt, wenn du zwei Außenspiegel hast, dann brauchst du keine direkt Sicht mehr nach hinten (ist ja bei Sprinter und Konsorten Serie;)

Aber ist ja heftig mit der Gravur. Was wird wohl als nächstes verboten?:rolleyes:

also bei mir ist das die hintere seitenscheibe.hat keine ausstell funktion, habe dienstag termin beim rechtsanwalt.. denke auch das ne geldstafe angebrachter wäre!! das ist nur wegen Car freitag. in ochtrup haben die auf jeden fall 2 autos still gelegt!!! ich finds lächerlich!!


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  • | 09.03.2005 23:27

da bekommt man es schon mit der angst zu tun... beileid!

was hast Du für einen Opel?

habe nen astra gsi mit allem drum und dran.

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  • | 09.03.2005 23:42

das ist echt schon hart was die da zur zeit wieder machen.

bin mal gespannt wann ich das erste mal angehalten werde. ich muss jeden Tag mit dem Auto nach osna zur arbeit.......


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  • | 09.03.2005 23:45

Also tut mir ja leid aber sowas find ich echt lächerlich.. und das hätte ich den auch stumpf vorm kopf gesagt


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  • | 10.03.2005 10:16

ich hab dann auch mal ne frage in die runde zu werfen. ich hab 2 kleine japanische schriftzeichen an der außenseite der vorderen seitenscheiben, es wurd noch nie bemängelt, auch nicht wie ich beim tüv war aber ein kollege hat gemeint dass ich stress bekommen könnte weil die die sicht auf die spiegel leicht beschränken. stimmt das? ich hab keine probleme und es behindert eigentlich nicht die sicht................:?


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  • | 10.03.2005 11:06

Das ist schon richtig, da du an bauartgenehmigten Teilen nichts ändern darfst. Insbesondere könnte das Bruch- und Splitterverhalten verändert werden.

Ob man das nun so streng sehen muss, ist eine andere Frage.

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